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Was muss man alles im Todesfall eines Angehörigen beachten?

gefragt von gartenfreund am 13.05.2007 um 11:46 Uhr

Welche Formalitäten müssen erfüllt werden?


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Reply


Mokli1
beantwortet von Mokli1 am 13. Mai 2007 11:49
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Der Arzt stellt den Totschein aus, der wird dem Beerdigungsinstitut übergeben. Ein gutes Institut regelt alle Formalitäten, bzw. sagt, was man beachten und selbst regeln muss.


UlfDunkel
beantwortet von UlfDunkel am 13. Mai 2007 12:12
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Wichtig ist noch, zu prüfen, ob der Angehörige Lebensversicherungen hatte und/oder ein Testament hinterlegt hatte.

Lebensversicherungsgesellschaften sollen in der Regel binnen 48 Stunden nach dem Tod des Angehörigen verständigt werden, soweit ich weiß.

Ein Testament muss ggf. durch einen Notar verlesen werden.

Falls keine Kontovollmacht für andere Personen vorliegt, sollte man unbedingt rasch die Bank(en) kontaktieren, bei der/denen der Verstorbene Konten hatte.

Kommentar von 45b54a18f2f3b57a3d5b58a6ec9c02basmallKolibri am 13. Mai 2007 13:39

Bei einigen Lebensversicherungen sind es gar nur 24 Stunden! Zum Glück hatte ich den Schriftkram meines Bruders geordnet, da ich zu der Zeit noch in dem Bereich tätig war und wusste, wo er was aufbewahrt. Trotzdem kam ich mir ziemlich mies vor, als ich ein paar Stunden nach seinem Tod in seinen Unterlagen kramte und den Sachbearbeiter der Gesellschaft anrufen musste! :((

Zum Glück - oder aus Selbstschutz? - liefen diese Dinge (Verwandtschaft informieren, Telefonate mit Versicherung und Polizei etc.) ganz automatisch bei mir ab - der Zusammenbruch kam erst nach der Beerdigung....


gri1su
beantwortet von gri1su am 13. Mai 2007 12:01
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Mokli hat vollkommen Recht. Ein Beerdigungsinstitut übernimmt in aller Regel sämtliche Formalitäten, so dass die Angehörigen nicht noch zusätzlich damit belastet werden. Wenn die Sterbeurkunde dann vorliegt, wären bei bestehenden Lebensversicherungen von den Angehörigen nur noch der/die Versicherer zu informieren.


anonym
beantwortet von klinsi am 13. Mai 2007 13:27
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zusammengefasst kann man sagen: - es wird einen totenschein vom arzt ausgestellt - man muss den tod anzeigen, bzw den verstorbenen abmelden (arbeitgeber, krankenkasse, rentenkasse sozialamt versicherungen) - der nachlass wird geregelt

alles rund um die beerdigung, wie schon von anderen erwähnt, übernimmt ein beerdigngsinstitut.


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 13. Mai 2007 15:23
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Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 13. Mai 2007 15:56

sei bitte so lieb und geh nicht davon aus, dass jeder alles weiß was in dem portal schon mal gefragt wurde. man traut sich ja gar keine frage zu stellen, könnt eja sein das gab es schon mal :O)))




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