Frage von Bill2Gates 31.12.2012

Was muss im Mahnantrag unter Kataloganspruch für Verluste durch Falschberatung angegeben werden ?

  • Antwort von Wurzelpeter 31.12.2012

    Hallöchen,

    ich würde die Katalog Nummer für Leistungen aus Kaufvertrag, Waren und Dienstleistungen nehmen.

    In Deinem speziellen Fall würde ich nur die Maklergebühren fordern. Alles andere lässt sich durch das Mahnverfahren nicht klären.

    Im Moment geht es Dir ja auch nur um die rechtzeitige Unterbrechung dder Verjährung.

    Der Makler wird sich mit "Händen und Füßen" sowieso dagegen wehren und zuerst mal Einspruch einlegen.

    Du hättest mit Deinem Anliegen schon längst bei einem Anwalt vorsprechen sollen. Die Haftpflicht des Maklers gibt ihm Rechtsschutz um nicht in Regress genommen zu werden.

    Neujahrsgrüße und viel Erfolg

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