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was mach ich wenn mein arbeitgeber zu spät den lohn bezahlt

gefragt von zicke1978 am 04.11.2009 um 13:13 Uhr

was mach ich wenn der arbeitgeber mein lohn zu spät überweist welche Rechte stehen mir zu


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schildi
beantwortet von schildi am 4. November 2009 13:13
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rede erst einmal mit ihm


Pauli1965
beantwortet von Pauli1965 am 4. November 2009 13:14
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Du kannst ihn abmahnen


wolle59
beantwortet von wolle59 am 4. November 2009 13:14
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Kannst ihn erstmal darauf hinweisen. Danach anmahnen.


lenzing42
beantwortet von lenzing42 am 5. November 2009 10:29
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Wenn es regelmäßig und erheblich später geschieht,solltest du ihn abmahnen.Passiert es trotzdem weiterhin:Kündigen,Schadenersatz fordern und eine Abfindung beanspruchen.(Auch eine Abfindung ist berechtigt lt.Gerichtsurteil)


diemeggie
beantwortet von diemeggie am 4. November 2009 13:13
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wie spät hat er ihn denn überwiesen?
wenn es nur ein oder zwei tage sind, geht es doch noch.
ansonsten, falls dir kosten entstanden sind, solltest du das gespräch mit ihm suchen.


anonym
beantwortet von wissen78 am 4. November 2009 13:14
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reden.


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 4. November 2009 13:14
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Ich würde mir dann ernste Sorgen machen und ihn mal fragen, wann der Lohn kommt.


xxSQUIRRELxx
beantwortet von xxSQUIRRELxx am 4. November 2009 13:14
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er kann es theoretisch 3 monate hinauszögern dannach würde ich einen anwalt einschalten weil du sonst keinen anspruch mehr auf das geld hast im falle eine insolvenz. geh doch mal zum betriebsrat und frag da mal nach.


Himmelsgucker
beantwortet von Himmelsgucker am 4. November 2009 13:14
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Wenn es regelmäßig geschieht kannst Du klagen!

Aber schau noch mal in den Kontoauszug. Wertdatum ist relevant, nicht das Buchungsdatum.


KNPeaches
beantwortet von KNPeaches am 4. November 2009 13:14
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Bist du bei der Privatwirtschaft oder beim Öffentlichen Dienst?


almmichel
beantwortet von almmichel am 4. November 2009 13:15
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Ich würde Ihn an deiner Stelle verklagen. Dann kannste dir in 6 Wochen die Papiere abholen.


pierrot
beantwortet von pierrot am 4. November 2009 13:18
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Du hast das Recht,den Gehalt pünktlich zu erhalten.Sollte das mehrmals vorkommen,ab zur Gewerkschaft.Pierrot


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