War mit meinem Exfreund 5 Jahre zusammen.Ich habe ihn verlassen,weil er gewaltaetig war.Jetzt hab ich weiterhin Probleme.Er wrd mich nicht in Ruhe lassen.Eher bringt er mich um.Hab eine Anzeige gemacht und trotzdem macht er weiter.Die Poizei kann ihn ja nicht verhaften.Erst,wenn er mir etwas wirklich antut.Dann lebe ich nicht mehr.Was kann ich machen ,damit er mir nicht mehr auflauert?Ab wann bekommt man Polizeischutz?
Du kannst eine einstweilige Verfügung über die Staatsanwaltschaft erreichen. Es gibt da soweit ich weiß seit einigen Jahren ein neues Gesetz zum Thema Stalking. Wenn es so akut ist, wie Du es beschreibst, würde ich mich von einem Anwalt beraten lassen. Schon alleine das sich Dir nähern kann - wenn es dich gesundheitlich beeinträchtigt - bis zu fünf Jahre Haft nach sich ziehen.

Hallo ReMix88.
Meines Wissens sieht unser Rechtsstaat für Frauen, die nicht verheiratet sind, keinen Schutz vor. Ist zum Schämen, ist aber so.
Mir fällt spontan nur ein:
Wende Dich an das nächste Frauenhaus und hole Dir dort Rat, was Du am besten machen kannst.

Polizeischutz? Darauf kannste leider lange warten. Du kannst eine Unterlassungsklage einreichen, dann muss er Abstand halten. Ich würde dir aber raten, dich mit einem Frauenhaus o.ä. in Verbindung zu setzen. Die wissen sehr genau, was da am besten zu tun ist.

Liebe ReMix88, ich verabscheue jeden Mann, der gewalttätig ist, insbesondere gegenüber einer Frau. Leider kann man wirklich wenig machen, um einen Stalker loszuwerden, gerade dann, wenn das Darüber-Reden mit dieser Person nichts mehr nützt. Und auf polizeiliche Hilfe kannst du leider wirklich nicht zählen. Ganz drastisch wird ein Fall in Liza Marklunds Buch "Mia - Ein Leben im Versteck" geschildert. Ich rate dir, umzuziehen und auch deine Telefonnummer nicht ins Telefonbuch eintragen zu lassen. Und: Trage stets etwas bei dir, mit dem du dich selbst verteidigen könntest (z.B. Pfefferspray) Wie auch schon UlfDunkel schrieb, rate auch ich dir, dich in einem Frauenhaus beraten zu lassen.

Am besten umziehen! Wenn es geht in eine andere Stadt!

Doch die Polizei müßte eigentlich schon etwas tun können. Es gibt seit dem 31. März 2007 einen Anti-Stalking-Paragraphen im Strafgesetzbuch. Dazu eine Meldung vom Justizministerium: http://www.bmj.de/enid/0,f72a90706d635f6964092d0934313039093a0979656172092d0932303037093a096d6f6e7468092d093033093a095f7472636964092d0934313039/PressemitteilungenundReden/Pressemitteilungen_58.html

Das Anti-Stalking Gesetz (Strafbestand : "Nachstellung") wird hier beschrieben ...
Das Gesetz zum strafrechtlichen Schutz von Stalking-Opfern ist heute im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt am 31. März 2007 in Kraft.
http://www.bmj.bund.de/enid/6cde457a37560afc89039a3f6bab1fb0,0/Meta-Seiten/Suche...
thehop am 5. Juni 2007 18:20 sorry - die Redundanz war nicht beabsichtigt! Hab erst nach dem Refresh des Browsers die Antwort von "Kai aus Berlin" gesehen.
thehop am 5. Juni 2007 18:30 BETREFF: Österreich
In Österreich ist seit dem 1. Juli 2006 Stalking durch die Einführung des Straftatbestandes beharrliche Verfolgung § 107a StGB strafbar. Der Strafrahmen beträgt bis zu einem Jahr Haft.
thehop am 5. Juni 2007 18:39 http://www.j-box.at/wiki/Stalking#.C3.96sterreich
Wenn er wirklich so krass drauf ist, wird ihn eine Verfügung nicht von ihr abhalten.
@Katzentatze: Stimmt. Aber du hast dann mehr rechtliche Möglichkeiten. LG Detlef