Frage von Karl752 09.06.2011

Was kostet eine verlorene Gerichtsverhandlung?

  • Hilfreichste Antwort von zonk1234 09.06.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Hängt von den Verhandlungstagen ab.Aber Anwaltskosten + Verhandlungskosten= ca. 600-900€ (hängt von dem Streitwert ab)

  • Antwort von schlauchi1967 03.04.2013

    Also ich gebe mal nen Tip ab. Meine erfahrung, DAVON leider zu viele.... Sie werden Sie mit ca. 180-230€ zur Kasse beten. Zeugen auslagen sind nicht immens Hoch. Es kommt auch drauf an, ob die Zeugen eine Stunde oder länger nicht am Arbeitsplatz waren. Sind die Zeugen ohne job, wird Ihnen nur evtl. die anfahrt an das jeweilige Gericht berechnet. Alles andere sind mutmaßungen. Ich sage, mehr als 230.-€ euronen werden es nicht werden. und LEIDER habe ich da nicht nur Theoretische ahnung davon. bye bye und ...da gehen selbstverständlich Ratenvereinbarungen auch gruß werner

  • Antwort von time2talk 09.06.2011

    Das Ganze hier zu beantworten, ohne die genauen Fakten und vor Allem - den Gegenstandswert zu kennen, ist sehr schwierig. Es gibt im Internet viele Prozesskostenrechner, mit denen man einen ungefähren Richtwert ermitteln kann, wie z. B. diesen hier www.prozesskostenrechner.de

    Die genauste Auskunft kann dir aber sicherlich dein Anwalt geben, was er haben will ;)Für mittellose und einkommensschwache Menschen hat der Gesetzgeber zudem die Möglichkeit der sog. "Beratungshilfe" und "Prozesskostenhilfe" geschaffen. Hier zahlt zunächst die Staatskasse alle notwendigen Auslagen, sofern die Voraussetzungen dafür von dir erfüllt sind. Sobald du dann wieder Arbeit hast oder mehr verdienst, KANN die Staatskasse das Geld von dir zurückfordern, sie muss es aber nicht. Aber dafür hat sie 5 Jahre Zeit, um das in regelmäßigen Abständen zu überprüfen, ob und wie viel du verdienst.

  • Antwort von Yanka 09.06.2011

    Das richtet sich nach dem Streitwert plus Gerichtsgebühren usw.

  • Antwort von Karl752 09.06.2011

    Es ist nur ein Tag ohne anwalt. Es geht um die Schuldfrage. Ich hatte einen Schaden von 5000€ Euro plus die erhöhten Versicherungskosten in der Zukunft. 2 Zeugen haben dasselbe ausgesagt wie ich. der 3. Zeuge ist der andere fahrer gewesen. Mir wurde trotzdem die schuld zugewiesen. Eine Strafe von 150€ plus 3 Punkte wurden mir aufgebrummt. Und daraufhin habe ich einen Widespruch gestellt, und jetzt gehts dann vor gericht.

  • Antwort von Willybald11 09.06.2011

    Anwaltskosten, Streitwert, Zeugengeld kann ziemlich teuer werden

  • Antwort von terrortippse 09.06.2011

    das kommt auf den Streitwert an um den es letztendlich geht. Was ist dass denn für eine Verhandlung? Zivilrechtlich? Strafrechtlich? Wegen Schadensersatz/Schmerzensgeld? Also ein paar Angaben mehr (vor allem den Streitwert) bräuchte man schon.

    Es sind dann halt GErichtskosten, Anwaltskosten der Gegenseite, sowie seine eigenen falls vorhanden und die Auslagenvorschüsse für die Zeugen zu zahlen. Aber wie hoch das im einzelnen ist, kann man nicht pauschalisieren, weil es wie obne schon gesagt abhängig von dem ist, was bisher gemacht wurde, worum es eigentlich geht und wie hoch der Streitwert ist

Diese Frage und Antworten teilen:

Verwandte Fragen

Fragen Sie die Community –

anonym und kostenlos!