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Was muss auf jeden Fall im Web-Impressum eines selbständigen Journalisten stehen?

gefragt von strummbumm am 23.10.2007 um 16:07 Uhr

Wer kann mir da helfen?


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Reply


anonym
beantwortet von Auskunft am 23. Oktober 2007 16:37
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Das kommt darauf an, wozu die Web-Seite dient und was sie genau beinhaltet.

  • Keine Informationspflichten bestehen nach § 5 TMG und § 55 RSTV, wenn die Webseite rein persönlichen oder familiären Zwecken dient.

  • Eine eingeschränkte Impressumspflicht (Namen und Anschrift) haben Telemedien, die weder privater oder familiärer Natur sind, aber auch nicht geschäftsmäßig betrieben werden (also z.B. keine Werbung beinhalten oder kostenfrei sind).

  • Umfassende Impressumspflicht für Anbieter geschäftsmäßiger, in der Regel gegen Entgelt angebotener Telemedien ((§ 5 TMG)

  • Noch umfassendere Impressumspflicht für Anbieter mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten (=in denen insbesondere vollständig oder teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text oder Bild wiedergegeben werden) (§ 55 Abs. 2 RStV)

Das wären:

-bei Personen mindestens ein ausgeschriebener Vorname sowie der Nachname

  • Strasse, Hausnummer, Postleitzahl und Ort

  • die E-Mail-Adresse (nach § 5 Nr. 2 TMG vorgeschrieben

  • die Telefonnummer* / Faxnummer (letztere soweit vorhanden)

  • Nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 TMG ist soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde

  • Bei Eintragung in ein öffentliches Register (z.B. Handelsregister, Vereinsregister)

  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Wirtschafts-Identifikationsnummer

  • Berufsspezifische Angaben

  • Anbieter von Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten...zusätzlich einen Verantwortlichen mit Angabe des Namens und der Anschrift zu benennen.

(ausführlich unter: http://www.impressum-recht.de/)

Kommentar von Simple_avatar4smallMathias Münch am 24. Oktober 2007 12:49

So ist es. Und nachlesen kann man es hier: http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/, in den §§ 5 und 6 TMG.




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