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was kann mir passieren wenn die polizei einen führerschein bei mir findet der engezogen sein sollte

gefragt von beerwoolf am 04.07.2009 um 13:48 Uhr

hallo,zunächst mal die vorgeschichte, ich habe im jahr 2000 bei einer trunkenheitsfahrt meine fahrerlaubnis entzogen bekommen. zu dem zeitpunkt hatte ich meinen führerschein verloren gehabt. ich habe eine eidesstatliche versicherung bei der statsanwaltschaft unterschrieben das ich ihn verloren hatte. nun hat ihn meine frau vor einer woche beim aufräumen des kellers in einem alten schrank gefunden. in der zwischenzeit hab ich meine mpu gemacht und bestanden. und am kommenden freitag wollte ich meinen neuen fürerschein abholen. und dabei den alten abgeben. nun hat aber die polizei durch zufall den alten führerschein bei mir entdeckt. und hat mir eine anzeige geschrieben wegén des verdachts fahren ohne fahrerlaubnis. ich bin aber währent der zeit ohne fahrerlaubnis nich ein meter auto gefahren. beweisen kann ich es nicht wie denn auch. ich hab jedenfals nie ein auto angemeldet in der zeit. nun meine frage: was schätzt ihr könnte mir denn eventuel passieren. danke schon mal im vorraus.

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führerschein x 2.647

Birgit1954
beantwortet von Birgit1954 am 4. Juli 2009 13:57
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Nicht du musst deine Unschuld beweisen, sondern die Staatsanwaltschaft muss dir deine Schuld nachweisen. Das kann sie nicht, also wird dir gar nichts passieren. Eventuell gibt es einen Verweis, dass du nicht rechtzeitig gemeldet hast, das dein alter Führerschein wieder aufgetaucht ist (wegen der eidesstattlichen Versicherung).


anonym
beantwortet von butty09 am 4. Juli 2009 13:52
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da passiert gar nichts..haben die grünen dich fahren sehn?nein..hat dich wer angezeigt ?nein....auf verdacht wird keiner bestraft..nur mit beweisen


luzy0160
beantwortet von luzy0160 am 4. Juli 2009 13:51
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Nachdem sie dich nie beim fahren erwischt habe denke ich passiert gar nichts. die beweislast liegt beim staat.


anonym
beantwortet von Saarland60 am 4. Juli 2009 13:51
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Fahren ohne Fahrerlaubnis ist Dir erst einmal nicht nachzuweisen. Es bleibt aber die falsche eidesstattliche Versicherung, da Du den alten Führerschein sofort nach dem Wiederfinden hättest nachträglich abgeben müssen. Das hast Du versäumt (wo wurde der Schein übrigens entdeckt? Hast Du den etwa bei Dir getragen? Das wäre die 2. große Dummheit, da Dir kaum ein Richter glauben wird, dass Du den alten Schein mit herum schleppst, obwohl Du gar nicht fahren willst).


onomant
beantwortet von onomant am 4. Juli 2009 13:50
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Deine Frau als Zeugin angeben. Und da sie dir keine Fahrt nachweisen können, wird dir nix passieren.


anonym
beantwortet von docbde am 4. Juli 2009 13:51
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In Arabien würden sie dir den Gasfuß amputieren...

Naja, was soll schon passieren: Sie müssen dir beweisen, dass Du gefahren bist.

Ansonsten bleibt wohl nur noch der Verdacht auf Abgabe eine falschen eidesstattlichen Versicherung.

Und wegen dem Strafrahmen solltest Du mit nem Anwalt reden...


kochstuebchen
beantwortet von kochstuebchen am 4. Juli 2009 13:51
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Du wirst große Probleme kriegen, evtl. Selbstanzeige

Kommentar von beerwoolf am 4. Juli 2009 13:57

wass meinst du damit grosse probleme


brasov67
beantwortet von brasov67 am 4. Juli 2009 13:50
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da die grünen immer recht haben, würde ich mich vorsichtshalber an einen anwalt wenden


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