hat jemand erfahrung bzw. informationen (auch online) für dieses Thema?
Grundsätzlich erbt man nicht nur vorhandenes Vermögen, sondern auch evtl. vorhandene Schulden. Wenn der Verdacht der Überschuldung besteht, beantragt man am besten beim Nachlassgericht (Amtsgericht des Sterbeortes) die Einsetzung eines Nachlassverwalters, der dann prüft, was an Vermögen vorhanden ist und ob und in welcher Höhe Schulden existieren. Der Vorteil ist, dass man in diesem Fall in seiner eigenen Haftung auf das Erbebeschränkt ist und nicht mit dem eigenen Vermögen haftbar gemacht werden kann (schlimmstenfalls kommt Null heraus). Der Nachlassverwalter wird aus dem Erbe bezahlt - und zwar, bevor evtl. Gläubiger auf die Erbmasse zugreifen können. Man kann natürlich auch binnen 6 Wochen vor einem Notar die Erbschaft ausschlagen. Wenn man das Erbe antreten will, muss man beim Nachlassgericht einen Erbschein beantragen.