hallo,zunächst mal die vorgeschichte, ich habe im jahr 2000 bei einer trunkenheitsfahrt meine fahrerlaubnis entzogen bekommen. zu dem zeitpunkt hatte ich meinen führerschein verloren gehabt. ich habe eine eidesstatliche versicherung bei der statsanwaltschaft unterschrieben das ich ihn verloren hatte. nun hat ihn meine frau vor einer woche beim aufräumen des kellers in einem alten schrank gefunden. in der zwischenzeit hab ich meine mpu gemacht und bestanden. und am kommenden freitag wollte ich meinen neuen fürerschein abholen. und dabei den alten abgeben. nun hat aber die polizei durch zufall den alten führerschein bei mir entdeckt. und hat mir eine anzeige geschrieben wegén des verdachts fahren ohne fahrerlaubnis. ich bin aber währent der zeit ohne fahrerlaubnis nich ein meter auto gefahren. beweisen kann ich es nicht wie denn auch. ich hab jedenfals nie ein auto angemeldet in der zeit. nun meine frage: was schätzt ihr könnte mir denn eventuel passieren. danke schon mal im vorraus.

Nicht du musst deine Unschuld beweisen, sondern die Staatsanwaltschaft muss dir deine Schuld nachweisen. Das kann sie nicht, also wird dir gar nichts passieren. Eventuell gibt es einen Verweis, dass du nicht rechtzeitig gemeldet hast, das dein alter Führerschein wieder aufgetaucht ist (wegen der eidesstattlichen Versicherung).
da passiert gar nichts..haben die grünen dich fahren sehn?nein..hat dich wer angezeigt ?nein....auf verdacht wird keiner bestraft..nur mit beweisen

Nachdem sie dich nie beim fahren erwischt habe denke ich passiert gar nichts. die beweislast liegt beim staat.
Fahren ohne Fahrerlaubnis ist Dir erst einmal nicht nachzuweisen. Es bleibt aber die falsche eidesstattliche Versicherung, da Du den alten Führerschein sofort nach dem Wiederfinden hättest nachträglich abgeben müssen. Das hast Du versäumt (wo wurde der Schein übrigens entdeckt? Hast Du den etwa bei Dir getragen? Das wäre die 2. große Dummheit, da Dir kaum ein Richter glauben wird, dass Du den alten Schein mit herum schleppst, obwohl Du gar nicht fahren willst).

Deine Frau als Zeugin angeben. Und da sie dir keine Fahrt nachweisen können, wird dir nix passieren.
In Arabien würden sie dir den Gasfuß amputieren...
Naja, was soll schon passieren: Sie müssen dir beweisen, dass Du gefahren bist.
Ansonsten bleibt wohl nur noch der Verdacht auf Abgabe eine falschen eidesstattlichen Versicherung.
Und wegen dem Strafrahmen solltest Du mit nem Anwalt reden...

Du wirst große Probleme kriegen, evtl. Selbstanzeige
wass meinst du damit grosse probleme

da die grünen immer recht haben, würde ich mich vorsichtshalber an einen anwalt wenden