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Was muss ich als freier Mitarbeiter bzgl. Versteuerung oder Anmeldung beachten?

gefragt von ryder am 25.11.2008 um 13:15 Uhr

Hallo, ich habe überhaupt keine Ahnung und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann: ich arbeite als Freier Mitarbeiter mit einem monatlichen Fixum bei einer kleinen Firma und komme nicht über den jährlichen Freibetrag. Muss ich mich deshalb irgendwo anmelden? Krankenversicherung zahle ich selbst. Bisher musste ich noch nie eine Einkommenssteuererklärung machen, fällt die jetzt an, obwohl ich unter dem Freibetrag bin? Könnte ich eigentlich zusätzlich zu der freien Mitarbeit einen Job auf 400€-Basis annehmen? (mit dem ich dann immer noch unter diesen Freibetrag falle?? ich nehme an eher nicht?) .


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anonym
beantwortet von Alinchen am 25. November 2008 13:19
1x
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Je nach dem, was Du beruflich machst, bist Du auf jeden Fall selbständig Tätig (ob jetzt gewerblich oder freiberuflich sei mal dahin gestellt).

Damit bist Du grundsätzlich verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben, auch wenn im Endeffekt keine Steuern anfallen.

Zusätzlich kannst Du natürlich noch einem Minijob nachgehen... Der Arbeitgeber muss das nur ordentlich bei der Bundesknappschaft melden und die Abgaben zahlen (so wie eben üblich).


anonym
beantwortet von ryder am 25. November 2008 13:24
0x
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Danke! Sorry,wegen einem Systemfehler habe ich die Frage 2x gestellt... D.h. ich muss die Erklärung machen, wo liegt denn der Unterschied zwischen gewerblich und freiberuflich?

Kommentar von Alinchen am 25. November 2008 13:29

Der Hauptunterschied besteht darin, dass Gewerbetreibende gewerbesteuerpflichtig sind und freiberuflich Tätige nicht.

Freiberufler sind z.B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, etc... Noch mehr dieser "Katalogberufe" finden sich im Einkommensteuergesetz.



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