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was muss alles ins nachlassverzeichnis

gefragt von biene68 am 19.06.2008 um 13:42 Uhr

ich habe mit weiteren 7 personen ein haus samt inhalt (möbel, hausrat, schmuck usw.) geerbt. die alleinerbin (Tochter) wurde enterbt, hat aber den Pflichtteilanspruch geltend gemacht. Wir sollen jetzt den Wert des Nachlasses ermitteln. Was gehört alles dazu ? Auch Sachen, wo man von ausgeht, dass man bei Verkauf nichts bekommt. Es wäre schön wenn jemand Rat weiss.


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Reply


Mietnormade
beantwortet von Mietnormade am 19. Juni 2008 14:07
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Das ist total einfach. Du verkaufst einfach den kompletten Hausrat. Die Summe die Du für den ganzen Plunder bekommen hast gibst Du als Hausratwert an. Mit dem Haus kannst Du das im Prinzip genauso machen. Für den Hausrat gibt es spezielle Ankäufer die besichtigen was vorhanden ist und machen ein Angebot. Das höchste Angebot nimmst Du einfach an. Gibt nicht den maximalen Gewinn aber ist der beste Kosten/Nutzen Faktor. Frag vorher alle Beteiligten ob die damit einverstanden sind und falls es Jemanden gibt der meint einen besseren Preis erzielen zu können der kriegt den Zuschlag für den höchsten Preis ;-) Damit erledigt sich Dein Problem ganz schnell.


Cassiopeia78
beantwortet von Cassiopeia78 am 19. Juni 2008 13:45
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ich glaube wenn es um größere summen geht sollte man lieber einen professionellen nachlaßverwalter (ich glaub notare machen sowas) einschalten, kostet zwar etwas mehr geld aber man erspart sich kostspielige gerichtsverfahren, die das ganze erbe finanziell auffressen. und der familienkrach hält sich dann auch eher im rahmen...


Qetan
beantwortet von Qetan am 19. Juni 2008 13:50
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Auch ich würde mir professionelle Hilfe holen damit alles seine Richtigkeit hat.


JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 19. Juni 2008 13:54
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Am besten Du gehst mal beim Nachlassgericht vorbei. Die beraten auch.




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