
Auszug Verwaltung Mainz: "Grundsätzlich gilt: Ein Ersatzbrief wird von der Kfz-Zulassungsstelle ausgestellt, wenn Sie nachweisen, dass Sie den Fahrzeugbrief nach der Zulassung auch erhalten haben. Dieser Nachweis muss lückenlos sein, d.h. die Übergabe des Fahrzeugbriefes von der Zulassungsstelle bis zu Ihnen muss lückenlos nachgewiesen werden. Warum? Weil nur so gewährleistet ist, dass kein Dritter (z.B. eine Bank, eine Leasinggesellschaft, ein Fahrzeughändler etc.) den Fahrzeugbrief und somit Rechte am Fahrzeug hat.Ein Ersatzfahrzeugbrief wird von uns grundsätzlich nur dann erstellt, wenn diejenige Person bei uns persönlich erscheint, die den Brief zuletzt nachweislich besaß. Dies wird in aller Regel der Fahrzeughalter sein, kann aber z.B. auch der Käufer des Fahrzeuges sein. Diese Person muss bei uns eine Erklärung an Eides statt abgeben, eine Bevollmächtigung Dritter ist grundsätzlich nicht möglich.Bevor die Zulassungsstelle den Ersatzbrief aushändigen darf, wird der verlorene Brief aufgeboten. Aufbieten bedeutet, dass der verlorene Brief an das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg gemeldet und von dort im Verkehrsblatt veröffentlicht wird.Auf diese Weise können alle, die eventuell Briefe besitzen, (z.B. Banken, Leasinggesellschaften, Händler etc.) aufgrund der Veröffentlichung im Verkehrsblatt innerhalb von 14 Tagen Einwände gegen die Aushändigung des Ersatzbriefes erheben, wenn sie selbst im Besitz desFahrzeugbriefes sind.Das komplette Aufbietungsverfahren dauert im Normalfall ca. 8 Wochen (kann im Einzelfall länger sein!). Der Ersatzbrief bleibt zunächst bei der Zulassungsstelle. Wenn der verlorene Fahrzeugbrief im Verkehrsblatt veröffentlicht ist und niemand innerhalb der 14-Tages-Frist Einwände erhoben hat, kann der Ersatzfahrzeugbrief ausgehändigt werden."