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Was macht man mit einem Vermieter der uns permanent einen reinwürgen will?

gefragt von Schusselinchen am 05.11.2009 um 11:15 Uhr

wir wohnen seit 8 Jahren in einem 3-Familienhaus im EG mit Garten. Seit 3 Jahren haben wir einen neuen Vermieter. Die beiden oberen Wohnungen sind seit kurzem leer und er renoviert sie fleissig. Im Mietvertrag wurde mein Mann seit unserem Einzug als Hausmeister eingetragen mit der Bemerkung das er eine monatliche Vergütung von 30 Euro erhält. 2 mal im Monat sind wir im Garten. Okay es bleibt auch öfter mal was liegen aber das nötigste wird gemacht/Rasen mähen/Beete etc.Das passt unserem Vermieter aber wohl nicht. Wir haben jetzt die Nebenkostenabrechnung bekommen und es wurde nichts verrechnet. Wir sollen 287 Euro nachzahlen. Er meint wir hätten nichts gemacht und die 30 Euro währen nicht gerechtfertigt. Desweiteren will er die Miete um 25 Euro anheben obwohl er in der Wohnung noch nichts renoviert hat, das Bad und die Fußböden sind noch von 1972! Die Garage haben wir auch angemietet auch diese sollen wir jetzt abgeben. Er meinte wir können ja ausziehen. Wir wollen aber nicht und er kann uns nichts. Wir zahlen regelmäßig die Miete und haben uns auch sonst nichts zu Schulden kommen lassen. Der Mensch macht einen fertig. Darf er den Hausmeisterjob kündigen ohne neuen Mietvertrag? Müssen wir einen neuen Mietvertrag unterschreiben?

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Mietrecht x 3.904

Holleholle
beantwortet von Holleholle am 5. November 2009 11:20
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Den Mietvertrag kann er nicht ohne besonderen Grund kündigen. Den Hausmeisterjob kann er kündigen. Gegen Fliesen aus 1972 ist nichts einzuwenden, wenn sie nicht beschädigt sind. Die Garage wird wohl ein extra Vertrag sein, den kann er kündigen. Entweder ihr arrangiert und vertragt Euch, oder Du suchst eine neue Wohnung.


anonym
beantwortet von Gerhart am 6. November 2009 10:43
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Separate Kündigung der Garage ist nicht möglich, wenn sie im Mietvertrag steht, separate Kündigung der Hausmeistertätigkeit und deren Vergütung ebenfalls nicht. Sind die Merkmale der Hausmeistertätigkeit aufgelistet? Hat der Vermieter wegen Versäumnissen in Bezug auf Hausmeistertätigkeit eine Abmahnung geschickt? Keine Abmahnung - keine Kündigung. Mieterhöhung nur auf der gesetzlichen Basis möglich. Mietspiegelvergleich im Internet. 287€ Nachzahlung muss detailiert aus der Nebenkostenabrechnung erkennbar sein. Einsicht in die Rechnungen verlangen aber zuvor der Nachzahlungsforderung widersprechen. Wie sieht denn eure monatliche Mietzahlung aus? Beispiel: Nettomiete = 500€ Nebenkostenvorauszahlung = 160€ Garagenmiete als Bestandteil der Nettomiete? oder extra = 25€, abzülich Hausmestervergütung = 30€, ergo Gesamtbruttomiete = 655€! Wo ist das Problem mit dem Hausmeisterentgelt? Hier handelt es sich wohl um einen Pauschalbetrag für Hausmeistertätigkeit ohne zeitlichen und inhaltlichen Nachweis also keine versicherungspflichtige Tätigkeit. Das sind Relikte aus dem Vorkriegsdeutschland, wo es im Mietshaus eine sogenannte Hausmeisterwohnung gab, die mietgünstiger war. Frage:Zahlt die Privathaftpflichtversicherung des Vermieters für Unfallschäden, die bei der Ausübung der Hausmeistertätigkeit entstehen, oder trägt dein Mann dieses Risiko?


ChrisTralins
beantwortet von ChrisTralins am 5. November 2009 11:21
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Ihr solltet euch einen Fachanwalt für Mietrecht nehmen, das muss es euch wert sein. Parallel dazu sucht ihr euch eine neue Wohnung, denn mit diesem Vermieter werdet ihr kein Glück haben. Es gibt zwar rechtliche Schritte die man gehen kann und das solltet ihr auch tun, jedoch bleiben immer noch diese kleinen Schikanen, die schwer sind nachzuweisen. Also Anwalt und neue Wohnung suchen, das ist leider so, sonst kostet euch das weiterhin Nerven und vor allem Geld. Der Mann will euch raushaben, hat aber Angst und keine Möglichkeit einer Klage wegen Selbstnutzung.


peterunddoris
beantwortet von peterunddoris am 5. November 2009 11:20
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Warum zieht Ihr dann von den Nebenkosten die vereinbarten 30 Euro pro Monat nicht ab? Hätte ich gar keine Skrupel. War ausgemacht und ohne schriftlichen Widerruf nichts anderes vereinbart. Sucht Euch mal lieber etwas anderes


Weltraumhippe
beantwortet von Weltraumhippe am 5. November 2009 11:17
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Das ist so komplex, da hilft Dir sicherlich ein Mieterverein!


SweetAngel24
beantwortet von SweetAngel24 am 5. November 2009 11:16
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geht mal am besten zum Mieterschutzbund die können euch helfen

Kommentar von 115165cd23a7cd847211dd7a58ebaa36smallakademikus am 5. November 2009 11:18

jau, richtig. ich spar mir die antwort DH!


anonym
beantwortet von Gerhart am 9. November 2009 10:01
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Die Hausmeistertätigkeit soll also mit den Nebenkosten verrechnet werden. So wie du das schreibst und wie es im Mietvertrag steht, erfolgt die Verrechnung jedoch monatlich und nicht mit der Nebenkostennachzahlunsforderung. Was wäre, wenn der Vermieter nach der Nebenkostenabrechnung an dich Rückzahlungen leisten muss?


anonym
beantwortet von Schusselinchen am 7. November 2009 18:27
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Die Hausmeistertätigkeit wurde im Mietvertrag vereinbart, das Herr B. Die Hausmeistertätikeit für das Objekt übernimmt und diese wird mit einer monatlichen Vergütung von 30,00 vergütet die auf die Nebenkosten angerechnet wird. Die Garage ist mit der Wohnung vermietet aber seperat im Mietvertrag aufgeführt.

Bsp. 370,00 Kaltmiete 200,00 Nebenkosten 25,00 Garage


  595,00 Miete

anonym
beantwortet von Padri am 6. November 2009 10:04
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Ist die Hausmeistertätigkeit mit Entgelt schriftlich vereinbart worden? Ist die Garage separat vermietet oder mit der Wohnung?
Das müsste man wissen um antworten zu können.


vincero
beantwortet von vincero am 5. November 2009 12:46
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wenn man nachweisen kann, dass man sich keinen anwalt leisten kann gibt es auch beratungsstellen beim amtsgericht


anonym
beantwortet von Schusselinchen am 5. November 2009 11:52
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Zum Mieterschutzbund wollen wir nur wollen die bei Eintritt direkt 99 Euro haben und das Geld haben wir momentan nicht. In unserem Mietvertrag stehen die Garage drin mit mtl. 25 Euro und auch die Hausmeisterregelung ein extra Hausmeistervertrag besteht nicht.


anonym
beantwortet von quietprof am 5. November 2009 11:21
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Nur Grundsätzliches: Miete erhöhen darf er nicht ohne Begründung, es sei denn, er passt sie an (Mietenspiegel). Hausmeisterdienste kann er kündigen, wenn nicht ein Vertrag (Arbeits-/Dienstleistungsvertrag) vorliegt. Garage schriftlich bzw. vertraglich geregelt? Dann darf er ohne Einhalten der ges. Kündigungsfrist nicht kündigen, sonst ja (es sei denn, Zivilklage). Rest: Mieterschutzbund


anonym
beantwortet von Engelchen1982 am 5. November 2009 11:18
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Geh zum Mieterschutzverein oder such dir einen Anwalt...


anonym
beantwortet von wissen78 am 5. November 2009 11:18
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nein. ihr müsst nix unterschreiben. mieterschutzbund kontaktieren


adianthum
beantwortet von adianthum am 5. November 2009 11:18
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Der scheint euch loswerden zu wollen um die Wohnungen dann renovieren und teurer vermieten zu können. Wendet euch an den Mieterschutzbund. Die 50 Euro Beitrag im Jahr können sich durchaus lohnen.


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