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Was kostet ein Patent

gefragt von SternHausmarke am 17.09.2009 um 9:27 Uhr

..und wie weit Fortgeschritten und Dokumentiert muss eine Idee hierfür eigentlich schon sein? Bzw. Wie kann man sich eine idee sichern, ohne die Mittel zu haben es schon fertig geforscht zu haben


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LunaS57
beantwortet von LunaS57 am 17. September 2009 09:28
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Ich würde mich direkt an das Patentamt wenden um die Informationen zu bekommen.


xxSQUIRRELxx
beantwortet von xxSQUIRRELxx am 17. September 2009 09:29
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was hast du denn erfunden? ;) nein behalts für dich


flirtheaven
beantwortet von flirtheaven am 17. September 2009 09:32
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entweder patentamt in münchen oder ihk/hwk. die bieten zumindest bei uns erfindersprechstunden an.


JoScho
beantwortet von JoScho am 17. September 2009 09:32
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Das hängt von vielen Faktoren ab. Such Dir einen Patentanwalt. Anfrage für Deine Region Deutsches Museum München Patentamt


anonym
beantwortet von Jolene2k9 am 17. September 2009 19:53
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Fertig geforscht muss es sein, es muss zu dem Zeitpunkt der Anmeldung von einem Fachmann nachgebaut werden können, dein Patent wird ja nach 18 Monaten auch veröffentlicht, das muss dann schon komplett sein. Ein Patent ist ein gewerbliches Schutzrecht, d.h. es muss in der Form, wie du es schützen lässt, auch gewerblich anwendbar sein, ne halbe Idee bringt ja nichts.

Kosten sind sehr unterschiedlich, je nachdem in wievielen Ländern du Schutz willst.

400-460€ kostet es, wenn du ein deutsches willst und es selbst anmeldest, das ist die billigste und risikoreichste Möglichkeit. Nach 2 Jahren dann Folgekosten für die Aufrechterhaltung.


anonym
beantwortet von Jolene2k9 am 17. September 2009 19:54
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doppelt


einfachgenial
beantwortet von einfachgenial am 18. September 2009 11:22
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Hallo lieber Erfinderinnen und Erfinder,

Sie haben etwas Tolles erfunden und möchten nun schnell ein Patent ? .... das ist alles leider erheblich komplexer, als das „eine“ Antwort hier ausreichend wäre.

Leider haben die meisten in diesem Sektor fast keine Erfahrung, daher gibt’s immer nur Teilweisheiten, aber das sind nur Stücke in einem großen Puzzle was beim Zusammenbau durchaus zum Erfolg führen kann, wenn man alle Teile hat und weiß wie das Ergebnis im Anschluss aussehen sollte.

Die Formel: Patent = Erfolg, ist leider eine der größten Illusionen in diesem Land, zumindest für den normalen Einzelerfinder.

Die aktuellen Informationen über die gewerblichen Schutzrechte und die anfallenden Gebühren bekommst Du über die Merkblätter des DPMA:

dpma.de/service/formulare_merkblaetter/index.html

Die Gebühren beim DPMA sind oftmals weniger das Problem, sondern dass die meisten Erfinder wohl nicht in der Lage sind die Anmeldung selbst durchzuführen. Für diesen Fall benötigst Du einen Patent-/ Fachanwalt der für die Anmeldung eines Patents in Deutschland zwischen(+/-) 1950€ und 2700€ verlangt. Dieses ist abhängig vom Patentanwalt, dem Fachgebiet und dem Umfang der Tätigkeit und der gewählten Strategie bei der Anmeldung des Schutzrechts. Hier gibt es verschiedene Methoden und Strategien zur Anmeldung etc.

Darüber hinaus können von der Anmeldung bis zur Eintragung eines Patents auch einmal 2 bis 4 Jahre ins Land ziehen. Man muss sich daher etwas intensiver mit der Thematik beschäftigen, oder man bezahlt viel, viel Lehrgeld als Erfinder.

Die meisten deutschen Einzelerfinder rennen oftmals dumm in ihr Verderben, da sie sich nur aufs Schutzrecht konzentrieren und denken, damit wäre alles im Sack. Leider ist diese Annahme völlig falsch. Von rund 60.000 jährlichen Schutzrechtanmeldungen beim DPMA schaffen es in der Regel nicht mehr als 3 bis 4 % im Anschluss wirtschaftlich gewinnbringend vermarktet zu werden, somit landen locker 96% der Ideen als "innovative Karteileiche" im Keller des Patentamts, die für nichts gut waren und nur Geld und Nerven gekostet haben.

Daher gibt es nur einen Tipp:

Du musst Dich ausführlich mit der Gesamtthematik(Der Weg von der Idee zur wirtschftlich gewinnbringenden Vermarktung) auseinander setzen, alles andere ist zum Scheitern verurteilt.

Das bedeutet, die folgenden Bereiche müssen verstanden, berücksichtigt und zeit-/ kostenseitig fest eingeplant sein:

  • Realisierbarkeit
  • Prototyp
  • Finanzierung
  • Produktion
  • Vermarktung
  • Marketing
  • Schutzrecht
  • Strategie
  • Planung
  • Berücksichtigung von Prioritäten und Meilensteinen etc.

Ganz klar möchte ich hiermit heraus stellen: Ohne Monopol an der Erfindung, z.B. in Form eines Schutzrechts geht es in der Regel nicht, jedoch "nur" mit einem Schutzrecht geht es schon gar nicht.

Einen guten Einstieg in die Thematik bietet Dir der folgende Link: http://www.erfindermarkt.de/forum/showthread.php?t=7

Besuche einfach mal das-erfinderforum(.)de, dort bekommst Du unzählige Infos und Tipps, die Dir sehr weiterhelfen werden. Hier kannst Du lesen was andere Erfinder erlebt haben, oder auch was man besser nicht machen sollte. Nach einem Besuch des genannten Forums und dem ersten Grundverständnis zur Thematik macht es auch Sinn an einer der kostenlosen Beratungen für Gewerbliche Schutzrechte teilzunehmen. Diese finden kostenlos und in regelmäßigen Abständen bei den IHKs und Handwerkskammern statt. Wichtig ist, hier geht es grundsätzlich um die "Gewerblichen Schutzrechte". Diese sind in der Regel unabmkömmlich bei der Schaffung eines Monopols, aber sie sind nur "ein" Baustein und nur "eine" Etappe auf dem langen Weg zum "möglichen" Erfolg.

Mit freundlichen Erfindergrüßen,

TMP

PS. Such in Deinem Fall in genannten Forum auch einmal nach "provisorische patentanmeldung", das könnte ebenfalls zu Deiner Situation passen.

Kommentar von Jolene2k9 am 18. September 2009 16:57

Provisorisches Patent? "Die „provisorische Patentanmeldung“ wurde von Patentanwalt H. B. Cohausz 1992 in Deutschland eingeführt"

Das ist ja lustig, dass ein Anwalt neue Gesetze einführen kann. :D

Das einzige was da gemacht wird, ist ganz normal ein deutsches Patent anzumelden, die Mängelbescheide zu ignorieren , die Gebühren nicht zu zahlen und dann die Priofrist des nicht erteilten Patents zu nutzen, um eine ordentliche Anmeldung zustande zu bringen. Was man aber nicht vergessen darf ist, dass der Umfang der in den Patentansprüchen formulierten Ansprüche in der Nachanmeldung nicht erweitert werden darf. D.h. verbessern ist nicht, man muss bei der ersten Anmeldung direkt schon den Schutzbereich definieren und wenn man das selbst ordentlich hinbekommt, kriegt man auch den Rest hin und kann direkt anmelden. Den Prioritätstag bekommt man nur, wenn man einige bestimmte Unterlagen eingereicht hat und dazu gehören eben auch die Patentansprüche. Das ist schon so geregelt, dass man dadurch eben nicht einfach weiterforschen kann und dann ein erweitertes Patent anmelden kann und sich den Zeitrang schon gesichert hat. Das wäre ja Beschiss. ;)


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