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Was machen,wenn Exfreund mich verfolgt und mir droht,dass er mich umbringt?Polizei hat nur Anzeige aufgenohmen

gefragt von ReMix88 am 05.06.2007 um 17:40 Uhr

War mit meinem Exfreund 5 Jahre zusammen.Ich habe ihn verlassen,weil er gewaltaetig war.Jetzt hab ich weiterhin Probleme.Er wrd mich nicht in Ruhe lassen.Eher bringt er mich um.Hab eine Anzeige gemacht und trotzdem macht er weiter.Die Poizei kann ihn ja nicht verhaften.Erst,wenn er mir etwas wirklich antut.Dann lebe ich nicht mehr.Was kann ich machen ,damit er mir nicht mehr auflauert?Ab wann bekommt man Polizeischutz?


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ewuudo
beantwortet von ewuudo am 5. Juni 2007 17:44
13x
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Du kannst eine einstweilige Verfügung über die Staatsanwaltschaft erreichen. Es gibt da soweit ich weiß seit einigen Jahren ein neues Gesetz zum Thema Stalking. Wenn es so akut ist, wie Du es beschreibst, würde ich mich von einem Anwalt beraten lassen. Schon alleine das sich Dir nähern kann - wenn es dich gesundheitlich beeinträchtigt - bis zu fünf Jahre Haft nach sich ziehen.

Kommentar von D098225cf3ff6da2a0857076d3005c1dsmallKatzentatze am 5. Juni 2007 18:04

Wenn er wirklich so krass drauf ist, wird ihn eine Verfügung nicht von ihr abhalten.

Kommentar von 11828f8e9bbba3574038a7aefb831ee1smallDelot am 5. Juni 2007 18:19

@Katzentatze: Stimmt. Aber du hast dann mehr rechtliche Möglichkeiten. LG Detlef


UlfDunkel
beantwortet von UlfDunkel am 5. Juni 2007 17:42
12x
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Hallo ReMix88.

Meines Wissens sieht unser Rechtsstaat für Frauen, die nicht verheiratet sind, keinen Schutz vor. Ist zum Schämen, ist aber so.

Mir fällt spontan nur ein:

Wende Dich an das nächste Frauenhaus und hole Dir dort Rat, was Du am besten machen kannst.


Katzentatze
beantwortet von Katzentatze am 5. Juni 2007 17:42
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Polizeischutz? Darauf kannste leider lange warten. Du kannst eine Unterlassungsklage einreichen, dann muss er Abstand halten. Ich würde dir aber raten, dich mit einem Frauenhaus o.ä. in Verbindung zu setzen. Die wissen sehr genau, was da am besten zu tun ist.


mokinys
beantwortet von mokinys am 5. Juni 2007 18:05
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Liebe ReMix88, ich verabscheue jeden Mann, der gewalttätig ist, insbesondere gegenüber einer Frau. Leider kann man wirklich wenig machen, um einen Stalker loszuwerden, gerade dann, wenn das Darüber-Reden mit dieser Person nichts mehr nützt. Und auf polizeiliche Hilfe kannst du leider wirklich nicht zählen. Ganz drastisch wird ein Fall in Liza Marklunds Buch "Mia - Ein Leben im Versteck" geschildert. Ich rate dir, umzuziehen und auch deine Telefonnummer nicht ins Telefonbuch eintragen zu lassen. Und: Trage stets etwas bei dir, mit dem du dich selbst verteidigen könntest (z.B. Pfefferspray) Wie auch schon UlfDunkel schrieb, rate auch ich dir, dich in einem Frauenhaus beraten zu lassen.


SandraBerlin
beantwortet von SandraBerlin am 5. Juni 2007 17:48
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Am besten umziehen! Wenn es geht in eine andere Stadt!





dock69
beantwortet von dock69 am 5. Juni 2007 18:04
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Doch die Polizei müßte eigentlich schon etwas tun können. Es gibt seit dem 31. März 2007 einen Anti-Stalking-Paragraphen im Strafgesetzbuch. Dazu eine Meldung vom Justizministerium: http://www.bmj.de/enid/0,f72a90706d635f6964092d0934313039093a0979656172092d0932303037093a096d6f6e7468092d093033093a095f7472636964092d0934313039/PressemitteilungenundReden/Pressemitteilungen_58.html


thehop
beantwortet von thehop am 5. Juni 2007 18:14
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Das Anti-Stalking Gesetz (Strafbestand : "Nachstellung") wird hier beschrieben ...

Das Gesetz zum strafrechtlichen Schutz von Stalking-Opfern ist heute im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt am 31. März 2007 in Kraft.

http://www.bmj.bund.de/enid/6cde457a37560afc89039a3f6bab1fb0,0/Meta-Seiten/Suche...

Kommentar von 3892e38139e6cb907a6ea47b98029556smallthehop am 5. Juni 2007 18:20

sorry - die Redundanz war nicht beabsichtigt! Hab erst nach dem Refresh des Browsers die Antwort von "Kai aus Berlin" gesehen.

Kommentar von 3892e38139e6cb907a6ea47b98029556smallthehop am 5. Juni 2007 18:30

BETREFF: Österreich

In Österreich ist seit dem 1. Juli 2006 Stalking durch die Einführung des Straftatbestandes beharrliche Verfolgung § 107a StGB strafbar. Der Strafrahmen beträgt bis zu einem Jahr Haft.

http://www.internet4jurists.at/gesetze/bg_stgb01.htm

Kommentar von 3892e38139e6cb907a6ea47b98029556smallthehop am 5. Juni 2007 18:39

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