Meine Mietnomaden sind unbekannt weggezogen, ihren Briefkasten haben sie abmontiert und mein Zylinderschloß wieder eingesetzt. Zurückgelassen haben die mir Schlafzimmermöbel, billigste Qulität und zusammengebrochen, hässliche Wohnwand (über Geschmack kann man streiten) und ein Aquarium stinkt bestialisch mit toter Schildkröte und noch ein paar Müllsäcke. Was darf, kann ich tun? (Ansonsten ist soweit zu sehen kein größerer Schaden an der Wohnung an sich zu sehen) ohne, daß ich gleich wieder einen Strafbefehl zugeschickt bekomme?
Jeder sagt hier locker was von wegschmeißen, ber die rechtliche Lage kann ganz anders aussehen. Evtl. wurde der Besitz an den Möbeln von den Mietnomaden nicht aufgegeben. Dann darfst Du nict einfach fremdes Eigentum entsorgen. Das ist eine Rechtsfrage, die hier vermutlich niemand genau beantworten kann.

Da Sie ja bereits über einschlägige Erfahrung zu verfügen scheinen, empfehle ich Ihnen den Rechtsweg! Räumungsbeschluß erwirken! Der Gerichtvollzieher entscheidet bei der Räumung über verwertbares und nicht verwertbares Gut. Verwertbares gelangt zur Versteigerung, die Erlöse kommen den Kosten zu gute. Nicht verwertbares landet nach der Entscheidung des Gerichtsvollziehers auf dem Müll und Sie sind bis auf die Kosten den Mist los!
Alles andere ist gefährlicher Rat, den Sie tunlichst nicht beherzigen sollten!
Das dauert und dauert (mir schon zu lange) Ich muß neu vermieten!!! Aber Besichtigung mit dem Dreck und Gestank?
firstguardian am 24. August 2009 15:30 Trotzdem werden Sie sich nach Recht und Gesetz verhalten, wenn Sie keinen Ärger seitens der ausgezogenen Eigentümer der Sachen riskieren möchten! Sie haben nach vernünftigem Rat gefragt. Den haben Sie erhalten. handeln Sie bewußt dagegen, hätten Sie sich Ihre Frage auch schenken können!

Wer sich als Wohnungseigentümer einen professionellen Mietbetrüger einfängt, büßt das ohnehin teuer: etliche Monate Mietausfall, Prozesskosten für Miet- und Räumungsklage sowie Renovierungskosten. Zu vollstrecken ist bei solchen Personen ja meist nichts, entweder weil sie rechtzeitig untertauchen oder ohnehin bereits Privatinsolvenz angemeldet haben. Der BGH hat in seinem Beschluss vom 17.11.2005 (Az.: I ZB 45/05) nun wenigstens das sog. Berliner Modell der Zwangsräumung für zulässig erklärt.
Der Vermieter spart dadurch bei der Vollstreckung des Räumungstitels wenigstens die Kosten für eine Möbelspedition und die Einlagerung der Gegenstände des Mietbetrügers.
Quelle: http://www.rechthaber.com/zwangsraeumung-von-mietnomaden/
Bild/er:
tetra13 am 3. September 2009 19:09 du sollst hier keine fotos von dir zuhause reinstellen
Fotos machen(als eventuellen Beweis) und dann entsorgen. Leider auf deine Kosten, aber hast ja im Grunde genommen noch Glück gehabt, was man so alles schon gesehen und gehört hat von Mietnomaden.

Du kannst die Sachen nicht entsorgen, weil die Idioten behaupten können, daß sie noch gar nicht ausgezogen sind und du hättest ihr Eigentum entsorgt. Hattest du bereits eine Räumungsklage gestellt?
Räumungsklage ist per RA schon lange raus. Zwei! Vorvermieter haben sich bei uns gemeldet, da haben die das gleiche gemacht!
Wenn denen ihre Sachen noch drin sind, wohnen die rein rechtlich noch da. Also volles Programm: Klage, Gerichtsvollzieher, Wohnungseinweisung!

Sperrmüll!! Wenn der mucken sollte, schick ihm eine saftige Rechnung über einen Anwalt.
firstguardian am 24. August 2009 14:09 Na, die dürfte allenfalls von Seiten der Mietnomaden auf den bereits gebeutelten Vermietr zukommen! So etwas wegzuwerfgen ist strafbar! Schließlich ist es nicht das Eigentum des Vermieters!

einfach wegwerfen
kaesbrot am 24. August 2009 14:06 So kann er sich jede Menge Ärger einhandeln! Das ist noch deren Eigentum und sie haben die Wohnung ja auch nicht gekündigt, also könnten sie jederzeit behaupten, daß sie im Urlaub waren. So ein Rat kann ziemlich teuer werden, deswegen einfach nicht antworten, wenn man keine Ahnung hat.
Wohnung ist gekündigt von Mietern zum 30.09., aber wg Nichtmietzahlung läuft bereits Räumungsklage. Glaubst Du, die nehmen Briefkasten mit in Urlaub???
kaesbrot am 24. August 2009 14:09 Rechtlich gesehen kann er auch den Briefkasten mit in den Urlaub nehmen, denn offiziell wohnt er noch in der Wohnung!
firstguardian am 24. August 2009 14:08 @ Belmondo! - Macht er sich strafbar und muß die mit getürkten Rechnungen Belegten Wertsachen ersetzen!
Gekündigt zum 30.9? Bis dahin könnten sie zurück kommen und ihren Schrott zurück fordern.
kaesbrot am 24. August 2009 14:11 So ist es!
Also bis 30.09. in Garage lagern, damit Wohnungsbesichtigungen starten können? Bei uns gibt es ein Möbellager für Sozialbedürftige. Kann ich die dort hinbringen? Die verkaufen Möbel für 1E. Den könnten die Nomaden kriegen??
kaesbrot am 24. August 2009 14:22 Du willst es irgendwie nicht wahrhaben. Die Wohnung gehört bis zum 30.09. dieser Familie. Noch kannst du gar nichts machen. Du darfst auch nciht das Schloß auswechseln!
Schloß hab nicht ich ausgewechselt. An meiner Frage kannst Du sehen, wie problematisch das ganze ist. Danke für Deinen Rat. Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand!!
kaesbrot am 24. August 2009 14:41 Wir hatten auch Mietnomaden gehabt. Ich kenne das Problem, aber man muß bedacht an die Sache rangehen, sonst steckt man noch tiefer in Schwierigkeiten.
Was mit Deiner Wohnung passiert ist , ist total Schiett. Ich aber stehe in einer Geschichte wo mann behaubtet ,daß ich die Wohnung nicht renoviert verlassen habe.Ich bin ein Mietnomade in deren Augen.Wir haben bei Einzug 42qLaminat verlegt. Wir haben Küchenboden sowie Fliesen an der Küchenwand erneuert.Tun das Mietnomaden ???Alle Raüme wurden von uns neu Tappeziert und Gestrichen,nach 7 Monaten Terror von Vermieterseite sind wir Ausgezogen.Ich bin sehr froh aber er behaubtet wir währen Dreckschweine gewesen.Ich habe zum Glück Zeugen und Fotos als Beweis das es nicht so ist.Ich hoffe und wünsche ihm mal richtige Dreckschweine, dann weiss er mal worüber er spricht.Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Eine Möglichkeit wäre noch jemandem vom Ordnungsamt hinzunehmen und den bitten sich die Wohnung anzuschauen und was man normalerweise gleich entsorgen muss oder nicht. Dann hat man auch gleich einen guten Zeugen. Die Wohnung muss anschließend desinfiziert werden, vor allem die schimmelbefallenen Stellen mit Spiritus.
Die Möbel müssen erst mal gelagert werden bis ein Beschluss des Gerichtes da ist. Wertloses, verschmutztes kann nach einiger Zeit weg geworfen werden.
Entsorgen. Deine Wohnung ist keine Müllaufbewahrungsstelle. Und falls die Nomaden sich doch nochmal sehen lassen, überreiche diesen die Rechnung für die ordnungsmäße Entsorgung und stelle einen Strafantrag.
Du sprichst mir aus dem Herzen, meine wunderschöne 120 qm Dachwohnung auf Biobauernhof mit Bergblick ist keine Müllaufbewahrungsstelle. Aber auf welches sollte der Strafantrag lauten?

Spermüll....wenn die einfach so weg ziehen und Dir den Dreck überlassen, einfach weg damit...

Container bestellen und entsorgen. Mehr kannst du leider nicht machen.

schmeiss es weg
firstguardian am 24. August 2009 14:12 ... und lass´Dich hart bestrafen für dies Form der Unterschlagung von Eigentum Dritter!

wegschmeißen. Ist dein gutes Recht
bist Du sicher?
kaesbrot am 24. August 2009 14:06 Nein, Tobi hat nämlich auch keine Ahnung!
firstguardian am 24. August 2009 14:11 @ tobiderfisch - Ein gefährlicher und für den Vermieter kostspieliger Rat!
Sperrmüll oder Container bestellen.
firstguardian am 24. August 2009 14:10 Aber nur in Anwesenheit des Gerichtsvollzieher, der die Räumung im Auftrag des Gerichtes durchführt und über Müll oder Nichtmüll entscheidet!
Von 15 Antworten sind 11 total falsch. Wahnsinn!
Genau, dabei habe ich nicht mehr als Halbwissen.
lach
soviel ich weiss besteht eine 2 jährige aufbewahrungsfrist.
totes getier und verdorbene lebensmittel können natürlich sofort entsorgt werden. einfach mit zeugen und fotos dokumentieren.