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Was kann passieren, wenn ein Normenkontrollverfahren für ein Baugebiet eingeleitet wird ?

gefragt von manicatomanicato am 25.04.2008 um 11:51 Uhr

Ich bin an einem Grundstück interessiert, doch das Baugebiet auf dem es sich befindet, hat noch nicht die Frist überschritten um ein Normenkontrollverfahren einzuleiten. Was könnte schlimmstenfalls passieren, wenn ein solches Verfahren eingeleitet wird? Kann es sein, dass das Grundstück nicht mehr bebaubar wird?


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geige
beantwortet von geige am 25. April 2008 12:10
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Ganz viele Infos findest du unter www.wikipedia.org/wiki/Bebauungsplan insbesondere unter dem Punkt Gerichtliche Überprüfung, Normenkontrolle

Da ist alles sehr gut und umfassen erläutert.

Kommentar von Simple_avatar10smallgeige am 25. April 2008 12:22

sorry, hier die richtige Adresse: http://de.wikipedia.org/wiki/Bebauungsplan

Kommentar von Simple_avatar3smallmanicato am 25. April 2008 14:48

Da ist mir viel zu viel juristisches Geschwafel. Wäre es möglich eine klare Antwort auf meine Frage "Kann es sein, dass das Grundstück nicht mehr bebaubar wird?" bekommen, danke.

Kommentar von Simple_avatar10smallgeige am 25. April 2008 15:22

Ganz ohne geht's leider nicht. Wenn es bereits einen Bebauungsplan gibt (wird von der Gemeinde aufgestellt), würde es mich schon wundern, wenn dann dieses Gebiet gar nicht mehr bebaut werden dürfte; oder steht zu erwarten an, daß dort jemand ganz seltene, schutzbedürftige Pflanzen und Tiere findet, die dort leben? (Selbst dann kann man nicht mit ja oder nein antworten, hier entscheidet immer der Richter - aber Verzögerungen des Baustarts in jedem Fall)

Um auf Nummer sicher zu gehen würde ich bei der zuständigen Gemeinde/Bauordnungsamt nach dem Stand der Dinge und einer Einschätzung fragen.

Gegen Bebauungspläne kann der Bürger vor dem Verwaltungsgericht im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens vorgehen. Der Antrag auf Normenkontrolle muss innerhalb einer Frist von zwei Jahren nach Bekanntgabe des Plans gestellt werden. Doch nicht alle Fehler im Rahmen der Planaufstellung führen zur Rechtswidrigkeit oder gar Nichtigkeit des Plans. Einige Fehler sind unbeachtlich (§§ 214 - 216 BauGB).

Sorry, mehr kann ich leider nichts dazu sagen.

Kommentar von Simple_avatar3smallmanicato am 25. April 2008 15:31

Das Baugebiet ist in einem Gebiet, in dem im zweiten Weltkrieg viel gekämpft wurde. Ein alter Bunker ist auch in der Nähe. Wäre ein Bombenfund ein Grund um ein solcher Verfahren einzuleiten`?

Kommentar von Simple_avatar10smallgeige am 25. April 2008 15:48

Wenn die Bombe gefunden, sprich ausgebuddelt wird, nehme ich an, sind die Bauarbeiten bereits schon in vollem Gange (und es wird entschärft - Sonst dürfte man ja nirgends mehr bauen, wird doch immer noch so viel gefunden.

Schlimmer wär wahrscheinlich, man würde auf archäologisch wertvolle Bauten stoßen.


Luise
beantwortet von Luise am 25. April 2008 18:27
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Wenn das Bebauungsplanverfahren eingeleitet wird, dann besteht die Absicht der Gemeinde das Gebiet zum Baugebiet zu machen. Sonst würden sie ja nicht handeln. Schlimmstenfalls könnten Hindernisse auftreten, dass das Verfahren nicht abgeschlossen werden kann, ja, das könnte passieren. Aber erst mal zuversichtlich sein und im Zweifelsfall mal beim Bauamt der Gemeinde den Zwischenstand und die Prognose erfragen.


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