Ich zur Wahlhelferin verdonnert worden. Sowohl zur Europawahl als auch zur Bundestagswahl. Mal davon abgesehen dass ich noch nicht sicher bin ob ich überhaupt wählen möchte, habe ich nicht die geringste Lust mir für die paar Kröten Aufwandsentschädigung den ganzen Sonntag zu versauen. Warum kann man dafür nicht Arbeitslose oder Rentner bestimmen, die im Gegensatz zu mir den Rest der Woche ausschlafen können. Die Rechtslage habe ich schon verstanden. Ich muss gewichtige Gründe vorbringen und hab ansonsten mit einem Ordnungsgeld zu rechnen.Aber wie sieht es in der Praxis aus? Wie genau zum Beispiel werden gewichtige Gründe überprüft, wenn ich zum Beispiel sage dass ich mich um meine schwerbinderte Mutter kümmere, kommt dann jemand vorbei der das überprüft? Wird im Falle das ich keine sinnvolle Begründung finde oder mich gar nicht äussere wirklich gleich ein Ordungsgeld verhängt oder wird in der Praxis eher darauf verzichtet weil der Verwaltungsaufwand zu hoch wäre. Was passiert wenn ich kurzfristig einen beruflichen Termin habe (Das ist in meinem Fall durchaus möglich)? Ich soll mich ja schon jetzt dazu äussern. Würde mich über ein paar hilfreiche Antworten freuen.
Schöne Grüße Harke
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Du bist Mitglied einer Partei, sonst würdest du nicht zum Wahlhelfer genannt werden. Wenn es dir nicht recht ist, dann sag es oder trete aus. Und schiebe es nicht auf die "Arbeitslosen oder Rentner" ab, das wäre schäbig und nicht im Sinne deiner Partei.

Es st eine Ehre dafür ausgewählt zu werden.
Ausserdem mit der Gesundheit von Menschen macht man keine Scherze. ich würde nie so eine Behauptung aufstellen, wie die, die Du dort nennst.
oldhenry1947 am 15. März 2009 15:11 Auf diese Ehre kann ich verzichten. Das Aufgabe der Parteigänger.
Ich weiss nicht was das für eine Ehre sein soll, den ganzen Tag lang irgendwelche Listen abzuhaken und Zettel zu zählen. Ich mache im übrigen keine Scherze mit der Gesundheit von Menschen. Meine Aussage ist keine Behauptung sondern lediglich ein wenig übertrieben. Ich wünsche Dir viel Spass an den Wahlsonntagen. Denn wenn dieser Job ein Ehre für Dich ist, hast Du Dich doch sicherlich freiwillig dafür gemeldet, oder?
wfwbinder am 15. März 2009 17:31 nein, bei 3,5 Mio. Einwohnern in Berlin komme ich nciht dran udn ich weiss auch nciht ob man sich der melden kann.
Ausserdem werde ich mich im Vorfeld engagieren (wahlkampf).
Rekrutierungszwang gibt es nur beim Bund, sprich Wehrpflicht. Das was du machst ist freiwillig
Pumukl am 15. März 2009 15:08 Nope

was dafür wird man beordert? Dachte die Leute machen das Freiwillig.

Arbeitslose oder Rentner!Das ist doch wohl eine Frechheit,oder meinst Du nicht auch selber!?! Rentner haben ihr ganzes Leben hart gearbeitet und dann willst Du Dir das Recht rausnehmen zu bestimmen,daß diese Leute das tun müssen.Und wo wir gleich dabei sind,Arbeitslose sind ja nicht alle stinkefaul und schlafen bis in die Puppen.Manche würden sonstwas dafür geben,einen Job zu haben.
Ich habe nicht behauptet dass alle Arbeitslosen "stinkfaul" sind und"bis in die Puppen schlafen". Ab die meisten haben eben keine 40 Stunden Woche, und somit sicherlich mehr Tagesfreizeit als Arbeitnehmer. Ich war selber 1,5 Jahre arbeitslos und damals hätte ich diesen Aufgabe sicherlich als willkommene Abwechslung und die Aufwandsentschädigung als ordentlichen Hinzuverdienst gesehen. Im Moment habe ich aber einen Job der mich fordert und brauche das Wochenende als Erholung. Die Rentner, klar die haben schon genug gearbeitet,aber die kommen genau genommen auch gar nicht in Frage, weil ab 65 ja niemand mehr "rekrutiert" werden kann.
hummla am 15. März 2009 15:47 bin ganz deiner meinung!

Wenn das so ist dann kann ich Dir nur sagen, KRANKMELDEN.

Einfach ablehnen und ehrlich sagen, dass Du keine Lust hast. Das einzige Amt, dass Du nicht ablehnen kannst, ist Schöffe.
Discoopa am 15. März 2009 15:11 Falsch !!!
Wahlhelfer werden durch das Wahlamt der jeweiligen Gemeinde bestellt. Das Ehrenamt ist eine staatsbürgerliche Pflicht, die nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden kann. Ablehnungsgründe sind in den Wahlordnungen zur jeweiligen Wahl genannt, es sind z.B. die Sorge für minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige, eigene Krankheit, zwingende berufliche Verhinderung oder die Vollendung des 65. Lebensjahres (siehe z.B. zur Bundestagswahl § 9 Bundeswahlordnung).
Auszug aus WIKI
oldhenry1947 am 15. März 2009 15:16 o.k. soviel zur Demokratie.
Gemeinden zwingen gerne Ihre Mitarbeiter dazu und es tatsächlich Bürgerpflicht.
Es gibt aber noch den Krankenschein ein Paar Tage vorher und man ist die Sache wahrscheinlich für immer los.

Oha, dachte das sind so richtige Ehrenamtliche Helfer bei der Wahl. Mit dem Denken finde ich es ganz schön frech, dass die einen mit Strafe zur Arbeit hinzuziehen können.
Jetzt denk ich mal, ist es noch zu früh schon bescheid zu geben, dass du arbeiten mußt. Würde ich so 2 Wochen vorher machen..eventuell den Chef belatschern dass er das bestätigt..falls die noch auf dusselige Ideen kommen und nachfragen beim Chef.
Rentner, ist schon recht. Aber wenn Arbeitslose ja doch so drum kämpfen, dann freüen die sich ja um die Stelle.
Meist muß man man nur einen halben Tag antreten, plus das Auszählen nach 18:00 Uhr. Ich mach das seit einigen Jahren. So wenig sind 40€ oder 70€, je nach Wahl auch nicht. Das Schwierigste und Zeitaufwändigste zum Auszählen sind die Kommunalwahlen. Da muß man meist noch am nächsten Tag antreten. Die Europawahl ist da dagegen ganz easy. Da ist die Wahlbeteiligung meist sehr gering. Bei der letzten Europawahl waren wir nach 10 Minuten fertig mit auszählen und haben dann die Parteien mit dem meisten Stimmen zur Sicherheit noch zweimal durchgezählt. Es kann Dir eigentlich nicht viel passieren, vielleicht mußt Du jemand benennen, der statt Dir auszählt. Bei der Begründung musst Du halt aufpassen. Aber ich verstehe Dich da gar nicht, es ist sozusagen eine Ehre, das zu machen. Habe mich mal frewillig gemeldet und da ich mich dabei auch nicht zu blöde gestellt habe, wurde ich gefragt, ob ich das wieder machen würde. Dabei habe ich ganz liebe, nette Menschen kennengelernt, wir halten auch schon seit Jahren Kontakt. Werde aber meist in andere Wahlbezirke eingeteilt.

ich finde auch, dass sollten die arbeitslosen machen. rentner nicht.
Es werden zum Beispiel auch Beamte dazu eingeteilt, die irgendwelche Fehlstunden haben. Bei der Landtagswahl in Bayern war bei uns im Wahlbezirk auch so einer eingeteilt.
Mann kann sich zwar irgendwelche fadenscheinigen Gründe aus den Fingern saugen, aber wenn Du wirklich keine Lust hast, dann mach es einfach so wie ich: ich habe in einem kurzen, freundlich gehaltenen Brief geschrieben, dass "ich kein Anhänger der freiheitlich demokratischen Grundordnung in seiner jetzigen Form bin (das ist nicht mal gelogen). Deshalb sehe ich mich ausserstande, das Amt als Wahlhelfer pflichtgemäß auszuführen. Daher bitte ich von einer Verpflichtung abzusehen. Sollte man mich dennoch unter Androhung eines Ordnungsgeldes zur Mitarbeit zwingen, werde ich dem Zwang nachkommen. Das hätte aber wahrscheinlich keine positive Auswirkung auf einen geordneten Wahlablauf. Mit freundlichem Gruß..."
Ich habe danach erstmal nichts von der Stadtverwaltung gehört. Nach einer telefonischen Nachfrage erklärte mir dann der zuständige Mitarbeiter, unter diesen Umständen werden sie sich einen anderen Wahlhelfer suchen. Das gab es dann auch noch schriftlich, und so war ich aus der Sache ganz offiziell raus.
Das wäre nicht schäbig, so eine Aussage ist schäbig.
DH GerdaG
Ich bin in keiner Partei Mitglied ind wache so etwas seit Jahren!!!
Es wird nicht so gerne gesehen, wenn jemand Mitglied einer Partei ist. Könnte ja einer dann die Wahl manipulieren wollen!!