Wenn die Auftraggeber vorwiegend Ihren Sitz in Deutschland haben der eigene Wohnsitz jedoch im europäischen Ausland ist - muss man sich ganz spezielle versichern? Welche steuerrechtlichen Konsequenzen hat dies?

Maßgeblich sind die Steuervorschriften des Landes, in dem das Gewerbe / gewerbl. Tätigkeit angemeldet ist.
Innergemeinschaftliche (EU) oder andere Auslandsgeschäfte müssen in Saarlouis gemeldet werden. Für grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit gibt es auch dort die Steuer-ID ( eine EU-Steuernummer ), die man auch auf den jeweiligen Rechnungen ausweisen muß. Ich kann jetzt nicht beurteilen, ob es sich dabei nur um Warenlieferungen oder auch Serviceleistungen handelt.
Ich würde mich mit der Frage an einen Fachmann wenden. Finanzamt oder Steuerberater. Das Thema ist ziemlich komplex.