Wie ist die rechtliche Situation, wenn sich ein Nachbar durch Frösche in meinem Teich gestört fühlt? Muss ich etwas gegen die Frösche tun?

Menes Wissens nicht - diese Frösche stehen unter naturschutz - auch wenn sie den Nachbarn nerven.
Sind Frösche gern gesehene Teich-Gäste? Das Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG schützt auch Frösche: Wenn sie quaken wollen, dürfen sie das gesetzlich auch. Aber: Es gibt sogar eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs z.B. über quakende Frösche, deren Konzert mit 64 dB(A) den Richtwert von 35 dB(A) übersteigt.
Auch Frösche in einem künstlich angelegten Gartenteich sind nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 Anlage 1 BArtSchVO geschützt. Dies gilt auch für solche, die dort ausgesetzt worden sind. Zivilgerichte müssen bei Lärmbelästigung des Nachbars prüfen, ob eine Ausnahmegenehmigung nach BNatSchG in Betracht kommt. Bei einem abschlägigen Bescheid ist keine Abwehr gegen den Lärm möglich.

Wie schon von ainstein beantwortet;;froh sein das es noch fröschen gibt.'' Und ausser dem der nachbar soll sich in ein hölle verziehen da hört er bestimmt nichts mer. Ach ja de könnten ja noch die Vogel da sein , die mit ihren gezwitschere stören. also für so ein mensch ist nirgends ein ruhiges Fleckchen. Schade, Schade er muss es erdulden.

Einer unserer Nachbar hat auch einen Teich mit Fröschen...Natürlich "nervt" das Gequake mich auch manchmal. Aber das ist eben Natur und wir sollten froh sein, dass es überhaupt noch Frösche gibt!
Soll ich den Nachbarn deswegen jetzt nicht mehr grüßen? Ihn bitten, seine Frösche abends ins haus zu holen? Ihnen ein "Quakverbot von 22.00 - 07.00 Uhr aufzuerlegen? Man könnte natürlich auch Beton in den Teich gießen.... Dann verbiete ich am besten auch den Bäumen, im Herbst ihr Laub abzuwerfen, etc.
Viel schlimmer finde ich da den anderen Nachbarn, der abends um 23.00 Uhr noch mit seinem Hund auf der Wiese ist und ihn so ärgert, dass er total wild wird und wie blöd kläfft... DAS muss dann wirklich nicht sein!