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Was muss ich tun und beachten, wenn mein Arbeitgeber in Insolvenz geht und...

gefragt von KleineFrageKleineFrage am 18.03.2008 um 7:17 Uhr

...ich die letzten Monate kein bzw. nur teilweise mein Gehalt bekommen habe?

Vielen Dank!


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Reply


Mani64
beantwortet von Mani64 am 18. März 2008 07:22
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Gehe bitte auf das Arbeitsamt und zwar so schnell als möglich und schildere deinen Fall.Ich hatte dasselbe letztes Jahr, wir haben zwei Jahre lang verzögert Geld bekommen. Dann drei Monate gar keins mehr, ich habe mir schon Geld leihen müssen um meine Verpflichtungen nach zukommen. Wenn du irgendetwas schriftlich (z.B. Mails) hast, nimm es mit zum Arbeitsamt. Viel Glück LG


anonym
beantwortet von dolabella am 18. März 2008 07:23
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Frag' mal das Arbeitsamt, zumindest für drei Monate scheint es etwas zu geben:

"Für Ansprüche, die in den letzten drei Monaten vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind, erhalten die Arbeitnehmer vom Arbeitsamt das sog. Insolvenzgeld. Das Insolvenzgeld deckt die Differenz zwischen tatsächlich ausgezahlten und dem zu beanspruchenden Nettobetrag ab. Insoweit werden auch Schadensersatzansprüche gegen den Arbeitgeber einbezogen, nicht jedoch Ansprüche des Arbeitnehmers aus einem Sozialplan." (Quelle: internetratgeber-recht.de)


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 18. März 2008 07:32
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Die Frage ob schon Insolvenz angemeldet worden war bleibt hier offen !

Insolvenzgeld bekommt man nur wenn auch Insolvenz angemeldet worden war ! Das Arbeitsamt zahlt Max: drei Monatslöhne an den Arbeitnehmer !

Wenn Dir das zu bunt wird, und Forderungen gegen das Unternehmen hast, sage Ihm wenn Er nicht bis zum Insolvenz beantragt hätte, du einen Insolvenzantrag stellen würdest, denn dazu ist jeder berechtigt wer Forderungen geltend machen kann !

Kommentar von C857fa6ba465a7e2dbd0d6ec0c0d638bsmallKleineFrage am 18. März 2008 07:42

Die Insolvenz wird wohl diese Woche beantragt. Also bekomme ich die Gehälter, die mir bereits ausstehen nicht ausgezahlt?

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmall Wieselchen am 18. März 2008 07:56

Nein, nicht vom Arbeitsamt. Da musst du dich dann an den Insolvenzverwalter wenden. Lohnansprüche gehen immer vor, müssen also ausgezahlt werden. Allerdings geschieht das meist erst nach Feststellung der "Insolvenzmasse". Such dir am Besten schnellstmöglich einen neuen Job und - so leid es mir tut - schreib das Geld ab. Kannst dich besser positiv überraschen lassen, wenn es dann tatsächlich noch was nach gibt.


Mietnormade
beantwortet von Mietnormade am 18. März 2008 08:46
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Das Arbeitsamt zahlt das Insolvenzgeld drei Monate Rückwirkend. Länger zurückliegende Forderungen sowie evtl. Resturlaub aus dem Vorjahr gehen verlohren.


gerwitt
beantwortet von gerwitt am 18. März 2008 08:11
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Bist du Gewerkschaftsmitglied? - Dann würde ich mich an deine Gewerkschaft wenden, damit du Rechtsberatung und Rechtsbeistand erhältst. Wenn du kein Gewerkschaftsmitglied bist, aber rechtsschutzversichert bist, würde ich mich an einen Anwalt wenden, der deine Interessen vertritt. Evtl. auch ohne rechtsschutzversichert zu sein. Viel Glück!




Kommentar von C857fa6ba465a7e2dbd0d6ec0c0d638bsmallKleineFrage am 18. März 2008 08:45

Eigentlich geht es hier eher um meinen Freund aber auch er ist kein Gewerkschaftsmitglied. :o(




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