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Was kommt " in Punkto" Feinstaubverordnung noch auf uns zu ?

gefragt von sigunia am 03.03.2007 um 12:49 Uhr

Grossstädte wie Stuttgart, Frankfurt, Berlin planen die Einführung eines Fahrverbots für Autos mit hohen Feinstaubemissionen. Gibt es grundsätzlich eine Pflicht für das erreichen von Grenzwerten, oder kann jede Stadt beliebig ein Fahrverbot verhängen, ohne Grundlage der Grenzwertüberschreitung ?

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Auto x 23.221 Verkehr x 1.873 EU x 514 Feinstaub x 62

anonym
beantwortet von schurleburle am 3. März 2007 13:35
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Wenn eine Kommune eine Luftmessstation hat und dort die Grenzwerte überschritten werden, muss sie einen Luftreinhalte-Aktionsplan erstellen. Dort kann sie u.a. auch eine Umweltzone mit Fahrverboten festsetzen (muss aber nicht).


altmuenster
beantwortet von altmuenster am 3. März 2007 12:54
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Eine Sperre wie in Italien. Städte nur mehr mit dem Öffentlichen Verkehrsmittel befahren.

Kommentar von sigunia am 3. März 2007 12:57

Ich meinte ob auch kleinere Komunen Fahrverbote verhängen können


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 3. März 2007 16:13
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Seit Januar 2005 gelten europaweit Grenzwerte für Feinstaub in der Luft, die nur an wenigen Tagen im Jahr überschritten werden dürfen.

Kommunen, in denen diese Werte nicht eingehalten werden konnten, haben inzwischen Luftreinhalte- und Aktionspläne erarbeitet.

Die Städte KÖNNEN also nicht nur, sondern sie MÜSSEN Fahrverbote verhängen oder andere Massnahmen ergreifen, wenn die Grenzwerte zu häufig überschritten werden.


anonym
beantwortet von Hustensaft am 3. März 2007 15:37
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Kleinere Komunen die Kur oder Badeorte sind können bestimmmt Fahrverbote verhängen


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