Hallo, wir möchten gerne ein Immobiliengutachten von unserer Wohnung (62 qm) erstellen lassen. Leider gab es bei telefonischen Anfragen recht unterschiedliche Aussagen zum Honorar, z.T. wollten sich die Leute vorab auch nicht festlegen. Daher die Frage, ob jemand unter Euch ist, der sich damit auskennt und uns sagen kann, was der "übliche" Normalpreis für so ein Gutachten ist.... DANKE für jeden sachdienlichen Hinweis!
ca. 400 Euro. das habe ich noch gefunden:
Bei Ärzten oder Rechtsanwälten verhält es sich genauso, die sind auch an feste Sätze gebunden, da fragt aber niemand, ob der Preis gerechtfertigt ist. Was ich sagen will: Es wird ständig versucht, den Preis für ein Gutachten als viel zu hoch darzustellen. Dem ist nicht so! Bei einen Durchschnittspreis von vielleicht 800 Euro (manches kostet mehr, manches weniger) und einer Arbeit von etwa 15 - 20 Stunden und oft noch mehr, (Besichtigung vor Ort, Aktenstudium, Infos einholen und letztlich Berechnung und Ausarbeitung) ergibt sich ein Stundensatz von etwa 40 bis 53 Euro pro Stunde. Das ist weniger, als eine Arbeitsstunde eines Handwerkers, oder in der KFZ-Werkstatt. Davon muß der Gutachter, der ja Selbständiger ist alle Kosten decken (Krankenversicherung, Büro, Steuern etc, was halt so anfällt). Wenn dann letztendlich noch 12 - 15 Euro pro Stunde NETTO übrig sind, ist das schon viel. Ich will hier nicht jammern, nicht , dass das falsch verstanden wird, sondern einfach nur einmal den geneigten Forums-Nutzern aufzeigen, dass die Preise in der HOAI-Tabelle (HOAI §33) durchaus nicht zu hoch sind. Was sich jeder bewust machen muss ist die Tatsache, dass ein Gutachten eben nicht mal eben so in einer Stunde entsteht und der Gutachter dementsprechend NICHT viel zu hohe Preise dafür verlangt. Mit freundlichen Grüßen, Frank Scholtysek
Es gibt für Immobiliengutachten eine Gebührenordnung für Architekten und Ingenieure. Daran sind diese gebunden. Diese Gebührenordnung nennt sich HOAI (Honorar-Ordnung-für-Architekten-und-Ingenieure).
Der dazugehörige Paragraph ist §34 HOAI. Hier ein Link zu den Kosten. Die Kosten sind abhängig von der Höhe des Verkehrswertes und einer Schwierigkeitsstufe (leicht-mittel-schwer)
http://www.der-hausinspektor.de/honorartabelle_34HOAI.htm
Es kommen i.d.R. noch Nebenkosten auf Sie zu, z.B. für Kilometergeld, binden des Gutachtens, Einsatz von Messinstrumenten, Fotos, etc...
Viel Spaß!
Die HOAI 2009 ist am 18.8.2009 in Kraft getreten. Damit ist der frühere § 34 HOAI ersatzlos abgeschafft worden. Es gibt deshalb keine "Gebührenordnung" für Wertgutachter mehr. Die Honorare richten sich jetzt nach den vertraglichen Vereinbarungen. Und dabei wird sich sicherlich die Erkenntnis bestätigen: Es findet sich in unserer Wirtschaftordnung immer jemand, der eine Leistung noch etwas billiger und noch etwas schlechter anbietet. Peter-Andreas Kamphausen/Redaktion DataSV www.DataSV.info/SV-Recht.html
Der Wert der Wohnung wird vom Gutachter ermittelt, der dann sein Honorar nach der Gebührenordnung für Architekten und Gutachter ermittelt. Es gibt jedoch immer wieder Gutachter, die auch eine Pauschalhonorarvereinbarung mit dem Kunden abschließen. Obergrenze dürfte bei einer ETW ca. 400,- € sein. Ein weiterer Weg besteht darin, einen erfahrenen Immobilienmakler zu beauftragen, im Wege der Vergleichswertermittung einen Wert für die ETW zu ermitteln. Dies geht oft kostenlos oder kostet maximal 250 €. Erfahrene Makler wissen genau, welche Werte in ihrem Gebiet derzeit erzielbar sind.
MirkoOtto am 30. September 2009 16:02 Bei so einem Preis bekommt man mit Sicherheit kein qualifiziertes Gutachten, das ist gar nicht erstellbar.
Mirko Otto, öffentlich bestellter Sachverständiger
Seit dem 1.09.2009 existiert keine Gebührenordnung mehr, da der Gesetzgeber diese im Rahmen der HOAI Novellierung abgeschafft hat.
Seitdem sind die Honorare frei zu verhandeln. Eine allgemeingültige Antwort über die übliche Honorarhöhe kann daher nicht mehr geben, da sämtliche Bewertungssachverständige nunmehr im freien Markt ihre Honorare zu verhandeln haben.
Maßgeblich ist insbesondere, was der genau Auftragsumfang sein soll, d.h. ob der Auftraggeber z.B. eine mündliche Aussage, eine kurze Überschlagsrechnung, eine ausführliche Bewertung oder ein vollständiges Verkehrswertgutachten benötigt.
Je nach Entfernung zum Bewertungsobjekt, Anzahl der Nutzungen, Gebäude sowie ggf. vorliegender wertbeeinflussender Rechte und Belastungen ist der Bearbeitungsaufwand für den Sachverständigen sehr unterschiedlich.
Auch deswegen kann es keine allgemeinverbindlichen Preisvorgaben geben.
Seit dem 1.09.2009 existiert keine Gebührenordnung mehr, da der Gesetzgeber diese im Rahmen der HOAI Novellierung abgeschafft hat.
Seitdem sind die Honorare frei zu verhandeln. Eine allgemeingültige Antwort über die übliche Honorarhöhe kann daher nicht mehr geben, da sämtliche Bewertungssachverständige nunmehr im freien Markt ihre Honorare zu verhandeln haben.
Maßgeblich ist insbesondere, was der genau Auftragsumfang sein soll, d.h. ob der Auftraggeber z.B. eine mündliche Aussage, eine kurze Überschlagsrechnung, eine ausführliche Bewertung oder ein vollständiges Verkehrswertgutachten benötigt.
Je nach Entfernung zum Bewertungsobjekt, Anzahl der Nutzungen, Gebäude sowie ggf. vorliegender wertbeeinflussender Rechte und Belastungen ist der Bearbeitungsaufwand für den Sachverständigen sehr unterschiedlich.
Auch deswegen kann es keine allgemeinverbindlichen Preisvorgaben geben.
braucht ihr nur den amtlichen wert, oder das schriftstück an sich ??
übergib das objekt einer bank - die erstellt das gutachten (für dich kostenlos) - du erfährst dann aber nur den wert, das schriftstück bleibt bei denen - die versuchen dann zwar zu verkaufen, aber dem musst du nicht zustimmen. nur darfst du es dann ein halbes jahr nicht ohne die verkaufen ....
vielleicht hilft dir das ja ....
ein "Wertgutachten" ? WEs gibt da mehrere Methoden wie sowas ermittelt wird. Da wir vor einiger Zeit vor der selben Problematik standen wie ihr, haben wir unseren Wert selbst ermittelt. Letztlich gibts Preise (bei einem Einfamilienhaus) von 500 Euro bis 2000 Euro. Im Prinzip kann man sich aber an ähnlichen Wohnungen/Häusern in Immobilienanzeigen orientieren und entsprechend mit Ab-Zuschlägen fürs Alter/Zustand/Ausstattung arbeiten.
Was soll das Gutachten denn aussagen? Verkehrswert, Mängel, Sanierungspotential? Für welchen Zweck soll es erstellt werden? Verkauf, Scheidung, Anteilsauszahlung, Gläubiger?
Wir wollen die Wohnung in absehbarer Zeit verkaufen und wissen, was die Wohnung wert ist bzw. zu welchem Preis wir verkaufen können. Hierzu wollen wir auch wissen, ob es Sanierungsbedarf vor einem Verkauf gibt.
Dann wollt ihr ein "klassisches" Verkehrswertgutachten welches ihr meiner Empfehlung nach von einem Sachverständigen des Gutachterausschusses eurer Gemeinde machen lassen solltet. Die arbeiten nach festen Sätzen. farbenfrohx deutete dies schon richtig an. Ich schätze auch ca. 800 EUR wird es kosten.
Habe vergessen, zu erwähnen, dass der Wert vermutlich zwischen 90000 und 120000 Euro liegen wird.......fass das wichtig ist..
Hallo, hier gibt es festgelegte Honorare. http://www.hoai.de/online/honorartafe...
Für die Erstellung eines Gutachtens gibt es festgelegte Sätze nach der HOAI. (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure)
Bei so einem Preis bekommt man mit Sicherheit kein qualifiziertes Gutachten, das ist gar nicht erstellbar.
Mirko Otto, öffentlich bestellter Sachverständiger