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Was machen bei Beschuldigung eines Diebstahles?

gefragt von Fragensteller21Fragensteller21 am 06.11.2009 um 15:47 Uhr

Was macht man bei so einer Beschuldigung?


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Fibonacci
beantwortet von Fibonacci am 6. November 2009 15:49
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Naja, wenn du es nicht warst, würd ich einfach gar nichts tun^^ und mich gegen Konsequenzen wehren.

In Deutschland muss einem die Tat nachgewiesen werden, nicht die Unschuld. Also solang es keine Beweise gibt, hast du nichts zu befürchten.

Danach könntest du allerdings gegen die Person vorgehen, die dich zu Unrecht beschuldigt.

Falls du es doch warst: Steh dazu^^


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anonym
beantwortet von machstenix am 6. November 2009 15:47
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Die Unschuld beweisen.

Kommentar von B9849b2d883010ded23211df0cc5619csmalllenchen96 am 6. November 2009 15:48

falls du unschuldig bist ^^

Kommentar von F3bd78c1ae2a9ac527e553b3289c833fsmallmeistereder am 6. November 2009 15:49

Wenn Du Schuld hast, zum Anwalt gehen. Wenn nicht, den Spieß umdrehen und Beweise verlangen. Und mit Klage wegen übler Nachrede/Unterstellung drohen.

Kommentar von Peter96 am 6. November 2009 15:51

Wenn ich unschuldig bin, habe ich meine Unschuld nicht nachzuweisen. Der mich beschuldigt, ist beweispflichtig.

Kommentar von Saarland60 am 6. November 2009 15:51

Man muss seine Unschuld nicht beweisen. Noch gilt nach deutschem Recht die Unschuldvermutung, und die Schuld muss einem nachgewiesen werden. Wäre auch noch schöner!

Kommentar von machstenix am 10. November 2009 09:50

Das ist korrekt. Man könnte aber sofort alle Zweifel beseitigen, sofern man ein wasserdichtes Alibi parat hat. Dann ist das Thema gegessen.


bitmap
beantwortet von bitmap am 6. November 2009 15:47
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Einen Anwalt um Rat fragen.


merci27
beantwortet von merci27 am 6. November 2009 15:48
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Beweisen das du es nicht warst.


anonym
beantwortet von kelevracx am 6. November 2009 15:48
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Mit dem reden, der dich beschuldigt und reinen Tisch machen. Ansonsten Anwalt.



Tastoom
beantwortet von Tastoom am 6. November 2009 15:48
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Wirst Du beschuldigt?

Oder beschuldigst Du?

Da gibt es alle möglichen üblen Tricks.


emo14
beantwortet von emo14 am 6. November 2009 15:49
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noch im laden drinnen? dann geh ich einfach wortlos aus dem geschäft, wenn ich nichts gestohlen habe kann mir das doch egal sein...

Kommentar von Simple_avatar2smallGiuliaG am 6. November 2009 15:50

wäre ja wohl etwas blöd wenn er oder sie im noch im laden ist und hier eine Frage stellt, oder?


anonym
beantwortet von Peter96 am 6. November 2009 15:49
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Trifft die Anschuldigung zu? Wenn nein, kann man sich schon dagegen wehren. Denjenigen, der dies Gerücht in die Welt gesetzt hat zur Rücknahme auffordern. Man könnte sogar Schmnerzensgeld verlangen.


curafe
beantwortet von curafe am 6. November 2009 15:49
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rechtlichen rat einholen, bei unschuld gegen diesen vorgehen


treulose
beantwortet von treulose am 6. November 2009 15:50
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Es zur Anklage drauf ankommen lassen und wenn der Termin ansteht was ein halbes Jahr dauert beziehungswiese vorher der Polizeitermindann erst einen Anwalt einschalten zur Verteidigung, vorher klärendes Gespräch suchen ansonst der übliche Rechtsweg, aer allgemein ist es so, dass es schwerer ist die Unschuld zu beweisen als Schuldige freizusprechen :)


Fragensteller21
beantwortet von Fragensteller21 am 9. November 2009 18:16
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Ich werde nicht beschuldigt. Und bin auch keiner der beschuldigt. Ein Bekannter wird beschuldigt. Danke für die vielen Antworten!!


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