paratrooperBW am 18.06.2009 um 22:09 Uhr
Ich hatte am Montag n unfall und hab nun n schleudertrauma ich hab eine versicherung abgeschlossen die mir geld zahlt wenn ich verletzt worden bin was gibt es im schnitt für ein schleudertrauma?
Nackenschmerzen nach einem Verkehrsunfall, das sogenannte Schleudertrauma oder das HWS-Syndrom, sind eine häufige Folge von Zusammenstößen zweier PKW.
Aus solchen Schmerzen resultiert juristisch gesehen ein Anspruch auf Schmerzensgeld, der bei einem unverschuldeten Unfall von der gegnerischen Versicherung zu tragen ist.
Nachteil des Schleudertraumas ist, dass ein Nachweis in medizinischer Hinsicht nur schwer möglich ist, der Geschädigte aber beweisen muß, dass der Schaden, hier also das Schleudertrauma, vorhanden ist und durch den Unfall hervorgerufen wurde. Dies ist meist schwierig und angesichts der oftmals geringen Schmerzensgeldbeträge oft nicht wirtschaftlich. Die Versicherungen sträuben sich daher häufig diesen Schaden zu ersetzen.
Dabei werden seit Jahren die gleichen Argumente vor Gericht ausgetauscht
Die Versicherungen berufen sich auf die sog. Harmlosigkeitsgrenze. Die diesbezügliche Theorie besagt, dass nur dann ein Schleudertrauma auftreten kann, wenn das Fahrzeug des Geschädigten durch den Anstoß um mehr als 10 km/h beschleunigt wird. Darunter sei ein Schleudertrauma ausgeschlossen und gegebenenfalls vorhandene Schmerzen haben andere Gründe oder bestehen tatsächlich gar nicht. Die Gegenseite vertritt die Auffassung, dass ein Schleudertrauma stets auftreten kann und die Gutachten der Versicherungen entweder Gefälligkeitsgutachten sind oder aber die Bedingungen zu durchkonstruiert (junge Menschen, optimale Kopfposition etc). DerBGH hat die Harmlosigkeitsgrenze abgelehnt und stellt auf den konkreten Fall ab. Da aber die Streitwerte häufig unter 600 € liegen und eine Berufung damit nicht möglich ist ist der Amtsrichter recht frei in seiner Entscheidung.
Ärztliche Atteste seien als Nachweis für eine Entstehung derSchmerzen durch den Unfall nicht ausreichend, da in diesen Attesten nur die Schmerzen, nicht aber deren Grund dargelegt werden. Nackenschmerzen seien in der Bevölkerung weit verbreitet.
Diese Probleme werden von den Richtern recht unterschiedlich gehandhabt. Der eine läßt das Attest als Nachweis genügen, der andere holt ein interdiziplinäres Gutachten ein, dass klären soll ob bei diesem konkreten Unfall ein Schleudertrauma eingetreten ist.
Das Schmerzensgeld ist ungefähr wie folgt gegliedert:
Krankschreibung über 2 Wochen: 250-300 €
Krankschreibung über einen Monat: 500 € bis 600 €
längerer Zeitraum: bis zu 1000 €
http://www.rechtsanwalt-news.de/verkehrsrecht/schleudertrauma-und-schmerzensgeld...
ist schon traurig das leute immer versuchen aus allem gewinn zu schlagen, bist du sicher das deine versicherung nicht nur die therapie zahlt?
Es kommt darauf an, was in der UV versichert ist. Wenn nur Invalidität oder Rente versichert ist, wird sie gar nichts zahlen, weil kein bleibender Schaden vorliegt. Allenfalls Tagegeld bei AU oder stat. Behandlung käme in Frage, aber auch nur wenn es vereinbart ist.

witzig ist, dass es in ländern in denen es keinen schadensersatz für schleudertrauma gibt, auch so gut wie keine schleudertraumata gibt.

nein die ist extra dafür wenn ich unfälle selbst verschuldet hab also ist es ja ok wenn ich die dann in ansruch nehme
Gar nichts, weil ein Schleudertrauma nur in den seltensten Fällen zu einem Grad der Invalidität führt... vielleicht bist du ja sogar froh darüber!?
Vielleicht kann Dir das die Versicherung viel genauer sagen.