
§ 1410 BGB Form:
Der Ehevertrag muss bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile zur Niederschrift eines Notars geschlossen werden.

Heiraten und sich scheiden lassen.(war nur Spass) - Jeder Vertrag wird mit Datum der Unterschrift beider Vertragspartner rechtsgültig.
bitmap am 11. August 2008 17:46 ''Jeder Vertrag wird mit Datum der Unterschrift beider Vertragspartner rechtsgültig.''
''Ein Ehevertrag ist - nach deutschem Recht - nur wirksam, wenn er notariell beurkundet wird, anderenfalls ist der Vertrag formnichtig.'' Quelle: Wikipedia
DH! Richtig geschätzt. ;-)
Das macht man immer notariell, genau wie ein Testament, versteht sich von selbst.
Du musst Dein Testament nicht zwingend bei einem Notr machen! :-)
stimmt zwar, aber es muß absolut korrekt den vorgegebenen rechtsnormen entsprechen: handschriftlich vom erblasser verfasst, mit ort, datum und unterschrift und genauem wortlaut, was er will oder nicht will.
Will ja nicht stießelig sein, aber Ort und Datum sind auch entbehrlich! :-)