gioia am 03.10.2007 um 0:40 Uhr
Ich habe ein notebook ersteigert und es ist unbrauchbar, die Beschreibung des Verkäufers sagt klar das Gegenteil.Er hat auch nicht alles mitgeliefert was dabei sein sollte.Wie groß sind die Chancen,den Kauf zu stornieren und mein Geld wieder zu bekommen;der Verkäufer reagiert nicht auf meine mails und ich habe sonst keinen anhaltspunkt.An eBay kommt man ja auch nicht ran....

Schau mal hier: http://pages.ebay.de/help/tp/inr-snad-process.html ich hoffe der Link funktioniert. Da kannst du alles weitere über ebay abwickeln und dich über den Verkäufer beschwerden.

Ebay hilft nicht. Sonst müssten die sich um Millionen Fälle weltweit kümmern, also selbst ist der Mann/Frau!
Überweisungsbetrag versuchen, zurückzubuchen, das geht in manchen Fällen bis zu sechs Wochen rückwirkend. (persönliches Gespräch in 'deiner' Bank). Wenn es geht, wird sich der Verkäufer schon melden, dann will er eine Erklärung, aber du hast jedenfalls das Geld wieder.
Ist dies Banktechnisch nicht mehr möglich, knallhart per Anwalt den Verkäufer angehen. Du musst nicht beweisen, dass das Notebook nicht funktioniert, der Verkäufer muss beweisen, das seine Ware im beschriebenen Zustand war beim Versand.
Vor Gericht helfen auch die schriftlichen Zusätze des Verkäufers bzgl Privatverkauf und keine Garantie usw nichts. Du hast das Recht auf Ware in beschriebenem Zustand!
Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, scheue keine Konfrontation, ohne kann es dir passieren, das du im extremfall hängen bleibst.
Dies ist keine Rechtsberatung, nur eine Beschreibung eigener Erfahrungen.
Viel Glück
emjay am 3. Oktober 2007 15:37 Wenn du eine Überweisung getätigt hast, dann ist das Geld weg. Eine Rückbuchung bis zu 6 Wochen ist definitiv nicht möglich.
ManiS am 4. Oktober 2007 00:18 Meine Mutter ist einem callcenter auf den Leim gegangen, sie zahlte immer monatlich 10 € mehr an Telefonkosten wie nötig.
Ich konnte noch 2 Monatsrechnungen von ihr via deutscher Bank zurückholen. Dort wurde mir gesagt, es geht bis zu sechs wochen.
Vielleicht ne Ausnahme, aber es geht doch.

Soetwas ist Betrug und das solltest du nicht dulden. Kontaktiere den Verkäufer und sag ihm, dass du keine Interesse hast und er dich arglistig getäuscht hat. Ebenfalls solltest du Ebay über diesen Sachverhalt aufklären. Sofern dies nichts bringt, geh zum Anwalt und fechte diesen Vertrag an, wegen arglistige Täuschung Gruß

erst per mail dem anderen anmeckern und sagen, dass das produkt kaputt/beschädigt ist oder deinen vorstellungen nicht entspricht. entweder nimmt er das produkt zurück und gibt dir das geld oder er gibt dir das geld zurück und du darfst es selber wegwerfen. wenn er nichts von dem tut musst du es am besten melden, gibst ihm eine sehr schlechte bewertung und notfalls musst du ihn anzeigen.
gaaaaaaanz einfah UND unkompliziert
VIELEN DANK!!!! Habe eben die Prozedur des Ausfüllens hinter mir und die Beanstandung an eBay weitergeleitet. Merci nochmals!!!