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Was muss ich bei der Wohnungsabnahme beachten?

gefragt von Karli123 am 22.09.2009 um 11:27 Uhr

Ich hab meinen Mietvertrag gekündigt und kriege morgen Besuch von der Hausverwaltung, wo mir gesagt wird, was ich alles zu erneuern / auszubessern /renovieren habe.

Nun mach ich sowas zum ersten Mal und da sich im Mietrecht immer wieder so viel ändert, mal meine Frage: Was habe ich zu erwarten? Also klar, Wände streichen, Bohrlöcher zumachen... aber bin ich verpflichtet, Tür- und Fensterrahmen zu streichen? und im Bad habe ich keine Fliesen, sondern eine PVC-Tapete, die nicht neu war, als ich eingezogen bin und sich inzwischen an manchen Stellen ein bisschen von der Wand löst. Muss ich damit rechnen, dass ich eine neue Tapete anbringen muss? Ich hab übrigens zwei Jahre und vier Monate in der Wohnung gewohnt.

Vielleicht haben einige von euch schon ihre Erfahrungen gemacht und können mir noch mehr Sachen sagen, auf die ich achten sollte?

Danke für eure Tipps!

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Schönheitsreparaturen x 37 Wohnungsabnahme x 10

anonym
beantwortet von judofrosch am 22. September 2009 11:29
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fakt ist, dass du die wohnung so übergeben musst, wie du sie erhalten hast, das mit der tapete ist denke ich jetzt eine grauzone, einige dich mit der verwaltung, normalerweise sollten die kolant sein



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