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Was macht ein Prozeßfinanzierer, ist dies eine gute Alternative zur Rechtsschutzversicherung?

gefragt von maura am 30.01.2008 um 10:14 Uhr

Ich habe leider keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. Nun meint mein ehemaliger Vermieter, ich hätte diverse Schäden in der Wohnung verursacht, all diese bemängelten Sachen waren aber schon beim Einzug vorhanden. Ich habe zwar keine Fotos gemacht, meine Freunde, die beim Umzug geholfen haben, können das aber bezeugen. Ich habe allerdings unheimliche Sorge, dass der Prozeß trotzdem zu meinen Lasten ausgeht, man weiß ja nie. Kann ich mich an einen Prozeßfinanzierer wenden o. sollte man das lieber lassen, was genau verlangen die für die Finanzierung, wie läuft das ab?


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Reply


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 30. Januar 2008 10:20
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Dein Fall wäre kein geeigneter Fall im Sinne des Prozessfinanzierers. Die arbeiten auf Erfolgsbasis. -Hier Infos: Für Fälle in denen Sie solchen finanziellen Belastungen nicht standhalten können oder Ihre Zahlungsfähigkeit nicht aufs Spiel setzen wollen, bietet Ihnen die D.A.S. Prozessfinanzierung eine echte Alternative an: Bei geeigneten Fällen übernehmen wir für Sie sämtliche Prozesskosten und werden für diese Leistungen am Erlös Ihrer Klage beteiligt. Natürlich nur, wenn Sie auch tatsächlich vor Gericht gewinnen! Im anderen Falle tragen wir die Kosten des Verfahrens, Sie beenden den Fall ohne eigenes Kostenrisiko! http://www.das-prozessfinanzierung.de

Kommentar von Simple_avatar5smallVollstrecker am 30. Januar 2008 10:25

Genau nach dieser Beschreibung ist das ein ungeeigneter Fall. Wenn er gewinnt hat er ja nur einen Schaden abgewendet, aber keine Erlöse damit erzielt und das ist doch was die Prozeßfinanzierung haben möchte.

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 30. Januar 2008 10:39

So ist es.


Nette68
beantwortet von Nette68 am 30. Januar 2008 10:42
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Also ich würde eher mal über die Möglichkeit der Prozess- und Anwaltskostenhilfe nachdenken. Das musst du zwar früher oder später auch zurückzahlen. Und die Bewilligung hängt von der Höhe deines Einkommens ab. Aber das wäre - denke ich - die bessere Alternative.


anonym
beantwortet von nelson am 30. Januar 2008 10:22
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Bei ihnen handelt es sich um Unternehmen, die gewerbsmäßig die Finanzierung aussichtsreicher Gerichtsverfahren betreiben. Hier schließt man mit Rechtsuchenden, die einen Prozess führen wollen, entsprechende Verträge ab. Auf den Rechtsuchenden kommen dann keine Kosten zu. Das Unternehmen zahlt sämtliche Vorschüsse. Wird der Rechtsstreit gewonnen, erhält der Finanzierer zwischen 30 und 50 Prozent der erstrittenen Summe. Wird der Prozess verloren, übernimmt der Finanzierer die Prozesskosten. Diese neue Möglichkeit, einen Rechtsstreit zu finanzieren, ist allerdings nicht für jeden Fall geeignet. Zum einen kommt sie nur dann in Frage, wenn um die Zahlung eines Geldbetrages oder Herausgabe eines geldwerten Gegenstandes gestritten wird. Zum anderen steigen Prozessfinanzierer nur bei relativ hohen Streitwerten mit ein, einige erst ab 100.000 Mark. In deinem Fall bist du ja die Beklagte, da dürfte meines Wissens das Angebot der Prozeßfinanzierung eh nicht in Frage kommen.


raubkatze
beantwortet von raubkatze am 30. Januar 2008 10:25
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Du hast kein Übergabeprotokoll vom Einzug, in dem die Mängel aufgeführt sind, und keine Fotos. Durch die Aussagen Deiner Freunde steht später vor Gericht Aussage gegen Aussage. Daher mußt Du-trotz guter Chancen- damit rechnen, zu verlieren. Auch ein Richter hat mal einen schlechten Tag. Dann kommt eine dicke Rechnung auf Dich zu! Versuch Dich mit dem Vermieter zu einigen und erspar Dir den Ärger und die Zeiteinbuße bei der harten Methode. Ein Prozeßfinanzierer nimmt Dir das nicht ab.


Mani64
beantwortet von Mani64 am 30. Januar 2008 10:30
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Hast du, damals beim Einzug, keine Kaution hinterlegen müssen? Die könnte in diesem Fall rangenommen werden. Ob gerechtfertigt oder nicht - es wäre eine Alternative zu einem Prozeß.




Kommentar von Simple_avatar4smallanjanni am 30. Januar 2008 11:10

Ich finde nicht, daß das eine gute Alternative ist. Die Kaution möchte man ja dann auch gerne zurück haben. Ist für den Mieter sogar eher noch übler: Wer Geld möchte, muß klagen - und das ist dann in dem Fall er. Wenn der Vermieter keine Kaution in Händen hat, will er Geld, muß er also klagen.


anonym
beantwortet von kunni am 31. Januar 2008 13:34
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indirekt möchte ich dazu sagen. Es ist ratsam immer ein Übergabeprotokoll zum Bestandteil des Mietvertrages zu machen. Jedes Zimmer einzeln und nach Möglichkeit von einer Dritten unabhängigen Person mit unterschreiben lassen. Fotos können dabei sehr helfen, natürlich gut fotographiert. Personen die mit in der Wohnung gewohnt haben aber nicht im Mietvertrag stehen bezw. den mietvertrag nicht mit unterzeichnet haben können als Zeugen auftreten.




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