welche kosten entstehen?
Der Rücktritt vom Erbvertrag kostet eine 1/2 Gebühr; vgl. § 46 Abs. 2 Kostenordnung. Im übrigen ist die Höhe des Nachlasses maßgebend. Beispielsweise kostet der Rücktritt vom Erbvertrag bei einem Nachlaßwert von 50.000 Euro eine Gebühr von 66 Euro, bei einem Nachlaßwert von 100.000 Euro eine Gebühr von 103,50 Euro und bei einem Nachlaßwert von 250.000 Euro eine Gebühr von 216 Euro.

Das wird nach dem Geschäftswert berechnet, im Zweifel soviel wie beim Vertrag. Ganz sicher sagt dir das der Notar.