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Was muss ich bei der Kündigung meiner Krankenversicherung beachten?

gefragt von hillybille am 22.01.2008 um 17:04 Uhr

Meine jetzige Krankenversicherung ist zu teuer geworden. Wie kündigt und wechselt man wirksam? Was ist zu beachten?


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Reply


vincent
beantwortet von vincent am 22. Januar 2008 19:54
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Ordentliche Kündigung: Diese kann, abhängig von der Gesellschaft, mit Frist von 3 Monaten entweder auf das Kalenderjahr oder auf das Versicherungsjahr ausgesprochen werden. Das Kalenderjahr ist verbreitetet. Demnach ist also der 30.9. der Kündigungszeitpunkt für die meisten Versicherer.- Das Versicherungsjahr hängt vom ursprünglichen Beginnmonat ab. Begann der Vertrag z.B. an einem 1.5., muss der Vertrag bis 31.1. auf den 30.4. gekündigt werden.

Für die ordentliche Kündigung sind allerdings Mindestversicherungsdauern einzuhalten. Dies kann zwischen 1 und 3 Jahren sein. Evt. also ein Hindernis, wenn man erst kurz versichert ist.

Die ordentliche und außerordentliche Kündigung kann ebenfalls gezielt für bestimmte Personen und Tarife ausgesprochen werden. Es muss also klar angesprochen werden, was man kündigen will (alle Tarife für meine Person, alle Personen des Vertrags, das Tagegeld, alles außer das Tagegeld ...). Besondere Bestimmungen des Versicherers, wie, das Tagegeld kann nicht allein bestehen, oder Kinder können nicht ohne einen Erwachsenen bestehen, sind ggf. zu berücksichtigen.


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 22. Januar 2008 17:07
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Bei einer Krankenversicherung musst Du Deine Bedingungen lesen. Bedenke, dass sich ein "Neueinstieg" bei einer anderen Versicherung meistens nicht lohnt, da man z.B. nach Eintrittsalter Beiträge zahlt.


mitra54
beantwortet von mitra54 am 22. Januar 2008 17:12
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Wenn du die gestzliche Krankenkasse meinst, mußt du bis zum 31. Januar zum 31. März kündigen. Bitte um eine Kündigungsbestätigung. Dann suchst du dir eine neue Krankenkasse zum 1. April. Die Kündigung unbedingt per Einschreiben mit Rückschein schicken.

Bei der privaten Krankenkasse mußt du in deinen Vertrag schauen.


anonym
beantwortet von lilli70 am 22. Januar 2008 17:07
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Du solltest die Kündigung auf jeden Fall per Einschreiben schicken!


bitmap
beantwortet von bitmap am 22. Januar 2008 17:29
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Falls du die gesetzliche Krankenkasse meinst, wäre es noch interessant zu wissen wie lange du in der jetzigen schon Miglied bist und wann diese KK ihre Beträge zuletzt erhöht hat.





Mismid
beantwortet von Mismid am 22. Januar 2008 18:16
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zu beachten ist auch, daß wenn die Gesundheitsfonds nächstes Jahr tatsächlich eingeführt werden, man bei jeder Krankenkasse gleich viel zahlt und es auf jeden Fall mehr sein wird als jetzt. Mindestens 15,5 % ab nächstem Jahr.

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 22. Januar 2008 18:20

Aber nicht bei Krankenversicherungen.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 22. Januar 2008 20:06

wie nicht bei Krankenversicherungen? Nur bei Krankenversicherungen, bei was sonst?

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 22. Januar 2008 20:08

Du meinst Krankenkassen.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 22. Januar 2008 22:22

und was meint hillybille genau? Ich denke schon die Krankenkasse. Sonst wäre der Satz "...und wie wechselt man wirksam" eigentlich sinnlos, da ja jeder weiß wie man eine neue Versicherung abschließt

Kommentar von Simple_avatar4smallfraggle16 am 23. Januar 2008 10:16

gehe ich auch mal von aus. Übrigens heißen auch die Krankenkassen "gesetzliche Krankenversicherung" und werden mit GKV abgekürzt. Ich sichere ja auch über sie ein Risiko ab. Bei Privaten ist die mindestlaufzeit ja nun mal frei im Vertrag ausgestaltbar. Dies weiß in der Regel wohl auch jeder privat Versicherte und hillybille hätte da bestimmt reingeschaut, bevor sie uns gefragt hätte.




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