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Was kann rechtlich passieren, wenn man betrunken Rad fährt?

gefragt von hangloose70th am 21.08.2007 um 14:23 Uhr

Was droht einem betrunkenen Radfahrer, kann man da wirklich den Führerschein verlieren und wenn ja, wie?


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Reply


Kai aus  Berlin
beantwortet von Kai aus Berlin am 21. August 2007 14:27
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Klar kann der Führerschein entzogen werden, wenn Du betrunken mit Deinem Fahrrad am Straßenverkehr teilnimmst. Die Promillegrenzen sind nicht anders als für Autofahrer.
Was meinst Du mit "Wie"? Entweder wird er gleich kassiert oder Du erhälst eine Aufforderung ihn abzugeben.

Kommentar von Simple_avatar1smallthebrain am 21. August 2007 15:51

doch kai die promillegrenzen sind anders.


doccs
beantwortet von doccs am 21. August 2007 14:27
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Ja, ich habe davon gehört, das man ab 1,6 Promille auf dem Fahrrad seinen Führerschein verlieren kann. Nichtführerscheibesitzer können bis zu 400 € Bußgeld bekommen. Die Prozedur dürfte die gleiche sein wie beim Autofahrer pusten, Blutentnahme usw.

Kommentar von Marie87 am 21. August 2007 14:38

und soweit ich weiß, darst du erst später mit dem führerschein anfangen- wenn du also sonst 3 monate den lappen weg hättest, darfst du so halt die nächsten 3 monate nicht anfangen.


Katinka T.
beantwortet von Katinka T. am 21. August 2007 14:24
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ja, der führerschein ist dann weg´und ounkte bekommst du auch


anonym
beantwortet von emilia111 am 21. August 2007 14:29
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Schon ab 0,3 Promille können sich auch betrunkene Radfahrer strafbar machen, vor allem wenn sie "Ausfallerscheinungen" zeigen, etwa Schlangenlinien fahren oder gefährliche Situationen verursachen, §§ 316, 315 c Strafgesetzbuch (StGB) Zwar kann ein Führerscheinentzug niemals direkte Folge einer betrunkenen Fahrradfahrt sein. Die Verkehrsbehörde kann aber ab ca. 1,6 Promille die „Medizinisch-Psychologische Untersuchung“ (auch „Idiotentest“ genannt) anordnen, wenn sie an der jeweiligen Eignung zum Autofahren zweifelt. Und wenn man dann durchfällt, ist der Lappen weg, § 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG)


anonym
beantwortet von Regenmacher am 21. August 2007 14:25
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In dem dir die Polizei den Lappen abnimmt, genau so, als ob du als Autofahrer oder Fußgänger am Straßenverkehr teilnimmst.





anonym
beantwortet von Auskunft am 21. August 2007 14:28
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Und:

Ist jemand mit 1,63 Promille im Blut mit seinem Fahrrad unterwegs, verliert er bei einem Unfall seinen privaten Versicherungsschutz:

Dabei spielt keine Rolle, ob er das Fahrrad zum Zeitpunkt des Unglücks fuhr oder nur schob. Sind andere Ursachen nicht zu erkennen, ist ein solcher Sturz nur durch die Alkoholeinwirkung zu erklären, hat jetzt das Oberlandesgericht Köln entschieden (Az. 5 W 117/06).

(http://www.kfz-auskunft.de/news/2062.html)


gri1su
beantwortet von gri1su am 21. August 2007 15:05
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Die Verkehrsregeln und Verordnungen gelten nicht nur für Autofahrer, sondern auch für alle anderen Verkehrsteilnehmer. Dazu gehören nun mal auch Fahrradfahrer und Fussgänger. Verstösst ein Verkehrsteilnehmer gegen bestehende Vorschriften, so hat er mit entsprechender Strafe zu rechnen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Autofahrer, Radler oder Fussgänger. Das Strafmaß ist für jeden Verkehrsteilnehmer anwendbar (und nicht nur für Autofahrer).


GustavGans01
beantwortet von GustavGans01 am 21. August 2007 14:37
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Theoretisch kann dir genau das gleiche passieren wie wenn du betrunken Auto fährst. Allerdings drückt die Polizei bei Fahrradfahrern häufig ein Auge zu, weil sie froh sind dass man wenigstens Fahrrad fährt und nicht betrunken ins Auto gestiegen ist.

Kommentar von Fd580abb770a26f70fd9a966622313a6smallgri1su am 21. August 2007 21:57

Dann lebst Du in der verkehrten Gegend, oder ich. Ich habe schon oft genug mitbekommen, wie die Polizei rigoros betrunkene Radfahrer vom Rad geholt, es sichergestellt haben und die "Formalitäten" erledigt wurden (einschl. pusten). Das Rad durfte dann am nächsten Tag vom Revier wieder abgeholt werden....-..


anonym
beantwortet von Rolfe am 21. August 2007 14:39
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Kann emilia111 nur zustimmen.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 21. August 2007 14:56
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Hallo Doccs,...wie würdest Du es finden, wenn Dir ein sturzbesoffener Fahrradfahrer beim Nachhauseweg in die Knochen fährt und Du danach mehrere wochen nicht arbeitsfähig bist. Ist der Fahrradfahrer kein Straßenverkehrsteilnehmer?


thebrain
beantwortet von thebrain am 21. August 2007 15:53
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ein fahrrad ist ein fahrzeug wie jedes andere auch.


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 21. August 2007 17:56
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Punkte und der Führerschein geht "zur Kur", denn auch ein Radfahrer ist ein Verkehrsteilnehmer - schlimmstenfalls droht sogar der Entzug und die MPU.


doccs
beantwortet von doccs am 21. August 2007 14:37
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Aber mal ehrlich, demnächst kommt es noch so, dass dir besoffener Fussgänger der Lappen abgenommen werden, wenn du mehr als 2,o auf dem Kessel hast und ab 2,5 muste zur MPU.

Der Gesetzgeber wird doch immer perverser, wenn es darum geht die Bürger zu drangsalieren und ihnen das Geld aus der Tasche zu ziehen. Ich sehe darin keinen Sinn und es ärgert mich, so abgezockt zu werden.

Kommentar von D283a4923cc6e520e7d9f5b9de51a275smallA. Pril am 21. August 2007 14:41

Auch als Fußgänger könntest Du da schon Probleme bekommen, mir gefällt es auch nicht wenn Volltrunkene vor meinem Auto über die Straße eiern.

Kommentar von Auskunft am 21. August 2007 15:00

Die Wirklichkeit hat Dich schon eingeholt:

Betrunkene Fußgänger können ihre Fahrerlaubnis verlieren:

Zweifel an der Fahreignung können sich auch dadurch ergeben, daß ein Führerscheininhaber zunächst nur außerhalb des Straßenverkehrs alkoholauffällig wird. Angesichts der typischen Abbauzeiten von Alkohol kann auch eine Trunkenheit außerhalb des Straßenverkehrs darauf schließen lassen, daß der Führerscheininhaber nicht strikt zwischen Alkoholkonsum und Verkehrsteilnahme trennen kann.

(Betrunkene Fußgänger können ihre Fahrerlaubnis verlieren:

Zweifel an der Fahreignung können sich auch dadurch ergeben, daß ein Führerscheininhaber zunächst nur außerhalb des Straßenverkehrs alkoholauffällig wird. Angesichts der typischen Abbauzeiten von Alkohol kann auch eine Trunkenheit außerhalb des Straßenverkehrs darauf schließen lassen, daß der Führerscheininhaber nicht strikt zwischen Alkoholkonsum und Verkehrsteilnahme trennen kann.

)

Kommentar von C5786ead99981e55a07ce42ededfb3b4smalldoccs am 22. August 2007 08:42

Na prima, woher hast du diese Info?

Kommentar von Auskunft am 23. August 2007 14:43

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