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Was kann mir passieren bei Diebstahl von lebens mitteln!!!! Mit was muss ich rechenen.

gefragt von alexander007 am 02.04.2008 um 12:01 Uhr

Habe mir in der firma 2 belegte brötchen gemacht,die aber für normale kunden nicht zum verkauf bestimmt waren.Wollte die ware später bezahlen(hatte halt nen mords hunger).dann kamm meine bezirks leiterinn und die hatt es dann in der zentarale gemeldet.angeblich is das eine unbezahlbare ware.Was kann mir jetzt im höchsen fall passieren. mfg alexander 007


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Reply


Mau Mau
beantwortet von Mau Mau am 2. April 2008 12:04
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Dir kann deshalb gekündigt werden. Sie der berühmte "Bienenstich"-Fall: Eine Bäckerei-Verkäuferin hat nach Feierabend Bienenstich mit nach Hause genommen, der eigentlich weggeschmissen werden sollte. Sie wurde vom Inhaber der Bäckerei wegen Diebstahl angezeigt und gekündigt. Die Verkäuferin wollte noch den Bienenstich bezahlen. Aber der Inhaber hat gesagt, er wollte, dass die Ware - sein Eigentum - in den Müll kommt. Und alle Gericht bis hin zu den obersten Gerichten haben ihm recht gegeben. Die Kündigung war gerechtfertig. Du hättest vorher fragen müssen, ob Du die Brötchen essen darfst. Wegen einer Strafanzeige musst Du Dir keine Sorgen machen. Sowas wird wegen Geringfügigkeit eingestellt.

Kommentar von Simple_avatar8smallMau Mau am 2. April 2008 12:08

Nachtrag: Wenn Deine Bezirksleiterin so eine Kleinigkeit nach oben gemeldet hat, dann kannst Du davon ausgehen, dass sie etwas gegen Dich hat und einen Grund für eine Kündigung gesucht hat. Sie hätte auch ein Auge zudrücken können, dann hätte niemand davon erfahren. Bezahlen kannst Du die Ware in der Tat nicht mehr, da sie eben gar nicht für Dich zum Kaufen bestimmt war. Versuch noch einmal mit der Bezirksleiterin zu reden! Wenn das nicht hilft, geh zum Anwalt.

Kommentar von E61863272918e1e458b9f0a6dd959f8dsmalltradaix am 2. April 2008 12:14

Sollte es nicht zum Extremfall einer fristlosen Kündigung kommen, so besteht die Möglichkeit von einer Abmahnung bis mündlichen Tadel. DH


Mietnormade
beantwortet von Mietnormade am 2. April 2008 12:10
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Anzeige wegen Diebstahl §242 StGB dabei wird nicht unterschieden ob Lebensmittel oder Plasmafernseher.

Viel schlimmer wird Dich treffen:

Auch bei Unterschlagung oder Diebstahl geringfügiger Werte reagieren Arbeitgeber normalerweise mit der fristlosen Kündigung. Viele Arbeitnehmer empfinden dies als ungerechtfertigt, da der Schaden des Arbeitgebers gering zu sein scheint. Arbeitgeber wenden dagegen ein, daß das Vertrauensverhältnis zerstört sei.


vollyhn
beantwortet von vollyhn am 2. April 2008 13:00
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Der arbeitsrechtliche Teil der Angelegenheit ist durch die Kündigung ja schon erledigt.

Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren läuft noch. Die Einstellung ist gar nicht so klar, wie hier teilweise in Aussicht gestellt.. Wenn der Arbeitgeber Strafantrag gestellt hat, sind schon 30 - 40 Tagessätze an Geldstrafe mit einem Strafbefehl drin. Bei Diebstahl geringwertiger Sachen ist aber ein Strafantrag des Geschädigten erforderlich, wenn nicht die Staatsanwaltschaft das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung ausnahmsweise bejaht. Wenn der frühere Arbeitgeber doch noch dazu bewegt werden könnte, den Strafantrag zurück zu nehmen, würde mit größter Wahrscheinlichkeit auch das Strafverfahren eingestellt.

Kommentar von Simple_avatar4smallMietnormade am 2. April 2008 16:19

100% DH! Einstellung nach $153 Stpo ist nicht klar!


manu1979
beantwortet von manu1979 am 2. April 2008 12:05
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Naja wenn man es ganz genau nimmt, ist es Diebstahl und das kann im schlimmsten Fall zur Kündigung führen. Erkläre denen wie es war, mehr bleibt dir nicht übrig.

Kommentar von alexander007 am 2. April 2008 12:13

Naja das proplem ist ich bin ja schon fristlos enlassen worden,die Betriebsrätin hatt damals gesgat es wird keine anzeige geben.habe aber vor kurzem von der polizei einen Brief bekommen,wegen Diebstahl von lebensmitteln.Habe aber von der firma alle zahlugen bekommen. obwohl es eine frissllose war.Kenn mich jetzt einfach nicht mehr aus????

Kommentar von 48b60efa6ce9deb327f0fd25002f70acsmallmanu1979 am 2. April 2008 12:14

Dann wende dich nochmal an euren Betriebsrat, der wird dir da am Ehesten weiterhelfen können. Oder geh zu einem Anwalt

Kommentar von Simple_avatar8smallMau Mau am 2. April 2008 12:20

Die Polizei MUSS jeder Strafanzeige nachgehen, die kann nichts einstellen. Die Amtsanwaltschaft wird das einstellen - und da ist es natürlich schon ein Unterschied, ob man zwei Brötchen auf der Arbeit unbefugterweise isst, oder aus einem Elektromarkt einen Fernseher abtransportiert, sprich: klaut. Geh aber besser dennoch zum Anwalt (Strafverteidiger).

Kommentar von Simple_avatar4smallMietnormade am 2. April 2008 14:19

Das ist ja neu! Gibt es neuerdings Diebstahl 1. und 2. Klasse?

Es wurde Strafanzeige gestellt das Delikt ist straffähig es wird angeklagt werden. Es wird zu keiner Vorstrafe kommen aber sicher auch nicht fallengelassen.


Erdbeer Mund
beantwortet von Erdbeer Mund am 2. April 2008 12:06
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Diebstahl ist Diebstahl, egal in welcher Größenordnung und kann mit fristloser Kündigung bestraft werden. Wegen der Folgen hat Frau Schmidt recht, das wird wohl eingestellt werden, wenn du nicht schon ein entsprechendes Strafregister hast.





AndyArbeit
beantwortet von AndyArbeit am 2. April 2008 12:09
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Einfach abwarten. Und wenn etwas von der Zentrale kommt, dazu Stellung beziehen und bestätigen, dass dies eine einmalige Ausnahme war. Deine Bezirksleiterin scheint mir etwas übermotiviert zu sein; das ist die eine Seite. Andererseits muss man so etwas auch verstehen. Stell Dir vor, ein Betrieb hat 2000 Angestellte in den Filialen und jeder macht sich am Tag zwei Brötchen für 50 Cent. Dann sind das im Jahr 300.000 Euro.


tweetytwo
beantwortet von tweetytwo am 2. April 2008 12:52
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wenn du pech hast ne kündigung


Mismid
beantwortet von Mismid am 2. April 2008 13:04
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das kann zur fristlosen Kündigung führen... und du wirst nichts dagegen machen können, wenn es sie ausgesprochen wird


anonym
beantwortet von Ordensbruder am 2. April 2008 12:05
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Was soll denn da passieren, ein bisschen Ärger, eine kleine Zurechtweisung, wenn sie dich allerdings loswerden wollen, dann kann so etwas auch das Zünglein an der Waage sein!




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