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Was muss ich als Verkäufer bei Ebay beachten?

gefragt von Xander am 25.01.2007 um 13:34 Uhr

Hallo, ich entrümpele gerade und habe dabei die ein oder andere Sache gefunden, die sich bestimmt noch zu Geld machen ließe, da ist mir natürlich sofort ebay eingefallen! Gibt es unter euch Profis, die mir ein paar Tipps posten können?


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prophet01
beantwortet von prophet01 am 25. Januar 2007 13:49
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Bei dieser Frage muss man noch unterscheiden, ob es sich um einen privaten oder einen gewerblichen Verkäufer handelt.

Ein Privatverkäufer sollte nur wahrheitsgemäße Angaben machen und die Garantie (Gewähleistung) ausschließen. Natürlich muss die bezahlte Ware dann auch verschickt werden. Die rechte Dritter und die Ebaygrundsätze dürfen auch keinesfalls verletzt werden.

Ein gewerblicher Verkäufer muss viel mehr beachten.

Die Anbieterkennung (Impressum) muss eingeblendet sein, er muss 14 Tage Rückgaberecht gewähren, die Preisangabenverordnung muss beachtet werden (beim Preis muss stehen "enthält gesetzlich gültige Mehrwertsteuer zzgl. Versandkosten), es muss eine erreichbare postalische Adresse hinterlegt sein, die Steuernummer oder UStID muss angegeben sein, die Mehrwertsteuer muss ausgewiesen sein - auch bei Kleinstunternehmen - die allerdings auf der Rechnung wieder keine Mehrwertsteuer ausweisen dürfen.

Es muss ordnungsgemäß Buch geführt werden. Die Rechnungen müssen 10 jahre aufbewahrt werden - genau wie das Programm, mit dem man sie erstellt hat. Man muss auf das Rückgaberecht und die Widerufsfolgen aufmerksam machen. Man darf auch Rechte Dritter nicht verletzen (Bilder oder Artikelbeschreibungen).

Diese Liste läßt sich unendlich fortsetzen, aber die wichtigsten fakten habe ich aufgezählt.


teardrop1109
beantwortet von teardrop1109 am 25. Januar 2007 17:17
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Hi, bin schon lange e-Bayer. Ich nehme an, dass du auch privater Verkäufer bist, wie ich. Du musst in jedem Fall bei gebrauchten Gegenständen die Garantie ausschließen (ist auch per Gesetz geregelt). Falls du Textilien verkaufen willst, sollten sie nachweislich gereinigt sein - manche Käufer werden sonst sehr ungnädig. Bei anderen Gegenständen wirklich wahrheitsgemäß beschreiben und jeden Mangel aufzählen. Es muss halt so sein, dass die Artikelbeschreibung so genau wie möglich ist. Bsp.: eine Vase verkaufen. Foto ist gut - dann noch wie hoch, wie schwer, und welche Gebrauchsspuren dran sind. Nichts weglassen, auch wenn da vielleicht nur ein kleiner Kratzer dran ist. Das war es eigentlich schon. Alles andere findest du dann in den AGB bei e-Bay. Lies dir vorher mal Bewertungen von anderen e-Bayern durch - und zwar solche, die nicht 100 % positiv sind, dann siehst du meist schon, was bemängelt wird und worauf es ankommt.


altmuenster
beantwortet von altmuenster am 1. März 2007 00:09
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Beim Einstellen in zwei Kategorien verdoppelt sich zwar die Angebotsgebühr aber sie erhöhen auch den Verkaufserfolg. Kommt natürlich nicht bei allen Artikeln in Frage.




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Keine Belehrung in der Grafik
Online-Händler und Nutzer, die Waren bei eBay anbieten und dabei die Widerrufsbelehrung nicht in den Quelltext des eBay-Angebots einbinden, handeln rechtswidrig. Zu diesem Urteil gelangen Richter am OLG Frankfurt.

Das Gericht argumentiert, dass die Einblendung der erforderlichen Verbraucherinformationen mittels einer externen Grafikdateigemäß den gesetzlichen Anforderungen gemäß § 1 I BGB-InfoV nicht gerecht werde. Die Richter beanstanden, dass diese Einblendung aus technischen Gründen nicht erfolgen könne, wenn Nutzer auf eBay-Angebote über WAP zugreifen. Dabei ließ das Gericht auch nicht das Argument gelten, dass wohl nur ein sehr geringer Anteil der eBay-Zugriffe über WAP erfolgt. Schließlich würde der Betreiber der eBay-Plattform für das entsprechende WAP-Portal ausdrücklich werben.




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