KleineFrage am 18.03.2008 um 7:17 Uhr
...ich die letzten Monate kein bzw. nur teilweise mein Gehalt bekommen habe?
Vielen Dank!
Gehe bitte auf das Arbeitsamt und zwar so schnell als möglich und schildere deinen Fall.Ich hatte dasselbe letztes Jahr, wir haben zwei Jahre lang verzögert Geld bekommen. Dann drei Monate gar keins mehr, ich habe mir schon Geld leihen müssen um meine Verpflichtungen nach zukommen. Wenn du irgendetwas schriftlich (z.B. Mails) hast, nimm es mit zum Arbeitsamt. Viel Glück LG
Frag' mal das Arbeitsamt, zumindest für drei Monate scheint es etwas zu geben:
"Für Ansprüche, die in den letzten drei Monaten vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind, erhalten die Arbeitnehmer vom Arbeitsamt das sog. Insolvenzgeld. Das Insolvenzgeld deckt die Differenz zwischen tatsächlich ausgezahlten und dem zu beanspruchenden Nettobetrag ab. Insoweit werden auch Schadensersatzansprüche gegen den Arbeitgeber einbezogen, nicht jedoch Ansprüche des Arbeitnehmers aus einem Sozialplan." (Quelle: internetratgeber-recht.de)

Die Frage ob schon Insolvenz angemeldet worden war bleibt hier offen !
Insolvenzgeld bekommt man nur wenn auch Insolvenz angemeldet worden war ! Das Arbeitsamt zahlt Max: drei Monatslöhne an den Arbeitnehmer !
Wenn Dir das zu bunt wird, und Forderungen gegen das Unternehmen hast, sage Ihm wenn Er nicht bis zum Insolvenz beantragt hätte, du einen Insolvenzantrag stellen würdest, denn dazu ist jeder berechtigt wer Forderungen geltend machen kann !
KleineFrage am 18. März 2008 07:42 Die Insolvenz wird wohl diese Woche beantragt. Also bekomme ich die Gehälter, die mir bereits ausstehen nicht ausgezahlt?
Wieselchen am 18. März 2008 07:56 Nein, nicht vom Arbeitsamt. Da musst du dich dann an den Insolvenzverwalter wenden. Lohnansprüche gehen immer vor, müssen also ausgezahlt werden. Allerdings geschieht das meist erst nach Feststellung der "Insolvenzmasse". Such dir am Besten schnellstmöglich einen neuen Job und - so leid es mir tut - schreib das Geld ab. Kannst dich besser positiv überraschen lassen, wenn es dann tatsächlich noch was nach gibt.
Das Arbeitsamt zahlt das Insolvenzgeld drei Monate Rückwirkend. Länger zurückliegende Forderungen sowie evtl. Resturlaub aus dem Vorjahr gehen verlohren.

Bist du Gewerkschaftsmitglied? - Dann würde ich mich an deine Gewerkschaft wenden, damit du Rechtsberatung und Rechtsbeistand erhältst. Wenn du kein Gewerkschaftsmitglied bist, aber rechtsschutzversichert bist, würde ich mich an einen Anwalt wenden, der deine Interessen vertritt. Evtl. auch ohne rechtsschutzversichert zu sein. Viel Glück!
KleineFrage am 18. März 2008 08:45 Eigentlich geht es hier eher um meinen Freund aber auch er ist kein Gewerkschaftsmitglied. :o(