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Was muß ich beim Auszug aus meiner Wohnung renovieren? Wir wohnen seit 23 Jahren dort.

gefragt von Heidl am 06.12.2008 um 13:27 Uhr

In unserem Mietvertrag steht drin, das wir alle 7 Jahre das Schlafzimmer renovieren müssen, alle 5 Jahre das Wohnzimmer und alle 3 Jahre das Bad. Wir haben die Wände tapeziert, im Gang zusätzlich eine Holdecke. Die Küche ist an den Wänden und Decke mit Holz verkleidet. Alle Zimmer sind mit Teppichböden ausgelegt, 2 Räume sind erst im letzten Jahr renoviert worden, 2 Räume schon längere Zeit nicht mehr. Die Türen sind weiß gestrichen (1 Jahr alt) und die Türrahmen caramelfarben (auch ein Jahr alt). Ich lese jetzt ganz oft, das man garnicht renovieren muß und wüßte nun gerne auf was ich mich einstellen muß. Vielen Dank


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djfreiflug
beantwortet von djfreiflug am 6. Dezember 2008 13:28
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Es muss sauber sein, so das der Nachmieter dort ohne Äktschn einziehn kann, das heißt Teppich sauber oder was halt drin ist und frisch gestrichen natürlich


anonym
beantwortet von hochglanz am 6. Dezember 2008 13:28
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ich würde es so lassen, denn (so wie DU es schilderst) du bist der Renovierungspflicht nachgekommen - also, warte ab...


wolfgang1956
beantwortet von wolfgang1956 am 6. Dezember 2008 13:32
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Ihr solltet die Wohnung „besenrein“ übergeben. Der Vermieter wird dann sowieso renovieren, damit er die Wohnung Nachmietern besser anbieten kann.

Kommentar von Heidl am 6. Dezember 2008 13:37

Danke schonmal für die Antwort. Aber was ist besenrein? Muss ich die Tapeten entfernen und die Holzdecke? Muß ich die Türrahmen weißstreichen. Es gibt bereits einen Nachmieter, der aber nichts übernehmen will

Kommentar von Regenmacher am 6. Dezember 2008 13:43

Wenn die Türrahmen bei Einzug weiß gestrichen waren, musst du den alten Zustand wieder herstellen.

Das Gleiche gilt auch für die Holzdecke. Wenn du kein schriftliches okay vom Vermieter hast, musst du sie entfernen.

www.mietrecht.unserforum.de


anonym
beantwortet von Regenmacher am 6. Dezember 2008 13:41
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Lies dich schlau:

www.schoenheitsreparaturen.de


anonym
beantwortet von Rolfe am 6. Dezember 2008 14:10
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Der BGH hat diese starren Fristenregelungen gekippt. Folglich braucht ihr gar nicht renovieren.



KlausNeumann
beantwortet von KlausNeumann am 9. Dezember 2008 23:01
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Das stimmt. Vorgegebene feste Zeiten / Fristen zur Renovierung sind unwirksam.

Hier findest Du weitere Tipps:

http://www.wohnung.com/schoenheitsreparaturen/


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