
Aufenthaltsbewilligungen
Alle ausländischen Staatsangehörigen, die in der Schweiz wohnen und arbeiten, müssen über eine gültige Arbeits- und/oder Aufenthaltsbewilligung verfügen. Normalerweise wird der Antrag vom Arbeitgeber gestellt. Es gibt verschiedene Aufenthaltsbewilligungen:
Bewilligung B (Aufenthaltsbewilligung): Es handelt sich um eine Aufenthaltsbewilligung mit Arbeitserlaubnis. Dieser Schein wird bei Vorlage eines Arbeitsvertrages, der 12 Monate oder länger dauert, ausgestellt. Er ist 5 Jahre gültig. Keine Einschränkungen bei der Berufsausübung und der Wahl des Wohnorts. (...)
Sie finden alle Informationen über die verschiedenen Aufenthaltsbewilligungen auf der Site des Bundesamts für Migration (BFM): http://www.bfm.admin.ch/bfm/de/home/themen/aufenthalt.html
(comparis.ch)
Auf Internetseite wie: treffpunkt-arbeit.ch, speed.ch, jobpilot.ch findest du Stellenanzeigen. Und allgemein musst du ein paar Dinge wie diese beachten: Hochdeutsch wirkt auf sie autoritär, viele Schweizer mögen die Deutschen nicht sonderliche, eigene Leistungen werden nicht hervorgehoben, gelobt wird auch nicht zu häufig...also man muss ich an vieles gewöhnen und lernen sich anzupassen. Und natürlich (siehe oben - wollte mich nicht wiederholen) die Aufenthaltsbewilligung!
Indy72 am 16. April 2008 16:26 DH!

In der Schweiz verdient man zwar mehr netto, aber der Staat ist auch nicht so freigiebig wie bei uns. Zudem sind die Lebenshaltungskosten und Wohnungen viel teurer als in der BRD.
DH!