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Was mache ich, wenn jemand gegen mich eine Wette verloren hat und der das geld nicht rausrückt?

gefragt von amy410amy410 am 14.06.2007 um 18:25 Uhr

Ich habe mit einem Mitschüler ernsthaft gewettet, mit Händedruck und Zeugen und allem. Er hat die Wette verloren und das auch anerkannt, aber will das Geld nicht rausrücken! Das kann ich auch ein bisschen verstehen, weil es 130€ sind, deshalb habe ich ihm angeboten, mich auch mit einem Teil zufrieden zu geben. Das heißt min. 30€. Aber er verweigert es! Was kann ich da machen? Das ist doch eigentlich Betrug!


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charlotte
beantwortet von charlotte am 14. Juni 2007 18:50
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Spielschulden und Wettschulden sind Ehrenschulden. Das heißt, dass wenn Dein Wettgegner das Geld bezahlt, dass Du es behalten darfst und er aus nicht mehr zurückfordern kann. Wenn er nicht zahlt, dann hast du auch keinen Rechtsgrund/keinen Anspruch, es einzufordern. Wettschulden sind nur von staatlich eingerichteteten Wettbüros zu beanspruchen.


anonym
beantwortet von gastXY am 14. Juni 2007 18:53
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Ein Vertrag, der gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig. Schreib das Geld ab. Und überhaupt: Du tust Dir und Deinem jungen Leben keinen Gefallen, wenn Du Dich daran gewöhnst, um Geld zu spielen. Wie schnell wird daraus eine Spielsucht. Aber sicher hast Du das schon von den Erwachsenen in Deinem Umfeld gehört. Alles Gute


holzloewe
beantwortet von holzloewe am 14. Juni 2007 18:47
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Ist einer der Wettpartner unter 18 Jahren ist der Vertrag ungültig weil er nur "bedingt geschäftsfähig".

Aber auch vorsicht! wenn die Altersbedingung erfüllt ist: von einem "Einklagen" rate ich ab da Wetten sittenwidrig sind. Oft sind die Verträge nur für einen Partner von Vorteil.


vierplus
beantwortet von vierplus am 14. Juni 2007 18:49
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Wettschulden sind "Ehrenschulden", oder wie war das...?

Früher hat man sich deswegen duelliert;-)


ainstein0815
beantwortet von ainstein0815 am 14. Juni 2007 18:53
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...pech gehabt........ehrenschulden....


Kommentar von Simple_avatar5smalljuekor am 14. Juni 2007 19:04

Genau so


sonne55
beantwortet von sonne55 am 14. Juni 2007 18:46
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wenn derjenige unter 14 ist, ist er nicht strafmündig und kann daher auch keinen "betrug" begehen. ich empfehle: cool bleiben und daraus für die zukunft lernen, die sache auf sich beruhen lassen.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 14. Juni 2007 20:48

es ist so oder so kein Betrug, da das Wetten um Geld eh illegal ist

Kommentar von E8636ea013e682faf61f56ce1cb1ab5csmallgeheim am 14. Juni 2007 21:10

waS? das wetten um geld ist doch net illegal....


Mismid
beantwortet von Mismid am 14. Juni 2007 20:50
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Um Geld spielen und um Geld wettern (außer den staatlich anerkannten Wett, Spiel und Lottostätten ist illegal und damit sind solche Wetten auch nicht einklagbar. Sei froh wenn du nicht wegen dieser Wette verklagt wirst

Kommentar von 304c9c2bc0e059c4ee7068a62717e3d4smallUlfDunkel am 14. Juni 2007 20:53

@Mismid: Schöner freudscher Verschreiber: um Geld wettern ...

Ob man jetzt schon Klagen über Wetten aufm Schulhof führt in Deutschland? Kein Wunder, dass die Gerichte so verstopft sind.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 16. Juni 2007 09:14

sag ich doch! er wollte doch sein gewettetes Geld einklagen


DanielKnaus
beantwortet von DanielKnaus am 16. November 2009 21:05
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tut mir leit (nein tuts nicht)


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