Mein Vermieter will die Wohnung lassen, wie der Vormieter sie verlässt. Eigentlich ist sie gut, doch mich stören die Löcher in den Wänden, das Wohnzimmer braucht einen neuen Anstrich, die Küche muss neu verfugt werden, die Türen müssen wieder eingehängt werden. Nichts davon will der Vermieter machen (meint, der Vormieter braucht auch nichts machen, ich muss die Wohnung nehmen, wie sie ist).
Was muss der Ver-/Vormieter nach dem Gesetzgeber machen? Kann ich den Mietvertrag so abändern lassen, dass ich zwar renoviere beim Auszug, doch die jetzigen Mängel nicht behebe? Oder kann ich im Mietvrtrag festhalten, dass ich vor Einzug renoviere, doch bei Auszug nicht? Gibt es dazu Gesetze?
Laut Gesetz muss dir der Vermieter die Wohnung im bezugsfähigen Zustand übergeben, den du dann erhalten solltest. Dafür bezahlst du dann regelmäßig die vereinbarte Miete.
Die Gesetze findest du hier: http://dejure.org/gesetze/BGB/535.html
Ich würde diese Wohnung nicht beziehen, das man nur so am Rande.
Wenn der Vermieter nen Deppen sucht, der seine Bude auf Vordermann bringt, dann soll er sich den in der Klapsmühle suchen.

Normalerweise übergibst Du die Wohnung so, wie Du sie übernimmst. Übernimmst Du sie unrenoviert, dann übergibst Du sie auch unrenoviert. Das sollte jedoch im Mietvertrag festgehalten werden.
Naja, der Vormieter soll die Wohnung vor 2 Jahren renoviert haben. Trotzdem sind da eben noch die anderen genannten Mängel, die ich hinzunehmen habe wie eben die Löcher, die Küchenfugen (die die noch vom Vorvormieter sein sollen von übr 30 Jahren), die Türen...

Ob und wann Du renovierst, könnt ihr individuell im Mietvertrag regeln. Mach ein Übergabeprotokoll mit dem Vermieter, in dem alle Mängel festgehalten sind, dann bist Du abgesichert.

Halte die Schäden schriftlich fest, ergänze, dass Du die Wohnung unrenoviert übernommen hast und laß es vom Vermieter unterschreiben.

dann übernimm sie wie sie ist und vermerke alle Mängel incl. des Erschinugnsbildes (untapeziert, nicht frisch gestrichen) im Übergabeprotokoll und achte darauf, dass im Mietvertrag keine Klausel über malermäßige Herichtung bei Auszug steht..