Weitere Informationen
Bei 0180 gilt laut TKG weiterhin keine Pflicht zur Preisansage. Davon deutlich zu unterscheiden ist die Pflicht zur Preisangabe in der Werbung. Hier hat bei allen Hotlines, also bei Angeboten unter 0900, 118xy, 0137, 0180, 012 sowie bei Kurzwahlsprachdiensten im Mobilfunk, eine Ansage über die zu erwartenden Kosten zu erfolgen.










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