Heute traf ich meinen Vermieter, der mir folgendes eröffnete: Im Rahmen eines Umbaus 2008 erhalte ich einen Balkon (für mich ohne Nutzen)+ eine Dachschräge wird entfernt (55€ Miete mehr). Dazu muß das halbe Dach und eine Außenwand umgebaut werden. Schlafz und Bad sind längere Zeit nicht nutzbar. Ich soll mein Schlafz (13m²) mit meinem Wohnz (19m²) tauschen. Ich könne aber auch Änderungen der gesamten Wohnungsaufteilung vorschlagen (Totalumbau nach 10 Jahren mit höherer Miete!) Jetzige Raumnutzung entspricht dem Exposé des Vermieters bei Anmietung. Muß ich mir jetzt bzgl der Raumaufteilung Vorschriften machen lassen? Wo bleibe ich während des Umbau, Sicherheit, was wird aus Einrichtung etc.

Das ist ein wenig zu komplex, um auf alles einzugehen.
Grundsätzlich kann der Vermieter werterhaltende und werterhöhende bauliche Maßnahmen vornehmen. Soweit die Wohnung für die Zeit der Bauarbeiten unbewohnbar ist, muß er grundsätzlich Ersatz schaffen. Welchen Raum Du für was nutzt, ist Deine Sache.