Ein Nachbar belästigt viele Kinder der Nachbarschaft. einen Schreiben an die Verwaltung habe ich geschrieben nun möchte ich wissen Welche verantwortungen er hierbei hat. Kann man den belästiger aus diesem Grund aus der Anlage verweisen? Was können wir als Mieter von dem Vermieter erwarten?

Der Vermieter hat damit nichts zu tun.
Ruft die Polizei.

Wie belästigt der Nachbar sie? Ich würde auf jedem Fall die Polizei einschalten, die ist da kompetenter!
Arwen45 am 26. Juni 2009 19:26 Das wie wäre wirklich mal interessant!
Wenn ein Fremder Kinder belästigt ist die Polizei und nicht der Vermieter in der Pflicht!

Wenn er nachweislich Kinder belästigt, dann sofort Anzeige bei der Polizei erstatten.
WilliWinzig am 26. Juni 2009 19:27 kommt drauf an, was in diesem Fall "belästigen" bedeutet
hajottka am 26. Juni 2009 19:29 auch DH
moon73 am 26. Juni 2009 19:29 Es ist egal in welcher Form, zum Schutz der KInder sollte die Polizei davon wissen, egal ob er die Kinder nur anschreit, anpöbelt oder sogar anfasst.

wenn er sich strafbar macht, ist die Polizei zuständig, ansonsten kannst du nichts machen

ich glaub beim vermieter bist du da falsch. ich würd die polizei informieren!

Das hat doch mit dem Vermieter nichts zu tun!!!!!!!!!! Das ist reine Privatsache und muß notfalls angezeigt und polizeilich verfolgt werden!
der vermieter muß denjenigen anschreiben und ihn darauf hinweisen dies zu unterlassen.sollte der nachbar dies nicht tun sollten die anderen nachbarn ruhig die polizei rufen.der vermieter könnte ihm dann eine kündigung zuchicken...-)
WilliWinzig am 26. Juni 2009 19:34 quatsch was du schreibst, der Vermieter hat damit garnichts zu tun