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Was kann mir rechtlich passieren, wenn ich meinen Nachbarn einen 'doofen Gartenzwerg' nenne?

gefragt von teilzeithexe am 11.05.2007 um 12:15 Uhr

Ist mir kürzlich nämlich rausgerutscht, allerdings ganz leise im Rahmen eines Selbstgesprächs. Wenn ich jetzt lauter wäre und er es eindeutig mitbekommen würde- könnte mir da was passieren?


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Reply


waterlilies
beantwortet von waterlilies am 11. Mai 2007 12:28
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Solange dein Nachbar nicht wirklich ein "doofer Gartenzwerg" ist, wäre es rechtlich gesehen eine Beleidigung. Falls der Nachbar Zeugen hätte, die dies auch gehört hätten, würdest du deswegen auch verurteilt werden können. Alles rein hypothetisch.

Jedem dem das passiert - oft meint man es ja auch gar nicht so - wäre zu raten sich sofort beim Nachbarn zu entschuldigen - vor Zeugen.

Es sei denn man streitet sich gerne.

Kommentar von 86c61d2597857a96ae3a6048b5e7c5a7small♥ Sender am 18. November 2007 03:50

Die Entschuldigung sollte vielleicht nicht lauten: 'Bitte entschuldigen Sie, dass Sie ein doofer Gartenzwerg sind'.


Heeeschen
beantwortet von Heeeschen am 11. Mai 2007 12:18
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Solang es keinen Zeugen gibt - nix ausser super schlechter Stimmung.


UlfDunkel
beantwortet von UlfDunkel am 11. Mai 2007 12:26
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Wenn Du meine Nachbarin wärst und das zu mir gesagt hättest, hätte ich Dir darauf mit meiner Standardantwort für solche Fälle geantwortet:

Pass bloß auf, dass Du nicht gleich <Zutreffendes einfügen> wirst.


Es gibt den rechtlichen Tatbestand der "Beleidigung". Ich habe mal einen Vertreter der Gattung Analöffnung mit dem markigeren kurzen A-Wort bezeichnet und er wies mich dann korrekterweise darauf hin, dass er mich dafür rechtlich belangen könnte, wenn er Zeugen und Zeit hätte.

Kommentar von 90f92606364457cf9115c8543f6206besmallSolf am 11. Mai 2007 12:34

aber, aber UlfDunkel so kenne ich dich ja gar nicht ! sowas von sympathisch.


gilliana
beantwortet von gilliana am 11. Mai 2007 12:35
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Hallo Teilzeithexe, die Staatsanwaltschaft nimmt so Nachbarstreitigkeiten nicht an (kein öffentliches Interesse), deshalb muss eine Privatklage erhoben werden. Ist dann schon aufwändig und müsste dem 'Gartenzwerg' sehr wichtig sein. Es gibt dann auch noch Schiedsleute- wie das genau funktioniert, weiß ich aber nicht. Übrigens: wenn du schon Selbstgespräche führst, wieso nimmst du dir nicht einen Hund? Wäre zugleich ein Alibi- ein Hund namens Gartenzwerg ;-)

Kommentar von Simple_avatar5smalldoro52 am 11. Mai 2007 12:53

Toller Tipp :-))


A.  Pril
beantwortet von A. Pril am 11. Mai 2007 14:23
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Wie niedlich, ich trinke mit meinen Nachbarn Kaffee. Und "doofer Gartenzwerg" ist doch nicht wirklich ein ernst zu nehmender Ausdruck, über sowas lacht man. Aber das ist wieder dieses Problem, die Deutschen im Umgang mit Nachbarn.







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