Wer kann mir da helfen?
Das kommt darauf an, wozu die Web-Seite dient und was sie genau beinhaltet.
Keine Informationspflichten bestehen nach § 5 TMG und § 55 RSTV, wenn die Webseite rein persönlichen oder familiären Zwecken dient.
Eine eingeschränkte Impressumspflicht (Namen und Anschrift) haben Telemedien, die weder privater oder familiärer Natur sind, aber auch nicht geschäftsmäßig betrieben werden (also z.B. keine Werbung beinhalten oder kostenfrei sind).
Umfassende Impressumspflicht für Anbieter geschäftsmäßiger, in der Regel gegen Entgelt angebotener Telemedien ((§ 5 TMG)
Noch umfassendere Impressumspflicht für Anbieter mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten (=in denen insbesondere vollständig oder teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text oder Bild wiedergegeben werden) (§ 55 Abs. 2 RStV)
Das wären:
-bei Personen mindestens ein ausgeschriebener Vorname sowie der Nachname
Strasse, Hausnummer, Postleitzahl und Ort
die E-Mail-Adresse (nach § 5 Nr. 2 TMG vorgeschrieben
die Telefonnummer* / Faxnummer (letztere soweit vorhanden)
Nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 TMG ist soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde
Bei Eintragung in ein öffentliches Register (z.B. Handelsregister, Vereinsregister)
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Wirtschafts-Identifikationsnummer
Berufsspezifische Angaben
Anbieter von Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten...zusätzlich einen Verantwortlichen mit Angabe des Namens und der Anschrift zu benennen.
(ausführlich unter: http://www.impressum-recht.de/)
So ist es. Und nachlesen kann man es hier: http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/, in den §§ 5 und 6 TMG.