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Was muß ich bei einem plötzlichen Todesfall alles beachten ? Welche Rechte hat die Hinterbliebene?

gefragt von corda50 am 20.04.2009 um 12:12 Uhr

Ein plötzlicher Todesfall in der Familie stellt mich vor einige Probleme! Was muß ich alles machen und welche Rechte habe ich als Hinterbliebene?


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anonym
beantwortet von FordPrefect am 20. April 2009 12:17
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Die ersten Schritte klärt man am Einfachsten mit dem Beerdigungsinstitut, die auch fundiert über die notwendigen Abläufe informieren können. Auch der/die zuständige Pfarrer/Pfarrerin helfen gerne weiter.


stef1601
beantwortet von stef1601 am 20. April 2009 12:13
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Da musst du deine Frage schon etwas ausführlicher stellen

Kommentar von corda50 am 20. April 2009 12:32

nach 5 jahren hartz IV gehts vor allem um Leistungen, die ich eventuell an das amt zurück zahlen muß, da er in der letzten woche einen 400,- euro job begonnen hatte. das amt hält sich am telefon erst mal bedeckt

Kommentar von 868c358138957cd19e99fe9a0326486csmalloberaden am 20. April 2009 12:42

boah amt aber schon ma gut das die nix sagen. wird aber wahrscheinlich so sein wenn geld noch da


oberaden
beantwortet von oberaden am 20. April 2009 12:14
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es gibt hife in guten bestatunginstituten. mein beileid...


NicoDeluxe
beantwortet von NicoDeluxe am 20. April 2009 12:14
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Mein Beileid! Bitte gib uns ausführlichere Infos, dann können wir Dir sicher helfen.


ullagio
beantwortet von ullagio am 20. April 2009 12:13
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Am besten lässt Du Dich von einem Anwalt beraten

Kommentar von FordPrefect am 20. April 2009 12:16

Wozu??

Kommentar von 868c358138957cd19e99fe9a0326486csmalloberaden am 20. April 2009 12:19

erbrecht

Kommentar von FordPrefect am 20. April 2009 12:23

Der Erbschein wird von Amts wegen ausgestellt; bis dahin passiert ohnehin erstmal wenig, und in den allermeisten Fällen war es das dann schon auch. Aber zunächst sind ja wohl andere Dinge wichtiger.

Kommentar von 4adc26ce3101dfda3a969007c769b0f1smallkuntzkids am 20. April 2009 12:19

Das ist wohl nur nötig, wenn unter dem "plötzlichen Todesfall" ein Mord zu verstehen ist.

Kommentar von 868c358138957cd19e99fe9a0326486csmalloberaden am 20. April 2009 12:21

quatsch und nich jetz sowas

Kommentar von corda50 am 20. April 2009 12:28

er ist an einem plötzlichem herztod gestorben, einfach nicht mehr wach geworden- mit 57 jahren

Kommentar von 868c358138957cd19e99fe9a0326486csmalloberaden am 20. April 2009 12:30

kenn ich.meine beste freundin letztes jahr 47...naher verwandter?


kuntzkids
beantwortet von kuntzkids am 20. April 2009 12:20
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Arzt und Bestatter anrufen (in DER Reihenfolge!)


maspick
beantwortet von maspick am 20. April 2009 12:15
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Das ist keine Sache, die man hier beantworten sollte. WQende dich an einen Rechtsberater.


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