Was macht ein Prokurist?
Ich habe das Wort schon mehrmals auf Visitenkarten entdeckt, was macht ein Prokurist eigentlich?
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Antwort von Whatsername 03.09.20079 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Hey, ein Prokurist ist ein Angestellter, der (meist begrenzt auf seinen Bereich) Handlungsbefugnis hat (Geschäftsführer-ähnlich). Bei einer Kapitalgesellschaft muß eine Erteilung der Prokura im Handelsregister eingetragen werden. Der Prokurist hat im Geschäftsverkehr mit "ppa." zu unterschreiben. by by
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Was er in seinem Job ist, ist dahingestellt. Aber er darf im Namen des Unternehmens (wie der Geschäftsführer) unterzeichnen. Dies kann auch auf bestimmte Funktionen beschränkt sein.
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Er ist ein Stellvertreter der Geschäftsleitung. Seine Vertretungsbefugnis ist im HGB geregelt. Einzelprokura oder Gesamtprokura. Unterschreibt mit ppa. (heißt pera prokura) vor dem Namen.
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Antwort von mevaph 26.12.20111 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Ein Prokurist besitzt ist bei einem Unternehmen angestellt und besitzt umfangreiche Vollmachten um die betrieblichen Belange zu regeln. Im Gegensatz zum regulären Geschäftsführer sind seine Vollmachten in einigen Punkten (z. B, Immobilien) eingeschränkt. Das ppa. unter einem Brief soll deutlich machen, dass der Absender als Prokurist der jeweiligen Firma agiert. Weitere Informationen findest du auch hier: http://www.mevaleo.de/info/studium/prokurist/
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Ein Prokurist ist handlungsbevollmächtigt , darf für die Firma Geschäfte abwickeln !
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Antwort von claudia3982 12.10.20091 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Zwar etwas spät die Antwort, aber doch. Ein Prokurist kann wie der Geschäftsführer handel und rechtskräftig unterschreiben (außer für paar Dinge nicht, wie z.B. einen Insolvenzantrag stellen), hält dafür aber in der Regel NICHT den Kopf hin (nur dann, wenns Betrug ist usw.). Also sollte der Geschäftsführer (der, der den Kopf hinhält) sich seinen "Schatten" gut überlegen.
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um es mal einfacher zu erklären, ein prokurist unterschreibt und hält seinen kopf für das hin, was seine untergebenen tun.
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Antwort von Dillinger1 05.07.2012
• Status eines Angestellten Der Prokurist ist eine unselbstständige kaufmännische Hilfsperson. Er ist Arbeitnehmer. (1) Er unterliegt grundsätzlich den allgemeinen arbeitsrechtlichen Regelungen einschließlich des arbeitsrechtlichen Direktionsrechts des Arbeitgebers und des arbeitsrechtlichen Kündigungsschutzes. (2) Gleichwohl ist der Prokurist regelmäßig Leitender Angestellter i. S. des § 5 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2, 3 BetrVG (1972); er fällt allein deshalb nicht in den Anwendungsbereich eines etwaigen Sozialplans. 2 (3) Ist der Prokurist als Leitender Angestellter zu qualifizieren, und intern zur Einstellung und Entlassung von Arbeitnehmern befugt, ist sein Kündigungsschutz nach § 14 Abs. 2 KSchG eingeschränkt; der Arbeitgeber hat hier die kündigungsrechtliche Möglichkeit, vor Gericht auf einen Auflösungsantrag gemäß § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG hinzuwirken.
per procuram