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Was muß ich bezügl. des Briefes bzw. Scheins veranlassen, wenn ich mein Auto komplett umlackiere ?

gefragt von waldfrieden am 20.03.2007 um 9:40 Uhr

Ein Freund will sein Auto komplett umlackieren. Muß das dann auch im brief bzw. im Schein vermerkt oder umgetragen werden ?

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auto x 23.285 brief x 728 lack x 406 schein x 51 fahrzeugbrief x 47

markusdani1
beantwortet von markusdani1 am 28. März 2007 00:38
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Ja muß es. die Werkstätten wisssen meißt schon das sie die Fahrgestellnummer etc nicht überlackieren.


anonym
beantwortet von noerten40 am 20. März 2007 10:33
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Genau so ist es ! Sieh aber zu, dass alle Nummern an der Karosserie nicht überlackiert werden, sondern frei bleiben. Mach sie zumindest nach dem lackieren wieder sauber (Karroserienummer etc.)


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 20. März 2007 10:16
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Die Farbe des Autos ist nirgendwo in den Papieren vermerkt, es muss also auch bei einer Umlackierung nirgendwo etwas eingetragen werden.

Kommentar von RiesJoachim am 19. Juni 2007 13:48

Das ist nicht korrekt; sehr wohl ist die Farbe im Fahrzeugschein bzw. in der Zulassungsbescheinigung eingetragen (zweistelliger Code)

Kommentar von 5f6812a7b0109fb9a1df11c834332c2csmalldemosthenes am 5. Juli 2007 11:14

@RiesJoachim:

Ich habe eben drei Fahrzeugscheine kontrolliert und nirgends einen Farbcode gefunden.

Ausserdem hatte ich in der Vergangenheit mehrfach selbst Autos umlackiert - einmal sogar in "Polizeifarben", sodass die grünen Männchen mich zwar mehrfach allein deswegen kontrollierten, aber nichts dagegen tun konnten.


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