gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ

50 

Was muss man beachten bei einer Reisekostenabrechnung?

gefragt von enibasenibas am 07.01.2007 um 20:30 Uhr

Ich habe gehört, dass es bestimmte Regeln bei der Reiskostenabrechnung gibt. Kennt sich einer aus und kanns mir erklären?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

finanzen (7624)
geld (6803)
arbeit (4193)
ähnliche Fragen

Reply


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 7. Januar 2007 22:24
1x
Thumb_up

Wenn Du selbständig bist, gilt genau das von wepie geschriebene.

Falls Du Mitarbeiter in einem Unternehmen bist, dienst die Reisekostenabrechnung für Dich selbst ja primär dem Zweck, dass Du Deine Aufwendungen ersetzt bekommst.

Für das Unternehmen ist die Abrechnung ein Beleg über Betriebsausgaben.


anonym
beantwortet von wepie am 7. Januar 2007 22:07
1x
Thumb_up

Hallo, Als Reisekosten werden im Steuerrecht Aufwendungen bezeichnet, die bei beruflich oder betrieblich bedingten Reisen anfallen.

„Reise“ ist dabei als gleichzeitige Abwesenheit von Wohnung und von regelmäßiger Arbeitsstätte definiert. Als „beruflich oder betrieblich veranlasst“ wird sie nur angesehen, wenn die private Lebensführung den Zweck der Reise nicht oder nur unwesentlich berührt.

Reisekosten umfassen Fahrtkosten, Übernachtungskosten und sogenannten „Verpflegungsmehraufwand“.

Für Selbständige (Gewerbetreibende und Freiberufler) stellen die Kosten Betriebsausgaben dar, in den anderen Einkunftsarten sind es Werbungskosten


anonym
beantwortet von einem Gast am 8. Januar 2007 09:02
0x
Thumb_up

liebe sabine, das reisekostenrecht ist eine der komplexeren regelungen im steuerrecht, darüber lassen sich bücher schreiben und verkaufen, daran mästen sich steuerberater. es gibt, das wird ansatzweise aus den vorstehenden beiträgen von wepie und demosthenes deutlich, verschiedene ansätze, das thema anzugehen. zunächst die steuerrechtliche, dann noch die arbeitsrechtliche perspektive. ich könnte dir jetzt seitenlange abhandlungen posten und wäre immer noch nicht sicher, damit deine fragestellung abgehandelt zu haben. also, bitte erlöse uns und sag, was du konkret wissen willst.

Kommentar von Simple_avatar6smallenibas am 13. Januar 2007 15:41

Ich hoffe ich ich kann Dich erlösen, von den anderen Nutzern war das zum Glück nicht erwünscht (ich heiße übrigens nicht Sabine, auch wenn mein Nickname darauf hindeutet, lieber Gast). Ich meine die Reiskostenabrechnung bei Freiberuflern (also steuerrechtliche Aspekte). Es gibt ja wohl bestimmte Höchstsätze, die abgerechnet werden können, bzw. geltend gemacht werden können, oder? Würde mich über kompetente Antworten freuen.


anonym
beantwortet von einem Gast am 8. Januar 2007 14:19
0x
Thumb_up

wepie, dein text ist zu 100% aus wikipedia geklaut. hier, wie üblich der link:

http://de.wikipedia.org/wiki/Reisekosten

also, wenn ich richtig mitgezählt habe, dann ist das dein 4. in gf dokumnetierter vertoss gegen das urheberrecht ....




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.