tominator78 am 18.02.2009 um 13:27 Uhr
Ich bin seit september 2007 in der Privatinsolvenz. Aus einer Gerichtsverhandlung aus dem Jahr 2004 stehen noch Gerichtskosten in Höhe von 3.626,32€ aus. Diese wurden bei der Insolvenzeröfnung auch mit angegeben ! Jetzt kam ein Brief ich solle doch bis zum 15.03.09 den gesamten Betrag überweisen. Meine Frage an Euch : Was nun ?
deinen Insolvenzverwalter darüber informieren ;) der wird schon wissen was zu tun ist

handelt es sich ausschließlich um Gerichtskosten dann gelten sie als Insolvenzforderung; ist in dem Betrag allerdings eine Geldstrafe enthalten, dann insoweit keine Insolvenzforderung; teile es dem Insolvenzverwalter mit;
tominator78 am 18. Februar 2009 13:59 Guppy,auf Dich ist Verlass !!!

Siehste, jetzt hast es an der Backe! Furchtbar, furchtbar! Tust mir richtig leid. Ist ja auch schlimm und man wünscht das keinem. Beachte bitte folgendes: Die Gerichte haben einen sozialen Dienst - der hilft dir. Mußt ganz lieb und charmant zu denen sein. Mach auf mitleitserregend einen weg - dann kommst du zu deinem Ziel und dieser Sozialdienst hilft dir.
tominator78 am 18. Februar 2009 13:40 Also Du bist ma echt süss ;-)
@ Praline: inhaltlich und mitempfindend, sowie sehr guter Ratschlag, also Top! Nur vom Umgang mit der Tastatur und der deutschen Sprache (in Schriftform) etwas Nachholebdarf? Bitte nicht unbedingt als Kritik empfinden, wäre halt das I-Tüpfelchen zu deinem Beitrag zu sehen.

Falls der Insolvenzverwalter bereits so viel Masse zur Verfügung hat, kein Problem. Hat er das nicht, könnte sich daraus eine Haftstrafe als Ersatz für die Zahlung entwicklen, soweit es sich nicht um Kosten, sondern eine Geldstrafe handelt.
Richtig. Für solche Dinge ist er ja da.
da kann ich mich den anderen nur anschließen!