gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Was muss ich tun wenn ich während der Privatinsolvenz Gerichtskosten zu Zahlen habe ?

gefragt von tominator78tominator78 am 18.02.2009 um 13:27 Uhr

Ich bin seit september 2007 in der Privatinsolvenz. Aus einer Gerichtsverhandlung aus dem Jahr 2004 stehen noch Gerichtskosten in Höhe von 3.626,32€ aus. Diese wurden bei der Insolvenzeröfnung auch mit angegeben ! Jetzt kam ein Brief ich solle doch bis zum 15.03.09 den gesamten Betrag überweisen. Meine Frage an Euch : Was nun ?

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Insolvenz x 1.120

anonym
beantwortet von Janni1979 am 18. Februar 2009 13:28
5x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

deinen Insolvenzverwalter darüber informieren ;) der wird schon wissen was zu tun ist

Kommentar von 355f8640c1989803387073366fe48b6dsmallsvanny am 18. Februar 2009 13:29

Richtig. Für solche Dinge ist er ja da.

Kommentar von Fdaf83607ff18e22ecfd3076b8be9acesmallrocksternchen am 18. Februar 2009 13:30

da kann ich mich den anderen nur anschließen!


zj1000
beantwortet von zj1000 am 18. Februar 2009 13:28
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Frag Deinen Insolvenzverwalter.


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 18. Februar 2009 13:30
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

handelt es sich ausschließlich um Gerichtskosten dann gelten sie als Insolvenzforderung; ist in dem Betrag allerdings eine Geldstrafe enthalten, dann insoweit keine Insolvenzforderung; teile es dem Insolvenzverwalter mit;

Kommentar von 3780badbef0e6996b2dd3fedeec7f0a4smalltominator78 am 18. Februar 2009 13:59

Guppy,auf Dich ist Verlass !!!


Praline
beantwortet von Praline am 18. Februar 2009 13:35
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Siehste, jetzt hast es an der Backe! Furchtbar, furchtbar! Tust mir richtig leid. Ist ja auch schlimm und man wünscht das keinem. Beachte bitte folgendes: Die Gerichte haben einen sozialen Dienst - der hilft dir. Mußt ganz lieb und charmant zu denen sein. Mach auf mitleitserregend einen weg - dann kommst du zu deinem Ziel und dieser Sozialdienst hilft dir.

Kommentar von 3780badbef0e6996b2dd3fedeec7f0a4smalltominator78 am 18. Februar 2009 13:40

Also Du bist ma echt süss ;-)

Kommentar von StromFranz am 1. November 2009 12:57

@ Praline: inhaltlich und mitempfindend, sowie sehr guter Ratschlag, also Top! Nur vom Umgang mit der Tastatur und der deutschen Sprache (in Schriftform) etwas Nachholebdarf? Bitte nicht unbedingt als Kritik empfinden, wäre halt das I-Tüpfelchen zu deinem Beitrag zu sehen.


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 18. Februar 2009 13:30
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Falls der Insolvenzverwalter bereits so viel Masse zur Verfügung hat, kein Problem. Hat er das nicht, könnte sich daraus eine Haftstrafe als Ersatz für die Zahlung entwicklen, soweit es sich nicht um Kosten, sondern eine Geldstrafe handelt.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.