Mir ist zu Ohren gekommen, dass bei einem großen Internetanbieter einige Mitarbeiter zugang zu den Kundendaten haben, speziell zu dem Surfverhalten im Internet. Sie können z.B. von einer Person ihrer Wahl sehen welche Bilder sie runtergeladen hat oder angesehen hat. So werden besonders Chefs von Firmen, komunale Politker oder sonstige bekannte Persönlichkeiten des Ortes dahingegehend untersucht ob sie sich nackte junge Frauen ansehen oder dergleichen. Wird das festgestellt, wird das dann hinter vorgehaltener Hand verbreitet.: "Hast du gehört, der steht auf junge Frauen..."
Dies ist sehr rufschädigend und hat somit große Folgen für die betreffende Person.
Wer ist hier der Verbrecher oder der, der größeres Unrecht hat. Der Internetnutzer oder die Mitarbeiter des Internetanbieters?
Wie sollte man vorgehen?
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Alle Kundendaten unterliegen den Datenschutzgesetzen, es ist erstmal grundsätzlich nicht erlaubt diese an andere "weiterzutragen". Ausschließlich beim Verdacht auf eine Straftat (begründet), darf eine BEHÖRDE unter strengen Auflagen solche Daten einsehen. Was die Allgemeinheit betrifft, muss die betroffene Person ihre Rufschädigung gerichtlich geltend machen. Es steht doch jedem frei, sich auch nackte Frauen im Internet anzuschauen, Vorsicht ist nur geboten bei Seiten, die gesetzlich verbotene Inhalte haben. Eine Berufung der Betroffenen auf ihre Grundrechte, z.B. Allgemeine Handlungsfreiheit ist gegenüber Privatpersonen nicht möglich, da diese nur im Verhältnis Staat - Bürger gelten, nicht von Bürger zu Bürger, das wissen die Wenigsten.
Naja, ich denke die Tragweite die opnudo meint, lässt sich hier wohl schlecht ausdrücken, die solch eine Klatsch- und Tratsch - Gruppe auslösen kann. Rechtlich ist in diesem Fall kaum was zu machen, da sich die "Täter" wohl nicht zweifelsfrei identifizieren lassen und auch ein Nachweis kaum möglich sein wird. Hier hilft wohl nur die Flucht nach vorn (insoweit es wirklich um eine öffentliche Person geht). Denn den Gegner schlägt man am besten mit seinen eigenen Waffen - nämlich bei begründetem Verdacht, dass diese Äußerungen die Öffentlichkeit beeinflussen sollten, an die Öffentlichkeit zu gehen. Beim angesprochenen Sohn kommt es auf das Alter an, ist er "zu jung", schlägt das Jugendschutzgesetz zu wenn es jemand raus bekommt - aber nur wenn es pornografische Bilder sein sollten. Also ich würde mir (um beim Thema zu bleiben) in diesem Fall als Betroffener keine Gedanken machen, selbst wenn ich öffentliche Person wäre, denn nichts ist an dem Angemerkten verwerflich, dass sollten Menschen mit einem halbwegs normalen Menschenverstand für sich selbst dann auch entscheiden. Und wenn es rechtlich noch ein Nachschlag sein soll: Wenn sich das Personal einwandfrei identifizieren lassen sollte, was diese Surfdaten verbotenerweise weitergibt, wenden sie sich sofort an den Arbeitgeber, denn der protokolliert auch die Zugriffe seiner Mitarbeiter ;-) ... Hier wäre ein fristlose Kündigung rechtmäßig, da das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber zerstört wurde u.v.a.! Und identifizierbare "Tratschtanten" kann man auch ganz schnell auf dem Rechtsweg ruhig stellen. Wenn es also wirklich so schlimm ist - handeln! Es klingt zwar etwas hart, aber ist der Ruf einmal ruiniert .... In diesem Sinne!
Logisch haben die Mitarbeiter ZUgang zu den Kundendaten, ist ihr Job. Nur weitergeben oder für private Zwecke mißbrauchen sollten/dürfen sie sie nicht. Du kannst natürlich nachverfolgen, welche Seiten benutzt wurden. Für mich eher die Frage: Wenn ein Familienvater in der Politik Seiten mit blutjungen Mädels anschaut, dann ist das nicht verwerflich. Wenn allerdings die Info davon an die Öffentlichkeit kommt, ist das plötzlich rufschädigend ??? Das paßt zum Spruch: illegal wirds erst, wenn Du dich erwischen läßt. Schlimm wäre das allerdings, wenns der pubertierende Sohn aus Neugier am PC seines Vaters gemacht hätte.