Bei dieser Frage muss man noch unterscheiden, ob es sich um einen privaten oder einen gewerblichen Verkäufer handelt.
Ein Privatverkäufer sollte nur wahrheitsgemäße Angaben machen und die Garantie (Gewähleistung) ausschließen. Natürlich muss die bezahlte Ware dann auch verschickt werden. Die rechte Dritter und die Ebaygrundsätze dürfen auch keinesfalls verletzt werden.
Ein gewerblicher Verkäufer muss viel mehr beachten.
Die Anbieterkennung (Impressum) muss eingeblendet sein,
er muss 14 Tage Rückgaberecht gewähren,
die Preisangabenverordnung muss beachtet werden (beim Preis muss stehen "enthält gesetzlich gültige Mehrwertsteuer zzgl. Versandkosten),
es muss eine erreichbare postalische Adresse hinterlegt sein,
die Steuernummer oder UStID muss angegeben sein, die Mehrwertsteuer muss ausgewiesen sein - auch bei Kleinstunternehmen - die allerdings auf der Rechnung wieder keine Mehrwertsteuer ausweisen dürfen.
Es muss ordnungsgemäß Buch geführt werden. Die Rechnungen müssen 10 jahre aufbewahrt werden - genau wie das Programm, mit dem man sie erstellt hat. Man muss auf das Rückgaberecht und die Widerufsfolgen aufmerksam machen. Man darf auch Rechte Dritter nicht verletzen (Bilder oder Artikelbeschreibungen).
Diese Liste läßt sich unendlich fortsetzen, aber die wichtigsten fakten habe ich aufgezählt.