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Was muss ich tun, damit wir nicht als eheähliche gemeischaft zählen?

gefragt von hallloo am 22.04.2009 um 11:31 Uhr

Mein Freund arbeitet und verdient nicht mehr als 1000,-Netto.Ich bin ALG II Bezeiherin.Habe morgen Antragsabgabe. Wir haben einen gemeinsamen Mietvertag, wo die normale Höhe draufsteht.Also nicht die Hälfte.Dann habe ich auch eine Bankkontovollmacht nur ich für ihn, weil immer was passieren kann da er eine private Insolvenz hat.... Ansonsten werden wir zukünftig getrennt Miete , Strom Lebensmittel bezahlen usw. Daher ist mein Ziel nicht nur die Miete gezahlt zu bekommen von der ARGE, sondern auch Regelleistung 352,00€. Bei der Anmeldung wurde mir schon mündlich gesagt, dass uns nur für die Unterkunft Leistung bekomme. Bitte eine fachmännische Erklärung, wie ich vorgehen soll.denn die von der ARGE sindEXTREM SCHWIERIG!!!!!!!!!!!! DAnke MFG **************


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eheähliche gemeinschaft (1)
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anonym
beantwortet von Tumba am 22. April 2009 11:32
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Anleitung zum Betrug? Nein Danke.

Kommentar von Tumba am 22. April 2009 11:38

Toll wie GF dies zu unterstützen scheint! thumbsdown

Kommentar von hallloo am 22. April 2009 12:02

Wie bitte?Das ist kein Bertug da es die Wahrheit ist.Nur weil ich mit ihm zusammenlebe heißt es nicht das er mein Geld hat und ich nicht seins.Ganz klar.Wird du mal arbeitslos und , dann siehst grade du alt aus....

Kommentar von Tumba am 22. April 2009 12:48

Natürlich ist es das...

Kommentar von Tumba am 22. April 2009 12:49

...wünsche euch viele Kontrollen.


anonym
beantwortet von Kruemel38 am 22. April 2009 11:33
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Gar nicht. Wenn du mit ihm zusammen wohnst hast du eine eheä. Gemeinschaft. Alles andere wäre Betrug. Und wird Gott sei Dank auch öfters kontrolliert.


anonym
beantwortet von nDinschen am 22. April 2009 11:34
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ihr führt doch einen gemeinsam haushalt?! warum willst du dann troztdem den vollen regelsatz? ist das nicht ausbeute am sozialstaat? du kannst jederzeit frei über SEIN geld verfügen.. ich wirtschaftet zusammen. da kann er dann auch ein wenig mehr verantwortung tragen und dich z.T. mit versorgen!


anonym
beantwortet von steffi12345 am 22. April 2009 11:35
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ausziehen und dann euch so treffen sonst ist es betrug und das wird teuer


Sarah28
beantwortet von Sarah28 am 22. April 2009 11:34
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du brauchst ne eigene wohnung!

Kommentar von nDinschen am 22. April 2009 11:37

das ist betrug! sie leben doch in einer eheähnlichen gemeinschaft... das ist fakt... dem amt eine WG vorspielen... lächerlich... aber betrüger, die dieses tun, gibt es ja leider zu hauf'

Kommentar von nDinschen am 22. April 2009 11:39

@ sarah28 ... eben stand da aber noch eine andere antwort von dir *hust... mit "anregungen" zum vortäuschen beim amt

Kommentar von hallloo am 22. April 2009 12:05

Hey ja, ich habe meine Wgh. ja gekündigt.Kann ich das Ahnen das man nicht mit ehrlichen Miteln zu seinem zustehenden Geld kommt.Ich will nicht lügen, sondern ehrlich sein.


anonym
beantwortet von uli67 am 22. April 2009 11:35
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Wird schwierig sein da was zu drehen.


anonym
beantwortet von reinersaam am 22. April 2009 11:51
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du brauchst einen untermeitvertrag,dann wird die miete anteilmässig bezahlt,die privat insolvenz wird angerechnet wenn er raten zahlung hat.das was ihm über dem satz von 352,oo euro bleibt wird dir angerechnet und den rest bekommst du dann von der arge oder vom sozialamt.

Kommentar von hallloo am 22. April 2009 12:10

Ich glaube du hast was nicht richtig verstanden...Er hat 1000,-max Netto.Was hat das mit Raten zu tun?muss ein Untermietvertag sein?Wir Beide wollen doch volle Rechte haben...Miete wird eh bezahlt darum gehts weniger.ich will eheähnlich geimschaft unterstellt bekommen..Wir wirtschaften getrennt.MFG

Kommentar von reinersaam am 22. April 2009 12:59

bei eheähnlicher gemeinschaft gibt es kein getrenntes wirtschaften

Kommentar von nDinschen am 22. April 2009 13:17

jupp

Kommentar von hallloo am 22. April 2009 12:12

hast du meine mail bekommen?Bin neu und vertsteh es nicht wo man richtig auf antworten geht usw.. sieht alles so unklar aus


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