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Was kann wirklich passieren, wenn ich das Wahlhelferamt ablehne?

gefragt von harkeharke am 15.03.2009 um 15:03 Uhr

Ich zur Wahlhelferin verdonnert worden. Sowohl zur Europawahl als auch zur Bundestagswahl. Mal davon abgesehen dass ich noch nicht sicher bin ob ich überhaupt wählen möchte, habe ich nicht die geringste Lust mir für die paar Kröten Aufwandsentschädigung den ganzen Sonntag zu versauen. Warum kann man dafür nicht Arbeitslose oder Rentner bestimmen, die im Gegensatz zu mir den Rest der Woche ausschlafen können. Die Rechtslage habe ich schon verstanden. Ich muss gewichtige Gründe vorbringen und hab ansonsten mit einem Ordnungsgeld zu rechnen.Aber wie sieht es in der Praxis aus? Wie genau zum Beispiel werden gewichtige Gründe überprüft, wenn ich zum Beispiel sage dass ich mich um meine schwerbinderte Mutter kümmere, kommt dann jemand vorbei der das überprüft? Wird im Falle das ich keine sinnvolle Begründung finde oder mich gar nicht äussere wirklich gleich ein Ordungsgeld verhängt oder wird in der Praxis eher darauf verzichtet weil der Verwaltungsaufwand zu hoch wäre. Was passiert wenn ich kurzfristig einen beruflichen Termin habe (Das ist in meinem Fall durchaus möglich)? Ich soll mich ja schon jetzt dazu äussern. Würde mich über ein paar hilfreiche Antworten freuen.

Schöne Grüße Harke


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flamingstar
beantwortet von flamingstar am 15. März 2009 15:05
6x
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Du bist Mitglied einer Partei, sonst würdest du nicht zum Wahlhelfer genannt werden. Wenn es dir nicht recht ist, dann sag es oder trete aus. Und schiebe es nicht auf die "Arbeitslosen oder Rentner" ab, das wäre schäbig und nicht im Sinne deiner Partei.

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 15. März 2009 15:06

Das wäre nicht schäbig, so eine Aussage ist schäbig.

Kommentar von Df4635c9c7e3bbcceda4b471af2ad9cbsmallEngelchen46 am 15. März 2009 15:08

DH GerdaG

Kommentar von Simple_avatar2smalltanztrainer1 am 15. März 2009 15:21

Ich bin in keiner Partei Mitglied ind wache so etwas seit Jahren!!!

Kommentar von Simple_avatar2smalltanztrainer1 am 15. März 2009 16:01

Es wird nicht so gerne gesehen, wenn jemand Mitglied einer Partei ist. Könnte ja einer dann die Wahl manipulieren wollen!!


wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 15. März 2009 15:05
2x
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Es st eine Ehre dafür ausgewählt zu werden.

Ausserdem mit der Gesundheit von Menschen macht man keine Scherze. ich würde nie so eine Behauptung aufstellen, wie die, die Du dort nennst.

Kommentar von 508c62536211a86ad0076f79c0817aeasmalloldhenry1947 am 15. März 2009 15:11

Auf diese Ehre kann ich verzichten. Das Aufgabe der Parteigänger.

Kommentar von Simple_avatar1smallharke am 15. März 2009 15:52

Ich weiss nicht was das für eine Ehre sein soll, den ganzen Tag lang irgendwelche Listen abzuhaken und Zettel zu zählen. Ich mache im übrigen keine Scherze mit der Gesundheit von Menschen. Meine Aussage ist keine Behauptung sondern lediglich ein wenig übertrieben. Ich wünsche Dir viel Spass an den Wahlsonntagen. Denn wenn dieser Job ein Ehre für Dich ist, hast Du Dich doch sicherlich freiwillig dafür gemeldet, oder?

Kommentar von 1928372d696aac89e5ef95eea076f957smallwfwbinder am 15. März 2009 17:31

nein, bei 3,5 Mio. Einwohnern in Berlin komme ich nciht dran udn ich weiss auch nciht ob man sich der melden kann.

Ausserdem werde ich mich im Vorfeld engagieren (wahlkampf).


anonym
beantwortet von newcomer am 15. März 2009 15:04
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Rekrutierungszwang gibt es nur beim Bund, sprich Wehrpflicht. Das was du machst ist freiwillig

Kommentar von 629308504fc6d3543121af7476c00498smallPumukl am 15. März 2009 15:08

Nope


Kittymogul
beantwortet von Kittymogul am 15. März 2009 15:04
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was dafür wird man beordert? Dachte die Leute machen das Freiwillig.


Tanjaschatz
beantwortet von Tanjaschatz am 15. März 2009 15:11
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Arbeitslose oder Rentner!Das ist doch wohl eine Frechheit,oder meinst Du nicht auch selber!?! Rentner haben ihr ganzes Leben hart gearbeitet und dann willst Du Dir das Recht rausnehmen zu bestimmen,daß diese Leute das tun müssen.Und wo wir gleich dabei sind,Arbeitslose sind ja nicht alle stinkefaul und schlafen bis in die Puppen.Manche würden sonstwas dafür geben,einen Job zu haben.


Kommentar von Simple_avatar1smallharke am 15. März 2009 15:46

Ich habe nicht behauptet dass alle Arbeitslosen "stinkfaul" sind und"bis in die Puppen schlafen". Ab die meisten haben eben keine 40 Stunden Woche, und somit sicherlich mehr Tagesfreizeit als Arbeitnehmer. Ich war selber 1,5 Jahre arbeitslos und damals hätte ich diesen Aufgabe sicherlich als willkommene Abwechslung und die Aufwandsentschädigung als ordentlichen Hinzuverdienst gesehen. Im Moment habe ich aber einen Job der mich fordert und brauche das Wochenende als Erholung. Die Rentner, klar die haben schon genug gearbeitet,aber die kommen genau genommen auch gar nicht in Frage, weil ab 65 ja niemand mehr "rekrutiert" werden kann.

Kommentar von F5ce5a490bff394deefec9f41f3820basmallhummla am 15. März 2009 15:47

bin ganz deiner meinung!


oldhenry1947
beantwortet von oldhenry1947 am 15. März 2009 15:17
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Wenn das so ist dann kann ich Dir nur sagen, KRANKMELDEN.


oldhenry1947
beantwortet von oldhenry1947 am 15. März 2009 15:06
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Einfach ablehnen und ehrlich sagen, dass Du keine Lust hast. Das einzige Amt, dass Du nicht ablehnen kannst, ist Schöffe.

Kommentar von 569588b4199b6de88d960af8b45bdfb2smallDiscoopa am 15. März 2009 15:11

Falsch !!!

Wahlhelfer werden durch das Wahlamt der jeweiligen Gemeinde bestellt. Das Ehrenamt ist eine staatsbürgerliche Pflicht, die nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden kann. Ablehnungsgründe sind in den Wahlordnungen zur jeweiligen Wahl genannt, es sind z.B. die Sorge für minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige, eigene Krankheit, zwingende berufliche Verhinderung oder die Vollendung des 65. Lebensjahres (siehe z.B. zur Bundestagswahl § 9 Bundeswahlordnung).

Auszug aus WIKI

Kommentar von 508c62536211a86ad0076f79c0817aeasmalloldhenry1947 am 15. März 2009 15:16

o.k. soviel zur Demokratie.

Kommentar von profitnews am 15. März 2009 15:22

Gemeinden zwingen gerne Ihre Mitarbeiter dazu und es tatsächlich Bürgerpflicht.

Es gibt aber noch den Krankenschein ein Paar Tage vorher und man ist die Sache wahrscheinlich für immer los.


Engelchen46
beantwortet von Engelchen46 am 15. März 2009 15:07
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Oha, dachte das sind so richtige Ehrenamtliche Helfer bei der Wahl. Mit dem Denken finde ich es ganz schön frech, dass die einen mit Strafe zur Arbeit hinzuziehen können.

Jetzt denk ich mal, ist es noch zu früh schon bescheid zu geben, dass du arbeiten mußt. Würde ich so 2 Wochen vorher machen..eventuell den Chef belatschern dass er das bestätigt..falls die noch auf dusselige Ideen kommen und nachfragen beim Chef.


anonym
beantwortet von Nadjine am 15. März 2009 15:16
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Rentner, ist schon recht. Aber wenn Arbeitslose ja doch so drum kämpfen, dann freüen die sich ja um die Stelle.


tanztrainer1
beantwortet von tanztrainer1 am 15. März 2009 15:20
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Meist muß man man nur einen halben Tag antreten, plus das Auszählen nach 18:00 Uhr. Ich mach das seit einigen Jahren. So wenig sind 40€ oder 70€, je nach Wahl auch nicht. Das Schwierigste und Zeitaufwändigste zum Auszählen sind die Kommunalwahlen. Da muß man meist noch am nächsten Tag antreten. Die Europawahl ist da dagegen ganz easy. Da ist die Wahlbeteiligung meist sehr gering. Bei der letzten Europawahl waren wir nach 10 Minuten fertig mit auszählen und haben dann die Parteien mit dem meisten Stimmen zur Sicherheit noch zweimal durchgezählt. Es kann Dir eigentlich nicht viel passieren, vielleicht mußt Du jemand benennen, der statt Dir auszählt. Bei der Begründung musst Du halt aufpassen. Aber ich verstehe Dich da gar nicht, es ist sozusagen eine Ehre, das zu machen. Habe mich mal frewillig gemeldet und da ich mich dabei auch nicht zu blöde gestellt habe, wurde ich gefragt, ob ich das wieder machen würde. Dabei habe ich ganz liebe, nette Menschen kennengelernt, wir halten auch schon seit Jahren Kontakt. Werde aber meist in andere Wahlbezirke eingeteilt.


hummla
beantwortet von hummla am 15. März 2009 15:46
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ich finde auch, dass sollten die arbeitslosen machen. rentner nicht.


tanztrainer1
beantwortet von tanztrainer1 am 15. März 2009 15:57
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Es werden zum Beispiel auch Beamte dazu eingeteilt, die irgendwelche Fehlstunden haben. Bei der Landtagswahl in Bayern war bei uns im Wahlbezirk auch so einer eingeteilt.


EgonSteinbach
beantwortet von EgonSteinbach am 28. August 2009 20:12
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Mann kann sich zwar irgendwelche fadenscheinigen Gründe aus den Fingern saugen, aber wenn Du wirklich keine Lust hast, dann mach es einfach so wie ich: ich habe in einem kurzen, freundlich gehaltenen Brief geschrieben, dass "ich kein Anhänger der freiheitlich demokratischen Grundordnung in seiner jetzigen Form bin (das ist nicht mal gelogen). Deshalb sehe ich mich ausserstande, das Amt als Wahlhelfer pflichtgemäß auszuführen. Daher bitte ich von einer Verpflichtung abzusehen. Sollte man mich dennoch unter Androhung eines Ordnungsgeldes zur Mitarbeit zwingen, werde ich dem Zwang nachkommen. Das hätte aber wahrscheinlich keine positive Auswirkung auf einen geordneten Wahlablauf. Mit freundlichem Gruß..."

Ich habe danach erstmal nichts von der Stadtverwaltung gehört. Nach einer telefonischen Nachfrage erklärte mir dann der zuständige Mitarbeiter, unter diesen Umständen werden sie sich einen anderen Wahlhelfer suchen. Das gab es dann auch noch schriftlich, und so war ich aus der Sache ganz offiziell raus.


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