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Was mache ich mit EBay-Verkäufer?

gefragt von LilliMouseLilliMouse am 14.06.2009 um 0:04 Uhr

Geht noch mal wg. meiner ersten Frage mit dem privaten EBay-Verkäufer, der ein Schrott-Auto mir andrehte. Ich schule ihm noch das Restgeld, vermute aber, das er von den Mängeln zumindest im ansatz Bescheid wußte, da er den TÜV-Bericht nicht mitsandte und auch sich "rausredet", das er ihn nicht findet, etc. Ich habe den Bericht schon anefordert von dem Verkäufer während er mir eine Frist setzt (bis Mittwoch soll ich das Geld überwiesen haben, sonst geht er vor Gericht) und nichts einsieht (die Reparaturkosten betragen zwischen 1000 € und 1800 € plus Autokaufbetrag in Höhe von 600 €).

Soll ich nun ihm das Geld zahlen, den Bericht von meinem Anwalt einfordern und den Verkäufer nachträglich verklaggen, wenn ich den Kaufvertrag habe (damit er zumindest mich nicht vor Gericht bringen kann) oder den Bericht erst abwarten und dann zum Anwalt oder....

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Recht x 35.330 EBay x 5.862

anonym
beantwortet von Paula1234 am 14. Juni 2009 00:09
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Den Bericht wirst du bestimmt nicht bekommen. Du hast aber auch letztendlich ein Bastlerauto gekauft, wo doch jedem klar sein müsste, dass da Mängel sind. Wenn du einen guten Anwalt hast, der nicht zu teuer ist, frag ihn nochmal ...


DonBrush
beantwortet von DonBrush am 14. Juni 2009 00:07
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Vergiss es und bezahl das Auto. Wenn es als Bastlerauto angeboten wurde, musst du mit Mängeln rechnen. Da hast du im Nachhinein keine Ansprüche, wenn da technische Defekte sind.


Halbwissen
beantwortet von Halbwissen am 14. Juni 2009 00:08
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Etwas sehr kompliziert. Ausschlaggebend ist doch was in der Artikelbeschreibung stand. Alles was da zugesichert wurde muss auch stimmen. Darauf hast Du ein Recht. Ich würde das abklären und mit Hinweis auf evtl. Lügen nicht zahlen.

Kommentar von Simple_avatar2smallLilliMouse am 14. Juni 2009 00:12

Es stand drin "voll fahrbereit" und es fährt zwar, doch faktisch darf ich damit nicht auf die Straße.

Kommentar von Simple_avatar9smallHalbwissen am 14. Juni 2009 00:23

Sonst nix? Fahrbereit ist sehr schwammig ausgedrückt. Er fährt ja noch. Auf Deinem Privatgelände darfst Du auch damit fahren. Das ist keine gute Ausgangslage. Sonst gab es keine Angaben zum Zustand?

Kommentar von Simple_avatar2smallLilliMouse am 14. Juni 2009 00:35

Artikelbeschreibung etwas oberhalb ;)


anonym
beantwortet von kurtjohann am 14. Juni 2009 00:07
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es empfiehlt sich eingutachten machen zu lassen, das fweststellt, dass das auto offnesichtliche mängel hatte. in diesem fall musst du das auto zurückgeben und der kaufvertrag ist ungültig,...

Kommentar von Simple_avatar2smallLilliMouse am 14. Juni 2009 00:11

Es wurden zwei unabhängige Insepktionen und ein Gutachten gemacht.

Kommentar von 2bbb6e1d00574b558a6add64736fd634smallDonBrush am 14. Juni 2009 00:12

Vielleicht kannst du den genauen Auktionstext hier einstellen? Dann wäre einiges klarer..

Kommentar von Simple_avatar2smallLilliMouse am 14. Juni 2009 00:32

Dem Alter entsprechend hat er ein paar optische Mängel, die eine oder andere Roststelle (Rost am Tankdeckel, an der Heckklappe und an den Schwellern). Der neue Endschalldämpfer und auch Dreieckslenker links und rechts wurden vor kurzem erneuert, die Spur wurde neu eingestellt, Bremsscheiben und Beläge vorne (Brembo) incl. Radlager + Beläge für die Bremse hinten. Dies wurde in einer Werkstatt gemacht, nix selbst gebastelt. Ausserdem wurde komplett neuer Unterbodenschutz aufgetragen.

Ich verkaufe das Auto ausdrücklich als Bastlerfahrzeug, obwohl er fährt. Der Wagen sollte unbedingt vor Abgabe eines Gebotes besichtigt werden, um spätere Probleme zu verhindern. Trotz TÜV und voll fahrbereiten Zustand wird dieses Fahrzeug als Bastlerfahrzeug ohne jegliche Gewährleistung verkauft ! ( Rücknahme ausgeschlossen) Hatte aber bisher noch keine Probleme mit dem Auto, läuft wunderbar.

Notiz von LillyMouse: Von der Werkstatt über die Reparaturen gibt es nur eine einzige Rechnung mit einer Reparatur. Die anderen konnte er nicht vorlegen während der Unterschutzboden an einem Wochenende gemacht worde ist (so wie es sich anhörte, nicht in einer Werkstatt und die Dreiecks-sowieso wurden von einem Bekannten gemacht, der KfZ-Mechaniker wäre).


taurus7654321
beantwortet von taurus7654321 am 14. Juni 2009 00:06
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behalte das geld ein. darauf hast du auch das recht. wenn du essen gehst und bestelltst ne große cola und du bekommst ne kleine pepsi zahlst du auch nicht für ne große cola (ich weiß der vergleich hinkt...)

Kommentar von 2bbb6e1d00574b558a6add64736fd634smallDonBrush am 14. Juni 2009 00:08

Es war aber keine grosse Pepsi im Angebot, sondern eine Mini-Pepsi. ;) Und diese hat sie auch bekommen...

Kommentar von Simple_avatar2smallLilliMouse am 14. Juni 2009 00:13

Ich wollte aber eine Cola und eine Riesenpizza mit allem drauf oder zumindest mit Tomaten und Käse und nicht ohne alles zur Mini-Pepsi!

Kommentar von 2bbb6e1d00574b558a6add64736fd634smallDonBrush am 14. Juni 2009 00:23

Dann hättest du dir das auch alles bestellen müssen ;)

Kommentar von Simple_avatar2smallLilliMouse am 14. Juni 2009 00:33

Das habe ich klar und ausdrücklich, habe sogar nachgefragt, ob die Bestellung ankam und kaum Reaktion.... Nächstes Mal bestelle ich bei einem Fünf-Sterne-Restaurant ;p


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