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Was mache ich mit Coffein-Tabletten?

gefragt von boriswulffboriswulff am 16.08.2007 um 17:23 Uhr

Ich habe mir neulich vor einer langen nächtlichen Autofahrt Coffein-Tabletten aus der Apotheke geholt.

Gebraucht habe ich keine, weil ich nicht müde geworden bin.

Zurückgeben kann ich sie laut Apothekenverordnung auch nicht.

Was kann ich also damit machen?

Sind übrigends Coffeinum N0,2g Tabletten (PZN-4584653).

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Kaffeesatz
beantwortet von Kaffeesatz am 16. August 2007 21:54
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Ich nehm sie Dir gern ab. So ist das nicht.


PollyDoll
beantwortet von PollyDoll am 16. August 2007 17:24
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aufbewahren für die nächste Reise, oder fachgerecht entsorgen ;-)


CrazyDaisy
beantwortet von CrazyDaisy am 16. August 2007 17:26
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Oder verschenken, an Leute die auch Nachtfahrten vor sich haben... Bei kijiji.de kann man alles mögliche loswerden...

Kommentar von D7b4e78b0406fcf2527c4379d6965c8fsmallboriswulff am 16. August 2007 17:37

bei kijiji bin ich sogar angemeldet. aber verstoße ich damit nicht gegen gesetzte wenn ich es verschenke? oder darf ich es nur nicht verkaufen?

Kommentar von 0d9c12d00efa8d0a3ff5e09b08dc7710smallgrisu05 am 17. August 2007 12:06

Öffentlich anbieten, auch gratis, würde ich nicht! Das Apothekergesetz verbietet die Abgabe von Medikamenten durch Nichtmediziner generell! Aber hier hats ja noch andere gute Ideen.

Kommentar von A521e3ba76c4794eea46a88ce74fd517smallCrazyDaisy am 17. August 2007 12:42

Aber wenn sie rezeptfrei sind, kann sie doch jeder in der Apo kaufen? Ich komm echt mit den hiesigen Verordnungen nicht ganz klar...

Kommentar von B85d98b3df3f6d89a79e49ca7e1784dbsmallniman am 18. August 2007 07:18

Na du sagst es doch: Jeder kann sie in der APOTHEKE kaufen. Und auch nur dort. Medikamente, ob verschreibungspflichtig oder nicht, dürfen nur von pharmazeutischem Personal an die Kunden verkauft werden. Und das geschieht nur in der Apotheke. Mediziner dürfen auch keine Medikamente VERKAUFEN. Sie dürfen die jedoch verschenken, falls der Vertreter mal wieder ne Kiste Musterpackungen da gelassen hat.


Volume
beantwortet von Volume am 16. August 2007 17:25
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Entweder aufbewahren falls Du sie doch nochmal brauchst, oder entsorgen....in der Apotheke. Obwohl die sie wohl weiterverkaufen würden :-)

Kommentar von B85d98b3df3f6d89a79e49ca7e1784dbsmallniman am 18. August 2007 07:13

Zurückgegeben Medikamente, auch wenn sie noch haltbar sind und vollständig, werden in der Apotheke nicht weiterverkauft!!! Das ist strafbar! Und ich glaub nicht, daß der Apotheker so leichtfertig auf seine Approbation verzichtet.


krubi
beantwortet von krubi am 17. August 2007 13:42
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Nur so nebenbei ... habe im Zusammenhang mit einer anderen Frage eben einen Hinweis gelesen, dass man zur Erhöhung der Konzentration bei langen Autofahrten auch Traubenzucker nehmen kann :-)

http://www.biostro.de/traubenzucker.html


anonym
beantwortet von rama25 am 16. August 2007 18:24
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Verschenke sie doch an einem Rasthof an irgendwelche Trucker. Die brauchen sie wirklich. Ansonsten bleibt Dir nur, nach Ablauf des MHD, die fachgerechte Entsorgung auf der Problemmüllsammelstelle oder Apotheke.

Kommentar von A521e3ba76c4794eea46a88ce74fd517smallCrazyDaisy am 17. August 2007 12:42

offensichtlich verboten - siehe oben.


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