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Was kostet es wenn der Personalausweis länger als 1 Jahr abgelaufen ist?

gefragt von Ratte86Ratte86 am 09.01.2009 um 19:38 Uhr

Hallo, der Personalausweis einer Freundin ist schon über ein Jahr abgelaufen und wir diskutierten eben darüber was das denn nun kostest. Vllt könnt ihr uns helfen! Danke schonmal!


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Atrajanus
beantwortet von Atrajanus am 9. Januar 2009 19:40
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meiner war 4 jahre abgelaufen.das kostet 5 minuten angst.aber unberechtigte.


Olly206
beantwortet von Olly206 am 9. Januar 2009 19:40
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Wenn Du ganz viel Glück hast und nett mit den Beamten im Ordnungsamt redest ----nichts !!! normal glaube ich 15€


wolfgang100563
beantwortet von wolfgang100563 am 9. Januar 2009 19:41
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Nur Zeit, um die Verlängerung zu machen. Aber bei Polizeikontrollen kanns Ärger geben


miccy
beantwortet von miccy am 9. Januar 2009 19:38
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2 Passbilder und 8 Euro,bei uns zumindest!


frechsilvia
beantwortet von frechsilvia am 9. Januar 2009 19:38
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Genauso viel, meiner Schwester Ihrer wahr vier Jahre abgelaufen. Acht Euro



butz1510
beantwortet von butz1510 am 9. Januar 2009 19:38
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Strafe? ca. 75 Euro.

Kommentar von D1ef0e395de8d4e5599b4e33f366bfbcsmallOSQuest am 9. Januar 2009 19:39

ist das wirklich wahr?

Kommentar von 06485153d0047d9f506eff740e258fb2smalldamas am 9. Januar 2009 19:39

nicht bei gültigem Reisepass

Kommentar von 92e2eae9d24c68dd12b7643f639b73e1smallbutz1510 am 9. Januar 2009 19:45

Genau - nicht bei gültigem Reisepass.

Kommentar von 92e2eae9d24c68dd12b7643f639b73e1smallbutz1510 am 9. Januar 2009 19:48

"§ 17 (1) OWiG Die Geldbuße beträgt mindestens fünf Euro und, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, höchstens eintausend Euro.

(2) Droht das Gesetz für vorsätzliches und fahrlässiges Handeln Geldbuße an, ohne im Höchstmaß zu unterscheiden, so kann fahrlässiges Handeln im Höchstmaß nur mit der Hälfte des angedrohten Höchstbetrages der Geldbuße geahndet werden.

(3) Grundlage für die Zumessung der Geldbuße sind die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit und der Vorwurf, der den Täter trifft. Auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters kommen in Betracht; bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten bleiben sie jedoch in der Regel unberücksichtigt.

(4) Die Geldbuße soll den wirtschaftlichen Vorteil, den der Täter aus der Ordnungswidrigkeit gezogen hat, übersteigen. Reicht das gesetzliche Höchstmaß hierzu nicht aus, so kann es überschritten werden."

Kommentar von Ad7f60134a588bbd9f16f5980f53599bsmallMikeFFM am 9. Januar 2009 19:51

Und was sagt das aus? Um ein Bußgeld erheben zu können, muss ein Straftatbestand vorliegen. Zeig mir den mal...

Kommentar von anonymq am 20. Januar 2009 10:49

Thüringer Gesetz! War letzte Woche zum Beantragen eines neuen Personalausweises und Reisepasses. Ab 2 Monate "drüber" gibt es einen Verwarngeldkatalog - ab 7 Monate drüber Bußgeldverfahren (zwischen 50 und 100EUR!)


MikeFFM
beantwortet von MikeFFM am 9. Januar 2009 19:41
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Lass Dir nichts erzählen, das kostet genau so viel wie eine nahtlose Verlängerung. Es gibt kein Gesetz, dass das Mitführen eines GÜLTIGEN Personalausweises vorschreibt.


Kristall08
beantwortet von Kristall08 am 9. Januar 2009 19:42
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Gar nichts. Solange Du nicht erwischt wirst.

Nur die Gebühren für einen neuen.


anonym
beantwortet von Katzenbetti am 9. Januar 2009 20:28
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Ich glaube, das einzigste ist, dass sie erst einen vorläufigen Ausweis ausgestellt bekommt und den muss sie erst bezahlen und dann kommt der richtige PA. Oder hat sie zufällig noch einen gültigen Reisepass? Dann kann sie normal einen PA beantragen.


anonym
beantwortet von anonymq am 20. Januar 2009 10:47
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Vorige Antworten sind - zumindestens für Thüringen - nicht mehr korrekt!

Ab 2 Monate kostet es Verwarngeld (gestaffelt). Ab 7 Monaten Bußgeld. Mein Ausweis und Pass waren jetzt 8 Monate abgelaufen. Ich bekomme ein Bußgeldbescheid (laut Aussage der Beamtin muss ich mit 50 bis 100 EUR rechnen)!


anonym
beantwortet von OoOEffectOoO am 20. Januar 2009 23:40
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hätte dazu noch ne frage, ich komme frisch aus einer verkehrskontrolle, dabei wurde festgestellt, dass mein perso seit nem monat abgelaufen ist! die dame von der polizei meinte, ich müsse mit einer anzeige rechnen, was sind den die folgen einer solchen anzeige! auch und ich komme aus bayer! ;)


anonym
beantwortet von DocHobbit am 26. März 2009 11:32
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Jeder deutsche muss einen gültigen Personalausweis haben, außer er hat einen gültigen Reisepass.

Wer es unterlässt, rechtzeitig einen neuen Ausweis zu beantragen, obwohl er dazu verpflichtet ist, handelt ordnungswidrig und das kann mit Geldbuße geahndet werden (max. 1000 Euro).

Nachzulesen im Personalausweisgesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/persauswg/index.html

Ob es aber geahndet wird, kann jede Gemeinde/Stadt selbst festlegen. Wenn dann bleibt es meist erstmal im Verwarngeldbereich von 5,- bis 35,- Euro und wird intern per Verwarngeldkatalog festgelegt, z.B. mit Staffelung nach Zeitraum.

Die Polizei selbst kassiert i.d.R. kein Verwarn- oder Bußgeld. Die nehmen einen Anzeige auf und schicken diese an das Passamt der Wohnsitzgemeinde. Was diese damit macht: siehe oben.


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